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Bürgernahe Pflege für psychisch Kranke

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Bürgernahe Pflege für psychisch Kranke

Ein Freiburger Netz für die Pflege im Bereich psychische Gesundheit wird geschaffen

Die Pflege von psychisch kranken Menschen soll so bürgernah wie möglich erfolgen und auf die wirklichen Bedürfnisse der Patienten eingehen. Der ambulanten Pflege soll künftig eine viel grössere Bedeutung zukommen als heute.

Von ARTHUR ZURKINDEN

Im Januar 2008 soll ein neues Gesetz über die Organisation der Pflege im Bereich psychische Gesundheit in Kraft treten. Wie Gesundheitsdirektorin Ruth Lüthi am Montag an einer Medienkonferenz erklärte, ist es dessen Hauptziel, die psychisch erkrankten Menschen in die Gemeinschaft zu integrieren. Dies bedeute, dass für sie ein Versorgungssystem angeboten werden soll, welches ihren häufig sehr unterschiedlichen Bedürfnissen entspricht und ihre Autonomie fördert. «Erreicht werden sollen diese Ziele durch die Schaffung von Behandlungsketten, die eine Verbindung zwischen den ambulanten und der stationären Versorgung herstellen, durch die Bevorzugung der ambulanten Betreuung und durch die verstärkte Partnerschaft zwischen öffentlichem und privatem Sektor», hielt sie weiter fest.

Zwischenstrukturen schaffen

Das künftige Freiburger Netz für die Pflege im Bereich psychische Gesundheit wird laut Ruth Lüthi das Freiburger Spitalnetz ergänzen. «Es folgt aber einer anderen Logik», fügte sie bei.

Sicher ist, dass im Kanton Freiburg neben Marsens kein zweites psychiatrisches Spital gebaut werden wird. Gemäss Ruth Lüthi wird aber seit Jahren darauf geachtet, dass die Ärzteschaft und das Pflegepersonal von Marsens zweisprachig ist.

Krisenzentrum
im Kantonsspital

Vorgesehen sind neu Zwischenstrukturen, vor allem in Deutschfreiburg. So soll im Spital Merlach eine Art Tagesklinik mit einem mobilen multidisziplinären Team geschaffen werden (vgl. separater Artikel).

Geplant ist ebenfalls ein vierköpfiges Aufnahme- und Krisenzentrum im Kantonsspital Freiburg.

Bürgernähe ist wichtig

«Die Stätten der ambulanten Versorgung müssen sich in der Nähe der Bevölkerung befinden und von dieser leicht erreichbar sein, so dass die Patientinnen und Patienten so weit wie möglich in ihrem gewohnten Lebensumfeld bleiben können», hält der Staatsrat in seiner Botschaft an die Grossräte fest. «Diese Nähe erleichtert auch den Kontakt mit der Familie und den Personen, die der Patientin oder dem Patienten nahe stehen, mit einem Personenkreis also, der eine wichtige therapeutische Ressource bildet.

Es ist deshalb wichtig, Leistungsangebote in den verschiedenen Bezirken zu entwickeln», erklärt der Staatsrat weiter, wie er die bürgernahe Pflege anbieten will.

Kontinuität der Pflege

Ziel des neuen Gesetzes ist es auch, dass im Anschluss an einen Spitalaufenthalt nicht ein Bruch in der Betreuung entsteht. «Es ist deshalb wichtig, dass die Behandlung von einem zusammenhängenden Pflegeteam, das dieselbe therapeutische Sichtweise teilt, sichergestellt wird», betont der Staatsrat weiter. Eine solche Kontinuität werde am besten durch eine Organisation der Psychiatrie in Sektoren sichergestellt, bei der das stationäre, das ambulante und das dazwischen angesiedelte Versorgungsangebot unter ein und derselben Leitung vereinigt seien.

