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Christoph Blocher muss sich Strafverfahren stellen

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Bern Christoph Blocher muss sich in der Affäre Hildebrand dem Strafverfahren stellen. Nach der Immunitätskommission des Nationalrates hat gestern auch die Rechtskommission des Ständerates entschieden, dass Blocher erst ab seiner Vereidigung als Nationalrat Immunität geniesst. Uneins sind sich die Kommissionen, ob der SVP-Stratege auch für seine Handlungen nach der Vereidigung belangt werden kann. Blocher sprach von einem «politischen Entscheid». Einen Rücktritt schliesst er aus: «Ich würde auch Nationalrat bleiben, wenn ich verurteilt würde.» sda

Bericht Seite 14

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