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Bundesrat will Hürden für Wechsel in den Zivildienst erhöhen

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Fast zwei Jahre nach der im Parlament gescheiterten Vorlage für höhere Hürden für die Zulassung zum Zivildienst bringt die SVP-Fraktion das Thema mit einer Motion wieder aufs Tapet. Der Bundesrat beantragt kommentarlos die Annahme des Vorstosses.

Die SVP will, dass für eine Umteilung vom Militär- zum Zivildienst künftig sechs Bedingungen erfüllt sein müssen. Alle zum Zivildienst zugelassenen Personen, die gemäss Faktor 1,5 weniger als 150 Tage Zivildienst leisten müssten und ihre Ausbildungspflicht in der Armee nicht vollständig erfüllt haben, sollen 150 Tage Zivildienst leisten müssen. Gleichzeitig sollen die Armeekader bei einer Umteilung ebenfalls dem Faktor 1,5 für den Zivildienst unterstellt sein.

Um die Attraktivität des Zivildienstes insbesondere für Mediziner einzuschränken, will die SVP deren Einsätze in ihrem Fachgebiet für den Zivildienst ausschliessen. Zudem sollen Armeeangehörige mit null Restdienstagen für allfällige Assistenz- und Aktivdienste aufgeboten werden können und deshalb nicht für den Zivildienst zugelassen werden dürfen.

Eine jährliche Einsatzpflicht soll ferner die Gleichwertigkeit des Zivildienstes mit der Armee verbessern. Ebenfalls als Angleichung zwischen Armee und Zivildienst sollen Zivildienstleistende, welche vorzeitig aus der den Dienst entlassen wurden, im gleichen Jahr für den Folgedienst aufgeboten werden können. Beim Zivildienst ist heute ein Hinausschieben des Folgedienstes um bis zu drei Jahre möglich.

Der Bundesrat begrüsst die Motion, wie er ohne weiteren Kommentar am Donnerstag schriftlich bekanntgab. Mit dem Vorstoss beschäftigt sich als nächstes der Nationalrat.

Im ersten Anlauf erfolglos

Eine Vorlage, die den Wechsel von der Armee in den Zivildienst erschweren sollte, war im Sommer 2020 im Nationalrat in der Schlussabstimmung gescheitert. Mit Nein stimmten damals SP, Grüne und GLP, aber auch zahlreiche Mitglieder der Mitte-Fraktion. In der FDP gab es mehrere Enthaltungen.

Umstrittenster Punkt in den geplanten Neuerungen Vorlage war die einjährige Wartefrist für Armeeangehörige, die zum Zivildienst wechseln wollen. Während der Wartezeit hätten die Gesuchsteller zudem weiterhin Militärdienst leisten müssen.

Hintergrund der verworfenen Gesetzesänderung war die Sorge um die Bestände bei der Armee. Denn das Interesse am Zivildienst stieg mit der Abschaffung der Gewissensprüfung im Jahr 2009 sprunghaft an. Zuletzt war der Trend aber wieder rückläufig. Neben dem Wartejahr waren noch weitere Massnahmen geplant.

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