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Bundesgericht verbietet den Reiher-Abschuss

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FreiburgDas Amt für Wald, Wild und Fischerei hatte im Februar 2007 eine Graureiher-Abschusserlaubnis für drei Fischzüchter um zwei Jahre verlängert. Gegen diesen Entscheid erhoben der SVS und Pro Natura zunächst erfolglos Beschwerde am Kantonsgericht.

Die Freiburger Richter waren im November 2008 zum Schluss gekommen, dass von den Fischzüchtern, z. B. im Galterental, nicht erwartet werden könne, mehrere zehntausend Franken in Schutzeinrichtungen zu investieren, zumal die geschützten Vögel nicht vom Aussterben bedroht seien. Vor allem seien Netze im engen Galterental schwierig anzubringen und zu unterhalten.

Begründung liegt noch nicht vor

Die beiden Naturschutzverbände gelangten ans Bundesgericht, das ihre Beschwerde nun gutgeheissen und den Entscheid des Kantonsgerichts aufgehoben hat. Das Urteil liegt erst im Dispositiv vor, die Begründung steht noch aus.

Bei Einreichung der Beschwerde hatten der SVS und Pro Natura mitgeteilt, dass sie prüfen lassen wollten, ob der Entscheid des Kantonsgerichts gegen das Eidgenössische Jagdgesetz verstosse. Das Gesetz sehe vor, dass nur einzelne geschützte Tiere erlegt werden dürften, wenn diese nachweislich grossen Schaden anrichten würden.

Der systematische Abschuss von Vögeln an einem bestimmten Ort sei damit gesetzeswidrig. In Freiburg sind in Fischzuchtanlagen in den vergangenen 10 Jahren bereits 1400 Graureiher geschossen worden. Die Abschüsse wurden an Bedingungen geknüpft. Jeder erlegte Reiher musste gemeldet werden. sda/chs

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