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Bundesrat will Sportlerinnen und Sportler vor Gewalt schützen

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Sportlerinnen und Sportler sollen besser vor körperlicher und seelischer Gewalt geschützt werden. Sportorganisationen erhalten neu nur noch Geld vom Bund, wenn sie sich für sicheren und fairen Sport engagieren.

Sportlerinnen und Sportler sollen besser vor körperlicher und seelischer Gewalt geschützt werden. 

Der Bundesrat hat dazu am Mittwoch die Sportförderungsverordnung angepasst; die Neuerungen gelten ab dem 1. März 2023. Damit wird es möglich, nach Gewaltvorfällen als Sanktion die Finanzhilfen für Sportorganisationen zu kürzen.

Grundlage dafür ist das «Ethik-Statut», das das Schweizer Sportparlament Ende 2021 verabschiedete. Wollen Sportverbände und Vereine Finanzhilfen des Bundes, müssen sie diese Bestimmungen erfüllen, wie der Bundesrat schrieb. Damit verpflichten sich die Verbände, Athletinnen und Athleten zu schützen.

Die unabhängige nationale Meldestelle, die seit Anfang 2022 in Betrieb ist, wird rechtlich verankert. Betrieben wird sie von der Stiftung Swiss Sport Integrity. Ebenso wird die Disziplinarstelle von Swiss Olympic, die Verstösse sanktioniert, im Recht verankert.

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