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Chronologie: Viele Beschwerden und eine Petition

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Das Bundesgesetz über den Wald schränkt den Verkehr von Motorfahrzeugen im Wald weitgehend ein, überlässt aber den Kantonen die Kompetenz für Ausnahmen. Auf kantonaler Ebene soll eine Verkehrskommission die Details der beschränkenden Massnahmen regeln. Diese Kommission, bestehend aus Vertretern der Gemeinden, der betroffenen kantonalen Ämter, des Freiburger Tourismusverbandes und der Naturschutzorganisationen, hat 2004 ein Dokument verabschiedet, das einheitliche kantonale Grundsätze für die Verkehrsbeschränkung auf Alp- und Waldstrassen vorsieht.

Diese Grundsätze beinhalten zum Beispiel, dass ein Fahrverbot, das mit einer Baubewilligung gekoppelt war, eingehalten wird, dass Barrieren nach Möglichkeit vermieden werden und dass gewisse Wege mit einem öffentlichen Interesse, vor allem im touristischen Bereich, offen bleiben.

Auch für die Region Sense war eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen worden. Deren Vorschlag ist an betroffene Organisationen (z. B. Mehrzweckgenossenschaften), an Gemeinden und Amtsstellen in die Vernehmlassung geschickt worden. Am 7. Dezember 2006 hat der Vorstand des Gemeindeverbandes Region Sense das Konzept genehmigt. Das Tiefbauamt hat daraufhin das Dossier geprüft. Wie es in der Antwort des Staatsrats heisst, sind die von der Region Sense formulierten Vorschläge «so weit als möglich» berücksichtigt worden. So konnten zum Beispiel die Schwybergstrasse und das Teilstück Spitz-Spittelboden (Muscherental) geöffnet werden. In einem Punkt hat das Tiefbauamt klar anders entschieden: Die Region Sense hatte gefordert, dass der Zugang zur Alp Auta Chia auch von der Seite Plasselbschlund offen bleibt. Das Tiefbauamt bestand aber auf dem Fahrverbot mit dem Hinweis auf die klare gesetzliche Regelung.

Ende November 2008 hat das Tiefbauamt die Verfügung mit der neuen Regelung auf Alp- und Forststrassen öffentlich aufgelegt. Gegen das Projekt sind über 30 Einsprachen eingegangen.

Einige wurden zurückgezogen, andere wurden vom Kantonsgericht abgelehnt, weil es die Einsprecher als nicht rekursberechtigt einstufte. Die Gemeinde Plasselb hatte ihren Rekurs nach Abweisung vor dem Kantonsgericht im September 2009 ans Bundesgericht weitergezogen. Die Gemeinde bemängelte darin, dass auf ihrem Gebiet gleich drei Aufstiege zum Schwyberg gesperrt würden. Sie kritisierte auch, dass ihr das rechtliche Gehör nicht ausreichend gewährt worden war. Das Bundesgericht hat die Beschwerde von Plasselb im letzten November abgewiesen.

Alfons Piller und Ruedi Vonlanthen haben im Herbst 2009 mit einer Unterschriftensammlung begonnen. Am 14. Juli 2010 haben sie ihre Petition für eine neue Verkehrsregelung auf Alp- und Forststrassen mit 11 111 Unterschriften auf der Staatskanzlei deponiert. Sie hatten damit gefordert, dass der Staat die Regelung neu überdenkt und noch einmal öffentlich auflegt. im

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