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Petra Schlüchter: «Es wurde über unsere Köpfe hinweg entschieden»

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Der Coop-Supermarkt im Löwenberg-Zentrum darf in der Sommersaison am Sonntag nicht öffnen. Das Bundesgericht bestätigt ein entsprechendes Urteil des Kantonsgerichts. Die Gemeinde Murten zeigt sich enttäuscht.

Das Bundesgericht setzt einem langjährigen Streit zwischen dem Freiburger Amt für den Arbeitsmarkt (AMA) und der Coop-Genossenschaft ein Ende. Die Supermarktkette hatte wegen einer abgelehnten Bewilligung der Sonntagsarbeit im Löwenberg-Einkaufszentrum bei Murten Beschwerde eingelegt. Bereits das Kantonsgericht urteilte zugunsten des AMA, nun bestätigt das Bundesgericht den Entscheid.

Gemeinde Murten nicht erfreut

«Wir sind natürlich nicht glücklich über diesen Entscheid, aber wir müssen ihn akzeptieren», sagt die Murtner Stadtpräsidentin Petra Schlüchter gegenüber den FN. Insbesondere sei sie enttäuscht, dass die Gemeinde, die dem Löwenberg-Coop ursprünglich die Sonntagsöffnung bewilligt hatte, nicht in die Diskussion involviert gewesen sei. «Es wurde sozusagen über unsere Köpfe hinweg entschieden», erklärt sie. «Schade, dass wir uns nicht dazu äussern konnten.»

«Für uns liegt das Löwenberg-Zentrum in dem Dreieck zwischen Stadt, Autobahnausfahrt und dem Camping Muntelier», fügt sie hinzu. 

Genau diese Definition der Tourismuszone Murten ist aber der Streitpunkt, der nun gar vor dem Bundesgericht landete. In touristischen Zonen dürfen Gemeinden den Läden Sonntagsöffnung erlauben. Murten erteilte diese Sonderbewilligung bereits kurz nach der Öffnung des Löwenberg-Zentrums im November 2019. Jedoch definiert das AMA die Zone anders und besteht auf dem Arbeitsverbot an Sonntagen.

Löwenberg zu weit von Tourismusangebot entfernt

Wie auch das Kantonsgericht im Februar 2023, gibt das Bundesgericht dem Amt nun recht. Beim Löwenberg-Zentrum gebe es kein «touristisches Angebot» – die Altstadt liege rund 30 Gehminuten entfernt, bis zum Strandbad Muntelier seien es rund 15 Minuten.

Coop argumentiert, dass das Zentrum – obwohl ausserhalb von Murten – in einem sogenannten Fremdenverkehrsgebiet liege, daher seien Sonderbestimmungen möglich. Es würden viele Menschen am Löwenberg-Zentrum vorbeifahren, und vor allem Campingtouristen vom Camping Muntelier würden in dem Supermarkt einkaufen wollen. Daher sei die Situation ähnlich wie beim Murtner Bahnhof, der gemäss Kantonsgericht Teil der Tourismuszone sei. 

So definierte das Kantonsgericht die Tourismuszone Murten (blaue Linie).
Grafik: Freiburger Kantonsgericht

Das Bundesgericht bestätigt jedoch die Einschätzung des Kantonsgerichts: Hauptattraktionen des Fremdenverkehrsgebiets Murten seien die Altstadt mit der Ringmauer und das Seeufer. Südlich reiche es bis zum Bahnhof, da gerade viele Tagestouristen mit dem öffentlichen Verkehr anreisen würden. Der Supermarkt Löwenberg sei zwar an einem Hauptverkehrsknotenpunkt, gehöre aber nicht zur Tourismuszone.

Migros darf am Sonntag öffnen

Auch Vorwürfe von Coop, dass das Kantonsgericht Migros und Coop ungleich behandle, lehnt das Bundesgericht ab. Grund für die Beschwerde vonseiten Coop war, dass die Migros-Filiale an der Bernstrasse 18 in Murten am Sonntag öffnen darf. Wie das Bundesgericht nun bestätigt, befindet sich diese aber nahe der Altstadt und damit im Fremdenverkehrsgebiet. 

Coop muss nun die Gerichtskosten in der Höhe von 2000 Franken tragen. Gegenüber den FN nimmt das Unternehmen folgendermassen Stellung: «Wir nehmen das Urteil zur Kenntnis. Der Entscheid sowie das weitere Vorgehen werden derzeit geprüft.»

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