Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Corona-Krise: Temporärarbeit als Armutsfalle

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die Gewerkschaft Syna hat unlängst eine Erhebung zur Kurzarbeit während der Corona-Zeit durchgeführt. Laut einer Medienmitteilung hat diese Erhebung ergeben, dass viele Angestellte – vor allem aus dem Gastgewerbe, dem Detailhandel und der Reinigungsbranche sowie Temporäran­gestellte – zu wenig von der Ausdehnung der Kurzarbeit pro­fitieren können. Oft wür-den solche Angestellte gar nicht weiterbeschäftigt und der Arbeitslosigkeit überlassen. Dies habe für die Angestellten, so die Syna, verheerende Konsequenzen: Da die Betroffenen bereits zu tiefen Löhnen beschäftigt gewesen seien, müssten sie auch mit tieferen Taggeldern der Arbeitslosenversicherung leben. Verschärft wird das Problem aus Sicht der Gewerkschaft noch, weil wegen der steigenden Arbeitslosigkeit Betroffene lange auf eine Auszahlung warten müssen und deshalb in die Sozialhilfe abrutschen können.

Kurzarbeit wirkt kaum

Die vom Bundesrat beschlossene Ausdehnung der Kurzarbeit für viele Angestellte und deren Unternehmen hält die Syna für eine gute Massnahme, um die Folgen der Corona-Krise abzuschwächen. Dennoch habe bei vielen Menschen in prekären Arbeitsverhältnissen diese Massnahme kaum gewirkt, denn oft hätten es Unternehmen laut der Gewerkschaft vorgezogen, Angestellte im Stundenlohn oder Temporärmitarbeitende zu entlassen, anstatt für sie Kurzarbeit zu beantragen. Mathias Regotz, Mitglied der Syna-Geschäftsleitung, meint dazu: «Bei einigen Unternehmen ist das schlicht aus Bequemlichkeit geschehen. Zudem können Personalverleiher ihre Angestellten ganz einfach mit einer Kündigungsfrist von zwei Tagen entlassen und sich so der sozialen Verantwortung entziehen. Das ist für die Schweiz unwürdig.»

Arbeit auf Abruf eindämmen

Die Arbeitnehmerorganisation fordert darum: Die Anstellungsbedingungen bei Temporär- und Abrufarbeit müssen sicherer werden. «Bei Arbeit auf Abruf muss ein Mindesteinkommen garantiert werden, damit Angestellte während der Kündigungsfrist einen Lohn bekommen – auch wenn sie nicht mehr zur Arbeit aufgeboten werden», erklärt Syna-Präsident Arno Kerst. Die Syna möchte darum für Temporärangestellte die gleichen Kündigungsfristen wie für alle anderen Angestellten, also mindestens einen Monat. Dies würde laut der Gewerkschaft auch bei besonderen Arbeitsverhältnissen zu sichereren Einkommen führen, denn es brauche endlich sozialere Arbeitsbedingungen auch im Temporärbereich. Ansonsten müsse man das Prinzip des Personalverleihs überdenken. Auch bei der Arbeitslosenversicherung sieht Syna Handlungsbedarf: Die Gewerkschaft fordert in ihrer Medienmitteilung, dass der Lohnersatz bei Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit für Angestellte mit tiefen Einkommen von 80 auf 100  Prozent des bisherigen Lohnes angepasst wird, damit Betroffene nicht mehr in die Armutsfalle geraten.

Zwei Fälle aus der Region

Marie-Louise Fries, Regionalsekretärin der Syna Deutschfreiburg, schlägt in die gleiche Kerbe, wenn sie von Fällen aus der Region erzählt: «Eine alleinerziehende Mutter arbeitete auf Abruf und ohne Mindestpensum für eine grosse Modekette. Während der Krise und noch während der Probezeit wurde ihr gekündigt, die Kündigungsfrist betrug sieben Tage. Dazu kam, dass der Arbeitgeber wegen der Schliessung der Geschäfte bis zum Ende der Kündigungsfrist keinen Lohn mehr bezahlte.»

Auch von einer anderen jungen Mutter erzählt Marie-­Louise Fries: Auch sie war auf Abruf und ohne fixes Pensum in einem Restaurant angestellt. Die Geschäftsleitung beschloss aufgrund der Massnahmen des Bundesrats spontan, die Betriebsferien wegen der Zwangsschliessung vom Juni auf den März zu verschieben. Die junge Mutter wehrte sich gegen diesen Entscheid, denn laut Marie-Louise Fries müssen Ferien mindestens drei Monate im Voraus angekündigt werden, um wirklich dem Erholungszweck zu dienen. Kurze Zeit später erhielt auch diese Mutter die Kündigung und wurde während der Kündigungszeit nicht mehr eingesetzt.

Mütter besonders betroffen?

Marie-Louise Fries resümiert: «Mein Fazit zu diesen zwei Fällen ist, dass alleinerziehende Mütter möglicherweise öfter gezwungen sind, prekäre Arbeitsverhältnisse zu akzeptieren, um zumindest ein Einkommen zu generieren. Wie die zwei dargestellten Fälle zeigen, scheint es Arbeitgebende zu geben, die das Betriebsrisiko im Bedarfsfall gezielt auf die Angestellten in prekären Arbeitsverhältnissen abwälzen. Da­rum ist es nur vernünftig, einen Mindestlohn im Detailhandel sowie die Festlegung eines Minimalpensums – gerade auch bei Arbeit auf Abruf – zu verlangen. Das wäre nichts als ‹menschenwürdig›.»

Corona-Folgen

Politiker setzen sich für die Schwächsten ein

«Die ganze Schweiz zeigte sich angesichts der langen Menschenschlangen vor den Ausgabestellen für Lebensmittelhilfe in Genf und Lausanne schockiert», betont Nationalrat Benjamin Roduit (CVP, VS). «Dabei wurde lediglich etwas ans Tageslicht gebracht, was wir alle längst wissen: Menschen, die in grosser Not leben, werden von unserem sozialen Netz nicht aufgefangen.» Er forderte in einer Motion Unterstützung für Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus. Auch Ständerätin Elisabeth Baume-Schneider (SP, JU) brachte einen solchen Vorstoss ein. Nationalrätin Ada Marra (SP, VD) kämpft für die in der Schweiz lebenden Ausländerinnen und Ausländer: Die derzeitige Gesetzgebung sieht vor, dass eine Aufenthaltsbewilligung bei Sozialhilfebezug widerrufen werden kann und dass man drei Jahre vor und während eines Einbürgerungsgesuchs keine Sozialhilfe beziehen darf. «Diese Menschen arbeiteten jedoch in den Bereichen, welche die Corona-Krise am heftigsten trifft, und verloren nun ihre Stelle», erklärt Marra. Viele hätten keinen Anspruch auf Sozialhilfe. «Wir müssen schnell handeln, um die Schwächsten unserer Gesellschaft vor den Folgen der Corona-Krise zu schützen», so auch der dezidierte Standpunkt von Marina Carobbio: Am 6.  Mai forderte die Ständerätin (SP, TI) den Bundesrat in einer Motion auf, ein Massnahmenbündel zu schnüren, um Notsituationen, die durch die Pandemie entstanden sind, abzufedern und Sozialhilfeabhängigkeit zu vermeiden.

tr

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema