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CannaBioland-Prozess zieht weite Kreise

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CannaBioland-Prozess zieht weite Kreise

Geht das Verfahren weiter oder wird es für ungültig erklärt?

Der CannaBioland-Prozess verspricht noch einiges an Aufregung. Je nachdem wie das Sondergericht am kommenden Montag entscheidet, wird die Verhandlung in Kürze abgeschlossen sein oder aber für ungültig erklärt werden.

Von IMELDA RUFFIEUX

Bereits bei Verhandlungsbeginn lag der Antrag von Rechtsanwalt Pierre-Henri Gapany vor, der um Enthebung seines amtlichen Mandats gebeten hatte. Als Gründe gab er an, dass das Vertrauensverhältnis zu seinem Klienten gestört sei und dass er eine wirkungsvolle Verteidigung nicht mehr für möglich halte.

Egger nun ohne Anwalt

Der Entscheid des Präsidenten der Strafkammer Freiburg erfolgte ein paar Minuten später: Kantonsrichter Pierre Corboz kam dem Begehren nach. Damit musste der Prozess fortgesetzt werden, ohne dass der Angeklagte Egger von einem Verteidiger vertreten wird – ein Umstand, der nach Meinung von Rechtsanwalt Markus Meuwly (Pflichtverteidiger des zweiten Angeklagten Armin Käser) rechtlich nicht zulässig ist.

Interessantes Sitzungsprotokoll

Das war aber bei weitem nicht der einzige Paukenschlag, der das Strafgericht Sense in Tafers am Freitag erschütterte. Markus Meuwly legte eine Abschrift einer Meldung von Radio Freiburg ins Recht. Der Sender hatte am Vortag berichtet, dass das laufende Verfahren für nichtig erklärt werden könnte. Er stützte sich dabei auf ein Protokoll, in dem festgehalten wurde, dass die Beschlagnahmungs-Aktion vom Juni 1997 in Litzistorf eine abgekartete Sache gewesen sei.

Und zwar hatte sich Untersuchungsrichter Carlo Bulletti drei Wochen vorher mit Kantonsrichtern, der Staatsanwaltschaft, der Polizei und den Bezirksgerichtspräsidenten über die Abgrenzung von legalen und illegalen Drogen im Allgemeinen und über den Fall CannaBioland im Besonderen unterhalten.

Illegaler und legaler Hanf

In der Diskussion wurde festgelegt, dass alle, vom Bund subventionierten Hanfsorten als legal gelten und alle Übrigen als illegal zu betrachten sind. Letztere müssten deshalb vernichtet werden. «Damit wurden zwei wesentliche Grundsätze verletzt, nämlich die Unabhängigkeit des Richters und seine Unparteilichkeit. Ausserdem wurde das Prinzip der Gewaltentrennung nicht eingehalten», argumentierte Rechtsanwalt Markus Meuwly.

Polizei geht zu Radio Freiburg

Markus Meuwly beantragte, die Akten bei Radio Freiburg zu beschlagnahmen und den Parteien auszuhändigen. In der Zwischenzeit sollte das Verfahren ausgesetzt werden. «Sollten sich die Tatsachen bestätigen, müssen sämtliche Akten der Beschlagnahmung vom 5. Juni 1997 aus den Gerichtsakten entfernt werden», verlangte er. Auch Inge Waeber, Substitutin der Staatsanwaltschaft, war neugierig auf den Inhalt des besagten Sitzungsprotokolls und deshalb mit dem Antrag einverstanden.

Das Gericht zog sich kurz zur Beratung zurück und verfügte dann im Sinne des gestellten Antrages, ordnete die Beschlagnahmung der Akten an, wollte aber die für den Morgen geplante Zeugenbefragung nicht unterbrechen.

Expertenbericht über Freiburger
Justiz soll beigezogen werden

Rechtsanwalt Meuwly wartete vor Wiederaufnahme des Verfahrens aber noch mit einem neuen Antrag auf. Da er in der Zwischenzeit erfahren hatte, dass auch der so genannte Rapport Cornu/Piquerez über das Funktionieren der Freiburger Justiz von Belang ist. In diesem bis jetzt noch mehr oder weniger unter Verschluss gehaltenen Bericht wird scheinbar bestätigt, dass es zu Absprachen gekommen war – u.a. auch wie in dem von Radio Freiburg zitierten Protokoll.