Mit dem neuen Gesetz wird auch eine bessere Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Instanzen und Berufen (Ärzte, Psychologen, Psychiater, Sozialarbeiter, Krankenpflegepersonal, Vormundschaft usw.) angestrebt. Die Therapie setzt den Akzent aber auch auf die Ressourcen der Patienten. Dabei müsse den Angehörigen eine besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden, mit denen eine aktive Beziehung eingegangen werden könne.

Dabei denkt der Staatsrat insbesondere an die Familienangehörigen, die oft selber unter der Krankheit leiden und der Unterstützung bedürfen. Werden sie ausreichend unterstützt, so können sie entscheidend zur Verbesserung des Zustandes der Patienten beitragen, ist der Staatsrat überzeugt.

Präsenter in Spitälern
und Heimen sein

Laut Freiburger Regierung stehen die Ärztinnen und Ärzte für somatische Medizin bei der Aufdeckung und Behandlung psychischer Störungen oft an erster Stelle. «Im Übrigen wird das Ineinandergreifen somatischer und psychischer Faktoren bei Erkrankungen immer mehr anerkannt. Die Psychiatrie muss deshalb in den Allgemeinspitälern, aber auch in den Heimen präsenter sein», schreibt der Staatsrat. Deshalb müsse die Konsiliar- und Liaison-Psychiatrie entwickelt werden. Deren Aufgabe dürfe sich nicht auf Konsultationen beschränken, sondern müsse ebenfalls darin bestehen, die auf psychische Probleme gerichtete Ausbildung und Sensibilisierung des Personals zu fördern.

Jeder vierte Mensch . . .

Im Laufe ihres Lebens leidet jede vierte Person mindestens einmal an einer psychischen Störung, die einer Behandlung bedürfte. Zu diesem Schluss kommt die WHO.

«Früher stand das psychiatrische Spital, das gleichzeitig als Behandlungs- und als Lebensstätte fungierte, im Zentrum des Versorgungssystems. Die Patienten wurden dort abseits der Gemeinschaft untergebracht», hält der Staatsrat in seiner Botschaft an den Grossen Rat fest.

Seit den 70er-Jahren hat sich dies aber grundlegend geändert, wie Gesundheitsdirektorin Ruth Lüthi vor den Medien ausführte. Die Nachfrage nach psychiatrischer Versorgung nimmt erheblich zu, und sie betrifft Personen aller Altersklassen und sozialer Schichten. So hat sich im Psychiatrischen Spital Marsens die Zahl der Eintritte innert 35 Jahren verdoppelt, von 774 im Jahr 1970 auf 1639 im Jahre 2005. Die mittlere Aufenthaltsdauer ging von 217 Tagen auf 44 Tage zurück, die Bettenzahl von 528 auf 190. Der Psychologische Dienst betreut heute über viermal mehr Fälle (2335 im Jahre 2005) als im Jahre 1970 (570). Der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst hat im Jahr 2005 dreimal mehr Kinder und Jugendliche (681) behandelt als im ersten Jahr seines Bestehens (1992), wie gestern mitgeteilt wurde.

Mit einem Netz für die Pflege im Bereich psychische Gesundheit will der Staatsrat den zunehmenden Bedürfnissen begegnen. Dabei ist vorgesehen, die Versorgung in drei Sektoren (Kinder- und Jugendpsychiatrie, Erwachsenen-Psychiatrie und Alterspsychiatrie) mit insgesamt elf Behandlungsketten zu unterteilen. So soll die stationäre und die ambulante Behandlung unter ein Dach gebracht werden, was die Kontinuität der Pflege sichert sowie die Zusammenarbeit und Vernetzung fördert.

Finanzielle Auswirkungen

Allein die Errichtung des Netzes soll keine Mehrkosten verursachen. Da die Bedürfnisse zunehmen, wird laut Ruth Lüthi zwangsläufig mehr Personal benötigt. Insgesamt rechnet sie mit über 40 neuen Stellen, wird das Modell nach den Vorstellungen des Staatsrates realisiert. az

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