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Bundesrat will die Regeln für die Nutztierhaltung verschärfen

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In der Verfassung sollen neu Kriterien für eine tierfreundliche Unterbringung und eine schonende Schlachtung von Nutztieren aufgenommen werden.
Corinne Aeberhard/a

Der Bundesrat will die tierfreundliche Unterbringung, den regelmässigen Auslauf und die schonende Schlachtung von Nutztieren in der Verfassung verankern. Er nimmt dabei zentrale Aspekte der Massentierhaltungsinitiative auf, die er als Ganzes aber ablehnt.

Die eidgenössische Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz» (Massentierhaltungsinitiative) hat zum Ziel, dass der Bund die Würde der Tiere in der landwirtschaftlichen Tierhaltung in die Verfassung aufnimmt und Massentierhaltung verbietet. Der Bund soll Kriterien für eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, den Zugang ins Freie, die Schlachtung und die maximale Gruppengrösse je Stall festlegen.

Weiter verlangt die Initiative, dass der Bund für die Einfuhr von Tieren und tierischen Produkten zu Ernährungszwecken Vorschriften erlässt, die dem neuen Verfassungsartikel entsprechen. All diese Vorschriften sollen grundsätzlich mindestens denjenigen der Bio-Suisse-Richtlinien 2018 entsprechen. Übergangsfristen von bis zu 25 Jahren sollen möglich sein. Hinter dem Volksbegehren stehen Personen aus 15 Organisationen. Darunter sind Vera Weber von der Fondation Franz Weber sowie Vertreter von Greenpeace und den Grünen.

Das Volksbegehren bringe «keine unmittelbare Verbesserung des Tierwohls», weil das Tierschutzrecht Massentierhaltung im Sinne der Initiative bereits heute verbiete, teilte der Bundesrat am Mittwoch mit. Zudem habe die Schweiz bereits aufgrund der Struktur der Landwirtschaftsbetriebe und der Gesetzgebung im internationalen Vergleich sehr kleine Tierbestände.

Genügend Auslauf

Trotzdem sieht der Bundesrat Handlungsbedarf. Er will in einem direkten Gegenentwurf das Kernanliegen der Initiative aufnehmen. In der Verfassung sollen neu Kriterien für eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, für regelmässigen Auslauf und eine schonende Schlachtung aufgenommen werden.

Rinder sollen beispielsweise künftig entweder in Freilaufställen gehalten werden oder in Anbindeställen tagsüber Auslauf im Freien erhalten. Schweine sollen zwingend einen eingestreuten Liegebereich haben. Dadurch sollen die Tiere widerstandsfähiger gegen Krankheiten sein. Der Einsatz von Medikamenten wie Antibiotika soll vermindert werden. Bei der Schlachtung soll vermieden werden, dass die Tiere Schmerz empfinden, leiden oder Angst haben.

Im Unterschied zur Initiative will der Bundesrat aber den Schutz des Wohlergehens als allgemeiner Grundsatz für alle Tiere in die Verfassung aufnehmen. Zudem verzichtet die Regierung darauf, private Biostandards in die Verfassung aufzunehmen. Die Anwendung dieser Standards auf Importe wäre laut Bundesrat unvereinbar mit Handelsabkommen und nur sehr schwer umsetzbar.

Kritische Stimmen

Der direkte Gegenentwurf des Bundesrats war in der Vernehmlassung mehrheitlich positiv aufgenommen worden. Unter anderem 17 Kantone begrüssten den Vorschlag.

Die bürgerlichen Parteien SVP, FDP und Mitte, der Schweizer Bauernverband sowie verschiedene Produzentenorganisationen sind gegen den Gegenentwurf. Sie argumentieren, die geltenden Bestimmungen seien streng genug. Zudem sei die angestrebte Umstellung für die Landwirtinnen und Landwirte mit hohen Kosten verbunden.

Sollte der direkte Gegenentwurf in der Volksabstimmung angenommen werden, will der Bundesrat dem Parlament eine entsprechende Gesetzesvorlage zur Ausgestaltung der neuen Verfassungsbestimmung unterbreiten. Zuerst beschäftigt sich das Parlament selbst mit der Initiative und dem direkten Gegenvorschlag.

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