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«Bussen sind nicht unser oberstes Ziel»

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Autor: Imelda Ruffieux

«Es geht hier nicht um politische oder juristische Fragen, sondern um das Handwerk», sagte Walter Schwab, Vorsteher des Amtes für Wald, Wild und Fischerei gestern in Plaffeien. Mit Handwerk meinte er die praktische Umsetzung der seit langem diskutierten Verkehrsregelung auf Alp- und Waldstrassen im Plasselbschlund und Schwarzseetal. Doch ganz aussen vor wurde die Politik bei der gestrigen Medienkonferenz nicht gelassen.

Mit Auflagen verbunden

Walter Schwab machte klar, dass der Kanton die Rahmenbedingungen des Bundeswaldgesetzes übernehmen musste. Dieses schreibt beispielsweise vor, dass Strassen geschlossen werden müssen, wenn dies eine Vorgabe bei der Erteilung der Baubewilligung war. «Einige Schliessungen sind Kompromisse, welche die Eigentümer beim Bau oder Ausbau der Strassen eingehen mussten, um Subventionen zu bekommen», führte Heribert Rappo vom Amt für Landwirtschaft aus. Die grösste Änderung durch die neue Verkehrsregelung erfährt das Einzugsgebiet der Mehrzweckgenossenschaft Ärgera-Höllbach, wo reine Waldstrassen geschlossen werden und nur Basiserschliessungen offen bleiben.

Erst informieren

In den nächsten Tagen werden neue Fahrverbotstafeln angebracht bzw. bestehende ersetzt oder ergänzt (siehe auch Kasten). «Das Signal sagt, wer nicht fahren darf, die Zusatztafel sagt, wer doch darf», erklärt Anton Thalmann, Leiter des Forstamts Sense. Polizei, Förster, Wildhüter und er selbst kontrollieren die Einhaltung der Fahrverbote. Bis Ende Juli wird kontrollliert und informiert, ab dem 1. August werden Ordnungsbussen ausgesprochen. Diese liegen zwischen 50 und 80 Franken. «Es wird keine gezielten Kontrollen geben», versprach Oberamtmann Nicolas Bürgisser und auch Walter Schwab betonte, dass seine Leute anderes zu tun hätten. «Bussen sind nicht unser oberstes Ziel. In erster Linie suchen wir das Verständnis und appellieren an die Eigenverantwortung.» Er machte keinen Hehl daraus, dass er Probleme erwartet, weil es trotz der klaren Weisungen grossen Interpretationsspielraum gibt. «Es ist nicht einfach, einen goldenen Mittelweg zu finden», sagte er. «Wir können nicht jeden möglichen Fall von vorneherein klären.» Es brauche gesunden Menschenverstand. «Und wir sind bereit, ihn auch anzuwenden.»

Integrale Lösung gesucht

Walter Schwab hatte eine Erklärung, warum die Umsetzung der Fahrverbote im Schwarzseetal und Plasselbschlund so viele Diskussionen auslöst: Im Rest des Kantons habe man eher Lösungen pro Wegperimeter gesucht. «Hier ist man die Planung integral angegangen, also für ein grosses Gebiet.» Doch würden überall die gleichen Beurteilungskriterien angewandt, betonte er. Da viele betroffene Strassen auf dem Gebiet von Jaun, Cerniat, Charmey und La Roche liegen, erledigen die Sensler nach Worten von Nicolas Bürgisser die Arbeit für einen grossen Teil des Greyerzgebiet mit. Die Kantonsvertreter bestätigten, dass es in anderen Kantonen ebenfalls ähnliche Diskussionen gab.

Leute vor Ort übergangen

«Auf politischem Weg ist die Verkehrsregelung nur noch durch eine Gesetzesrevision zu ändern», sagte der Oberamtmann. Die Kritiker werfen dem Kanton vor, den Spielraum, der ihnen das Bundesgesetz ermöglicht, nicht genügend auszunützen. «Die Situation von heute ist anders als zu der Zeit, als das Gesetz gemacht wurde», sagte Otto Lötscher, Ammann von Plaffeien, an der Medienorientierung. «Der Kanton hat über die Köpfe der Leute vor Ort bestimmt.» Der Plasselber Ammann, Hervé Brügger, bedauerte, dass der Zugang zum beliebten Naherholungsraum im Plasselbschlund jetzt so stark eingeschränkt ist. «Wir haben kein rechtliches Gehör gefunden.»

