Untertitel: Schutz vor gefährlichen Hunden wird mit anderen Massnahmen gewährleistet
Es sei für ihn eine Niederlage, räumte Bundesrat Joseph Deiss am Mittwoch vor dem Medien ein. Aber der Gesamtbundesrat habe weder ein Verbot bestimmter Hunderassen noch eine Pflicht für Hundehalterkurse gewollt. Beides hatte sein Departement im Januar vorgeschlagen.
Zentraler Punkt der nun beschlossenen Massnahmen sei die Meldepflicht, sagte Deiss. Werden Mensch oder Tier in erheblicher Weise gebissen, müssen Ärzte, Tierärzte und Hundetrainer den Vorfall bei den kantonalen Stellen melden. Auch übermässig aggressives Verhalten von Hunden wird meldepflichtig. Die Kantonsbehörden untersuchen den Hund und ordnen die weiteren Schritte an. Dabei können sie im schwersten Fall die Tötung des Tieres anordnen. Im Zentrum der Massnahmen stünden der verantwortungsvolle Halter und der sozialisierte Hund, sagte Deiss.