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Chronik einer Naturkatastrophe

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Chronik einer Naturkatastrophe

Vor zehn Jahren wurde «Falli-Hölli» durch einen Rutsch zerstört

«Ferienchalets entgingen knapp einer Katastrophe» – «Nur noch die natürliche Entwicklung begleiten». Zwischen diesen zwei Titeln in den Freiburger Nachrichten im Sommer 1994 liegen 14 dramatische Wochen – die Zerstörung der Ferienhaussiedlung Falli-Hölli am Nordwesthang des Schwybergs.

Von ANTON JUNGO

Am Mittwoch, 11. Mai 1994, berichteten die Freiburger Nachrichten erstmals und exklusiv über einen Erdrutsch in Falli-Hölli auf dem Gebiet der Gemeinde Plasselb. Den Tipp hatte die Redaktion von einem Chaletbesitzer erhalten. «Ferienchalets entgingen knapp einer Katastrophe»: Der Titel der Reportage verrät, dass sich zu diesem Zeitpunkt noch niemand bewusst war, welche Ausmasse die sich ankündigende Katastrophe annehmen würde. Sichtbare Zeichen waren ein Chalet in Schieflage – mit einem Treppenabsatz, der in der Luft hing – und sonderbare Erdspalten am Abhang des Schwybergs.

Obwohl das beschädigte Chalet – am Rand der Ferienhaussiedlung gelegen – evakuiert werden musste, waren die anderen Ferienhausbesitzer noch zuversichtlich. «Wir haben eigentlich keine Angst», wird eine Frau zitiert. Zuversicht drückte auch noch ein FN-Artikel vom 18. Mai 1994 aus: «Momentan besteht keine Gefahr für die übrigen Chalets.»

In der Zwischenzeit war ein Krisenstab, unter der Leitung von Oberamtmann Marius Zosso eingesetzt worden. Bohrungen wurden vorgenommen. Mit der Aushebung von Wassergräben und Pfählungen wird versucht, den Rutsch zu stoppen.

Am 28. Mai meldeten die FN: «Nun auch ein Bauernhaus gefährdet», und am 1. Juni: «Zehn weitere Häuser im Falli-Hölli gefährdet.» Am 8. Juni folgt die Meldung «Chalets im Falli-Hölli müssen evakuiert werden» und am 11. Juni, dass der Oberamtmann die Evakuierung der ganzen Siedlung angeordnet hat. Am 30. Juni lauten die FN-Titel: «Trotz schönem Wetter: Lage bleibt ernst» und «Rutschung verschiebt sich immer mehr gegen das Restaurant».

Am 14. Juli melden die FN: «Lage hat sich verschlechtert» und am Tag darauf: «Die Wohnzone ist definitiv verloren». In der Zwischenzeit war deutlich geworden, welches Ausmass der Rutsch hatte: eine Länge von zwei Kilometern, eine Breite von 450 Metern und eine Tiefe von bis zu 60 Metern. Eine Erdmasse von rund 50 Millionen Kubikmetern bewegte sich – zeitweise bis 90 cm pro Tag – Richtung Höllbach.
«Die Lage im Rutschgebiet ist so überwältigend, dass sie nicht mehr in den Griff zu bekommen ist», betonte Danilo Zuffi sel., Chef des Sektors Naturgefahren beim kantonalen Forstamt, am 21. Juli gegenüber den FN. «Die Rutschungen haben das Restaurant und die Baretta-Brücke erreicht» und «Jetzt ist die Natur wieder sich selbst überlassen» lauteten die Titel. Es wurde festgestellt, dass das Gelände seit dem 10. Mai rund 200 Meter talwärts gerutscht war und noch 600 Meter bis zum Höllbach fehlten. Schon am folgenden Tag meldeten die FN, dass das Restaurant «Falli-Hölli» in sich zusammengebrochen sei. Die meisten der benachbarten Ferienhäuser waren schon vorher zerstört worden.
Am 11. August berichteten die FN unter dem Titel «Nur noch die natürliche Entwicklung begleiten», dass die Rutschmassen den Höllbach erreicht hatten. Die Erd- und Gesteinsmassen stauten den Höllbach, und die FN meldeten am 24. August: «Chleuwenasee: Der Schwarzsee bekommt einen kleinen Bruder». Die Rutschmasse drängte sich langsam talauswärts. Schon am 17. Juni hatten die FN gefragt: «Bald eine Schlammlawine im Quartier Sageboden». Dass die Befürchtungen der Plasselber nicht unbegründet waren, zeigte eine Informationsveranstaltung durch den Krisenstab. Die FN berichteten darüber unter dem Titel: «Ein Unwetter mit Dammbruch wäre das Schlimmste».

Die kantonale Gebäudeversicherung hat die Eigentümer grosszügig mit insgesamt 15 Millionen Franken entschädigt.

In den vergangenen zehn Jahren hat die Natur wieder von «Falli-Hölli» Besitz ergriffen. Doch die Folgen sind noch nicht ganz bewältigt. Das Gebiet der ehemaligen Wohnsiedlung – zwar um einige 100 Meter verschoben – figuriert im Zonenplan von Plasselb nach wie vor als Bauzone. Die ehemaligen Chaletbesitzer sind noch immer Grundeigentümer. Wie Willi Eyer, Chef des Sektors Naturgefahren beim kantonalen Forstamt, erklärt, wird zurzeit mit einigem administrativem Aufwand versucht, die Grundeigentümer dazu zu bewegen, ihr – fast wertloses – Eigentum gegen eine kleine Entschädigung an den Staat abzutreten. Sie könnten sich damit von zukünftigen Verpflichtungen entbinden. Der Staat als wichtiger Grundeigentümer im Plasselbschlund seinerseits könnte dann als Partner mit der Gemeinde Plasselb in Verhandlungen treten und bei der nächsten Ortsplanungsrevision versuchen, «Falli-Hölli» aus der Bauzone zu nehmen.

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