Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Busse und bedingte Geldstrafe für Autofahrer

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Am Mittag des 30. Januar fuhr ein Autolenker in Cordast an einer Schülergruppe vorbei und hielt aus Unachtsamkeit nicht genügend Abstand. Er streifte dabei eine Schülerin mit dem Rückspiegel. Der Fahrer hielt daraufhin an, erkundigte sich nach der Schülerin und bot an, sie nach Hause zu fahren. Das Mädchen sagte jedoch, es gehe ihr gut und dass sie nicht zu dem Fremden ins Auto steigen wolle. Dieser fuhr dann weiter, ohne die Polizei zu verständigen. Das wurde ihm zum Verhängnis: Weil das Mädchen geringfügige Verletzungen davongetragen hatte, klagte ihn die Mutter der leichten Körperverletzung an. Dessen befand ihn die Staatsanwaltschaft für schuldig, ebenso des pflichtwidrigen Verhaltens beim Unfall. Der Fahrer muss eine Busse von 200 Franken und die Gerichtskosten bezahlen. Zudem wurde er mittels Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu je 110 Franken verurteilt. nas

Meistgelesen

Mehr zum Thema