Alpstrassen wie jene in Richtung Buntschena im Schwarzseetal sind auch weiterhin mit einem Fahrverbot belegt.Bild Charles Ellena

Kommentar

Autor: Imelda Ruffieux

Voralpines Rätselraten

Auf dem Papier sieht alles ziemlich klar aus: Einige wenige Regeln umschreiben die Umsetzung der Verkehrsmassnahmen im Sense Oberland. So zum Beispiel, dass Fahrverbote auf Alp- und Waldwegen gemäss Baubewilligung beibehalten werden und dass bisher gesperrte Strassen gesperrt bleiben.

Doch so einfach ist es nicht, denn diese allgemeinen Regeln sind je nach Strasse und Gebiet mit zusätzlichen Verkehrsmassnahmen ergänzt. Da fangen die Unklarheiten an: Was heisst genau «Zubringerdienst gestattet»? Und wer darf welchen Weg auf Grund von Ausnahmebewilligung trotzdem benützen? Es scheint schwierig, der Bevölkerung genau zu erklären, warum eine Zufahrt zu der einen Alp erlaubt ist und zu einer anderen nicht.

Die unterschiedlichen Auffassungen bezüglich Zufahrtsberechtigung und die möglichen Interpretationen des Gesetzes erklären, warum die Verkehrsmassnahmen im Sense Oberland offenbar so schwierig umzusetzen sind. In der Praxis fangen die Probleme auch erst richtig an: weil die Weisungen nicht auf den ersten Blick für jedermann verständlich sind, wird es wohl viele Verwarnungen und Bussen geben. Es bleibt zu hoffen, dass bei den Kontrollen alle Betroffenen kühlen Kopf bewahren.

Vielleicht wird in absehbarer Zeit ein Gericht die Sache klären, weil ein Gebüsster Einsprache erhebt. Doch auch dann ist es fraglich, ob ein Urteil für einen bestimmten Alpweg für alle Wald- und Alpstrassen gelten würde.

Alp- und Waldstrassen: Offene und gesperrte Wege

Die neue Verkehrsregelung sieht unter anderem vor:

• ImGebiet Schwyberg bleiben die bisher für den motorisierten Individualverkehr gesperrten Strassen weiterhin zu: u.a. Buntschena-Nielenboden, Sitevorschis, Glunggmoos-Stoss, Hofzufahrten Knewis, Lägerli, Tromooserli. Das Verbot auf der Schwybergstrasse wird aufgehoben.

•Schwarzsee: Gesperrt (wie bisher): Recardets, Brecca, Euschels, Riggisalp, Schlossisboden.

•Muscherenschlund: Offen bleiben (wie bisher) die Zufahrten bis Schönenboden, Steiners Hohberg, Alpkäserei Gantrischli. Zusätzlich wird auch die Zufahrt zum Unter- Spittelgantrisch legalisiert.

•Ärgera-Höllbach: Offen bleiben die Basiserschliessungen Plasselbschlund bis Torryboden und Falli Hölli. Gesperrt werden in den Staats- und Gemeindewäldern die Waldstrassen. Die Verbindungsstrasse zwischen Tschüppleren und der Falli-Hölli-Strasse bleibt offen.

Ausnahmen für diese Fahrverbote sind auf Zusatzschildern geregelt. In einigen Fällen sind Fahrten mit speziellem Ausweis, von «Zubringern» oder mit Sonderbewilligungen auf Antrag erlaubt. Oberhalb der ganzjährig bewohnten Liegenschaften gilt zudem eine Wintersperre vom 16. November bis zum 15. April. Das betrifft die Schwybergstrasse ab Lichtena, die Gurli-Strasse und die Falli-Hölli-Strasse, jeweils ab Waldbeginn, die Ättenberg-Strasse ab Udrischli und die Muscherentalstrasse ab Murestöck.

Dort, wo neue Fahrverbote beginnen, sollen zusätzliche Abstellplätze für Fahrzeuge eingerichtet werden.im

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