Ein Jäger aus dem Sensebezirk ist von der Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg verurteilt worden. Er hatte es unterlassen, den Standort zu kennzeichnen, von dem er auf die Gämse geschossen hat, ebenso den Standort des Tieres und dessen Fluchtrichtung. Ausserdem hat er es versäumt, für die Suche des angeschossenen Tieres einen Schweisshundeführer aufzubieten. Er muss eine Busse von 300 Franken sowie die Verfahrenskosten von 195 Franken bezahlen.
Kadaver liegen gelassen
Dies ist kein Einzelfall. Nach dem Ende der letzten Jagdsaison sind einige Jäger aus dem Kanton Freiburg per Strafbefehl wegen einer Übertretung des Gesetzes über die Jagd verurteilt worden. So wurden unter anderem drei Jäger gebüsst, weil sie die Eingeweide eines erlegten Tieres in einer Entfernung von weniger als 20 Metern von Waldwegen oder zu nahe an Gewässern deponiert hatten. Ein anderer hatte zwei Fuchskadaver im Gelände liegen gelassen, ohne sie zu vergraben.
Formular falsch ausgefüllt
Vier Jäger wurden verurteilt, weil sie das Kontrollformular nicht richtig ausgefüllt hatten. Der eine hatte nicht rechtzeitig gemeldet, dass er irrtümlich eine Rehgeiss abgeschossen hatte. Ein anderer hatte die Länge der Stirnzapfen (Krickel) einer Gämse nicht eingetragen, und ein dritter hatte das Kontrollformular für einen erlegten Rehbock zu spät abgeschickt. Wieder ein anderer Jäger hatte die Kontrollmarkennummer nicht eingetragen, den Wildsektor und das Gewicht des Rehbocks vergessen.
Diese Jäger wurden alle zu Bussen zwischen 100 und 500 Franken verurteilt und müssen jeweils auch die Verfahrenskosten bezahlen.
Hundert Übertretungen
Insgesamt gab es in der letzten Jagdsaison 100 Fälle von Übertretungen des Jagdgesetzes, wie Marc Mettraux, Chef des Sektors Fauna, Biodiversität, Jagd und Fischerei beim Amt für Wald, Wild und Fischerei, gegenüber den Freiburger Nachrichten auf Anfrage sagte. Die Jagd sei in normalem Rahmen verlaufen. In 33 Fällen gab es eine Anzeige, in 67 Fällen eine Verwarnung. «Diese 100 Fälle sind im Vergleich zu den rund 3000 Schüssen, die in dieser Jagdsaison abgegeben worden sind, relativ wenig.» Die Zahl sei leicht höher als im Vorjahr, schlimme Fälle habe es in der vergangenen Jagdsaison nicht gegeben, sagt Marc Mettraux.
Schlimmer Fall im Vorjahr
In der Jagdsaison 2012 war dies anders: Damals schoss ein Jäger in der Nähe eines Maisfeldes statt auf ein Wildschwein versehentlich auf eine Person. Der Jäger wurde zu einer bedingten, sechsmonatigen Freiheitsstrafe und einer Busse von 500 Franken verurteilt und darf fünf Jahre lang nicht mehr jagen.