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Burger dürfen über Burgergüter bestimmen

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Autor: Pascal Jäggi

Freiburg«Die Burgerversammlung hat im Kanton Freiburg die Kompetenz, über das Vermögen der Burgergemeinde zu entscheiden», hält die verwaltungsrechtliche Abteilung des Kantonsgerichts in einem gestern veröffentlichten Urteil fest. Damit weist sie einen Antrag der damaligen Generalräte Christa Mutter, Laurent Thévoz und Rainer Weibel (Grüne) ab. Diese wollten der Freiburger Burgerversammlung die Hoheit über das Budget absprechen, nachdem sie 2006 einen Kredit für das Gastspielhaus verweigert hatte.

Als Argument nutzen sie ein Urteil der verwaltungsrechtlichen Abteilung des Kantonsgerichts vom 7. Juli 2006, das festhielt, dass es rechtlich keine Burgergemeinde gäbe. Das Vermögen der Burger sei demnach Teil der Güter der politischen Gemeinde. Laut dem gestrigen Entscheid sind Burgergemeinden zwar in die Gemeinde integriert, es ist aber verfassungsmässig legitim, dass sich Burgerversammlungen um das Budget kümmern.

Im Generalrat wurde der Antrag abgelehnt. Das Büro des Generalrats hatte den Antrag als unzulässig bezeichnet. Dieser habe gar nicht die Möglichkeit, derartige Änderung durchzubringen, halten die Kantonsrichter nun fest. Der Antrag sei deshalb unzulässig.

Oberamtmann Carl-Alex Ridoré hatte den Rekurs gegen den Entscheid nicht zugelassen, da er zu spät eingereicht wurde. In diesem Punkt bekamen die Einsprecher recht. Das Kantonsgericht schreibt, dass der Rekurs vom 20. Februar 2007, wegen der Feiertage Ende 2006, rechtzeitig eingereicht wurde.

Die Einsprecher hatten auch den Ausschluss der aktiven Burger von der Abstimmung im Generalrat gefordert. Diese Frage erübrigt sich, laut den Kantonsrichtern: «Da der Antrag über die Budgethoheit illegal war, spielt es auch keine Rolle, ob die betreffenden Generalräte abstimmten.»

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