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Chénens brodelt weiter

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Bewohner beauftragen Anwaltsbüro

Zur Vorgeschichte:Am 6. März hatten 112 Personen dem Oberamtmann Nicolas Deiss und dem Staatsrat Pascal Corminboeuf eine Petition vorgelegt, in welcher sie den Rücktritt des Gemeinderates Jean-Nicolas Bays fordern. Sie protestierten damit gegen seine Führung gewisser Geschäfte -erwähnt wird die Erbschaftsangelegenheit «Despond» – und seine Druckausübung gegen Personen mit anderen Meinungen. In der Affäre «Despond» geht es darum, dass ein Grundstück für 530000 Franken gekauft worden war, obwohl die Gemeindeversammlung nur 450 000 Franken genehmigt hatte.

Bürger werden aktiv

Der Staatsrat beauftragte daraufhin Oberamtmann Nicolas Deiss für die Untersuchung der Situation. Nach deren Abschluss erhielten der Staatsrat und die Gemeinderäte einen Bericht; in der Folge sind am 27. März drei Gemeinderäte zurückgetreten. Als Ersatzmitglied hat der Oberamtmann übergangsmässig seinen Vize Maurice Guillet eingesetzt, um die Gemeinde funktionstüchtig zu erhalten. Heute wartet die Gemeinde noch immer auf einen Entscheid, was ihre Zukunft angeht. 103 Bürger wollen jetzt nach Auskunft des Anwalts, «um jeden Preis die ganze Wahrheit über die aktuelle Führung des Gemeinderates erfahren». Sie haben aus diesem Grund ein Freiburger Anwaltsbüro engagiert, welches eine neuerliche Verwaltungsbeschwerde einreichen soll.

Unter anderem wollen die Bewohner wissen, weshalb sich Oberamtmann Deiss noch vor Beendigung der streng vertraulichen Administrativuntersuchung aus heiterem Himmel veranlasst sah, ein Flugblatt in alle Haushaltungen zu verteilen, in welchem er verlauten liess, «dass die Gemeindepräsidentin, der Vize-Syndic und die Gemeindesekretärin sich nichts vorzuwerfen haben und das Vertrauen der Bevölkerung geniessen dürfen». Implizit sei darin auch die Behauptung gewesen, dass dieses Vertrauen gegenüber den drei abgetretenen Räten nicht gerechtfertigt war.
Nicolas Deiss lässt den Umkehrschluss nicht zu und wehrt sich gegen diese Anschuldigungen. Es sei ihm nur darum gegangen zu informieren, dass gegen die beiden verbleibenden Ratsmitglieder nichts Negatives gefunden worden sei und sie deshalb im Amt bleiben können. Es sei auch nicht seine Sache, ein Urteil über die Personen zu fällen – damit habe sich jetzt der Staatsrat zu beschäftigen.

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