Diesen Antrag stellte das Gericht am Morgen vorläufig zurück.

Geheimnis des Dokuments
wird enttarnt

Der Besuch der Polizei bei Radio Freiburg verlief ohne Erfolg. Der Sender wollte das Protokoll nicht herausrücken. In der Zwischenzeit hatte Gerichtspräsident Reinold Raemy aber festgestellt, dass er besagtes Schriftstück selbst auch schon zu Gesicht bekommen hatte. Er selbst war zwar nicht an der Gerichtspräsidenten-Konferenz dabei gewesen, erhielt aber später eine Kopie des Schreibens. Dieses Papier stellte er den Parteien zur Verfügung und gab ihnen Zeit, dies zu lesen und um das weitere Vorgehen zu entscheiden.

Empört über den offensichtlichen Bruch der geltenden Regeln der Rechtsfindung stellte daraufhin Rechtsanwalt Markus Meuwly den Antrag auf Ausstand des gesamten Bezirksstrafgerichts. Wie es aussehe, habe man bereits am 14. Mai 1997 entschieden, dass die Hanfanpflanzung von Armin Käser illegal ist, bevor eine eigentliche Untersuchung stattgefunden habe.

Der Anschein der Parteilichkeit aller Gerichtspräsidenten des Kantons Freiburg sei gegeben, erklärte er und zitierte auch Rechtsprofessor Thomas Fleiner, dass die Absprache die elementarsten Rechte eines Angeschuldigten verletzte.

Ein unabhängiges Gericht soll den Prozess neu verhandeln

«Ich beantrage, dass sämtliche Prozesshandlungen, die vor dem Ge-richt in der Strafsache Armin Käser vorgenommen wurden, für ungültig erklärt werden», betonte Anwalt Meuwly. Ausserdem verlangte er, dass die Akten dem Kantonsgericht Freiburg überwiesen werden, mit dem Antrag, den Prozess neu anzusetzen und ein unabhängiges Gericht zu bestimmen.

Bei diesem Entscheid sollen die beiden Kantonsrichter Cornu und Papaux in den Ausstand treten, da sie es waren, die in der Vergangenheit sämtliche Rekurse und Beschwerden behandelt und abgelehnt hatten. So sei ein fairer Prozess möglich, meinte er zum Schluss.

Paul Grossrieder soll
vor Gericht erscheinen

Auch Jean-Pierre Egger hatte zwei Anträge, für den Fall, dass die Verhandlung weitergeht. Seit sechs Jahren predige er nun von der Konspiration, die im Gange sei, um den Schweizer Hanf anzuschwärzen, führte er aus. 17 von ihm eingereichte Rekurse hätten die Herren Papaux und Cornu für ungültig erklärte. Da der bisher vorgeladene Polizeibeamte zu den Vorkommnissen zwischen 1994 bis 1996 nicht Auskunft geben konnte, beantrage er, dass Paul Grossrieder als Anzeiger vorgeladen werde.

Ausserdem beantragte Jean-Pierre Egger, dass auch Untersuchungsrichter Carlo Bulletti vorgeladen wird sowie zwei Experten, welche die offenen Fragen bezüglich THC-Gehalt von Hanf klären können.

Sondergericht
soll entscheiden

Gespannt durfte man nun sein, wie das Gericht mit den harten Vorwürfen umgehen wird. Nach knapp einer halben Stunde konnte die Sitzung fortgesetzt werden. Reinold Raemy gab bekannt, dass alle Richter und der Gerichtsschreiber den Antrag auf Ausstand ablehnen und dass sie ihn aber zur Beurteilung an ein Sondergericht überweisen. Dieses soll am kommenden Montag, 19. Juni 2000, nachmittags in Tafers tagen.

Im Falle, dass das Sondergericht das Ausstands-Gesuch ablehnt, wird das Verfahren fortgesetzt. Sämtliche noch offenen Anträge können dann als abgelehnt betrachtet werden. Das Beweisverfahren wird nach Klärung von noch offenen Fragen geschlossen und am Tag darauf, am Dienstag,
dem 20. Juni, sollen die Plädoyers stattfinden.

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