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Ein Staatsrat im Kreuzfeuer der Kritik

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Der Staatsrat hat dem Grossen Rat einen Bericht zur Unfallverhütung auf Baustellen vorgelegt – und wurde dafür harsch kritisiert und zurechtgewiesen. Was ist passiert?

Wird dem Grossen Rat ein Bericht vorgelegt, geschieht meist … wenig. Man stellt der Höflichkeit halber eine Frage, bringt wie beiläufig eine Bemerkung vor. Dann wird der Bericht zur Kenntnis genommen und abgelegt. In die Schublade, aus dem Sinn.

Am Donnerstag aber verloren die sonst so gelassenen Grossräte die Contenance. Der Staatsrat verschmähe das Parlament und missachte dessen Willen. Die einen sprachen von einem «Fauxpas», andere von einer «Schande». Das Vorgehen sei «skandalös» und «schockiere». Und letztlich hatten alle irgendwie recht.

Eine Motion wartet neun Jahre auf ihre Umsetzung

Auslöser für die hitzige Debatte war die Schlussfolgerung des Berichts mit dem sperrigen Namen «Motion 2015-GC-18 Ganioz Xavier/Vial Jacques – Verhütung von Unfällen auf Baustellen – Folge – Bericht zum Antrag auf Abschreibung», den der Staatsrat dem Parlament vorgelegt hatte.

Aus dem Namen geht heraus, dass es sich dabei um einen Bericht zur Motion «Verhütung von Unfällen auf Baustellen» handelt, die bereits 2015 eingereicht und begründet worden war – vor fast zehn Jahren. Die damaligen Grossräte Xavier Ganioz (SP) und Jacques Vial (CVP, heute Die Mitte) hatten vom Staatsrat gefordert, einen Gesetzesentwurf zu verfassen, mit dem eine «Regelung zur Verhütung von Unfällen der Arbeitnehmer und Anwohner auf und um Baustellen in die kantonale Gesetzgebung integriert werden soll».

Die Motion von Ganioz und Vial wurde schliesslich 2016 angenommen und gab bereits damals «Anlass zu zahlreichen Diskussionen» über die Form, die die neuen gesetzlichen Bestimmungen annehmen sollten. So steht es im Bericht des Staatsrates. Danach brauchte der Staatsrat viereinhalb Jahre, um den Entwurf in die Vernehmlassung zu schicken. In den Grossen Rat indes kam er nie.

Ein Lehrstück über die Gewaltenteilung

Die Vernehmlassung, schreibt der Staatsrat in seinem Bericht, sei damals auf wenig Interesse gestossen. Und die wenigen Antworten meist negativ: «Gemäss den Rückmeldungen waren mehrere Adressaten der Ansicht, dass dieses Gesetz unnötig sei und keine neuen Elemente bringe, die nicht bereits durch einen anderen Gesetzestext abgedeckt würden.» Auch ein in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten habe schliesslich mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet.

Da platzte SVP-Grossrat Gabriel Kolly (Corbières) der Kragen: «Nicht die Vernehmlassungspartner haben über den Nutzen eines Gesetzes zu urteilen. Es war ein Auftrag des Grossen Rates», sagte er. Dass der Staatsrat dem Grossen Rat nun nur einen Bericht vorlege, sei inakzeptabel. «Und eine Verachtung des Grossen Rates.»

Kollys Wortmeldung war nicht nur ein Lehrstück über die Gewaltenteilung. Es war vor allem ein politisches Muskelspiel. Der Grosse Rat entscheidet, der Staatsrat hat auszuführen.

Und damit begann der schwierige Moment für Staatsrat Olivier Curty (Die Mitte). Er glich einem Gang nach Canossa.

Staatsrat Curty findet: «Weniger wäre mehr»

Eingangs dankte Curty dem Grossen Rat – einigermassen überraschend – «für die animierten Stellungnahmen». Er wolle festhalten, dass der Staatsrat die Sorgen der Verfasser teile. «Da dürfen wir keine Konzessionen machen», sagte er. Vor allem aber versicherte er, der Staatsrat sei während der vergangenen neun Jahre nicht untätig gewesen, habe alle Möglichkeiten geprüft. «Aber keine war zufriedenstellend.»

Drei Gründe hätten den Staatsrat dazu geführt, die Abschreibung der Motion zu verlangen. Erstens würde ein neuer Gesetzestext zur Unfallverhütung auf Baustellen nichts Neues beitragen, die bestehenden Gesetze und Reglemente trügen ihrerseits bereits genug zum Schutz von Arbeitnehmern und Dritten bei. Zweitens solle die Eigenverantwortung der Bauherren nicht beschnitten werden. Ihnen, so Curty, obliege die Gewährleistung der Sicherheit auf Baustellen. Und drittens würde ein zusätzliches Gesetz zu zusätzlichen Kontrollen, zu zusätzlichen Ausgaben führen.

Bisher hätten nur zwei Kantone – Waadt und Genf – einen Erlass zur Sicherheit auf Baustellen verabschiedet. Die Gemeinde La Chaux-de-Fonds stehe mit ihrem Baustellenreglement gar alleine da. Freiburg brauche schlicht keine neue Gesetzesgrundlage, denn die Unternehmen seien sich ihrer Verantwortung bewusst. Oder, frei nach Curty: «Weniger wäre mehr.»

Bei der Abstimmung verhielt es sich gleichwohl anders.

Nun muss das Gesetz wieder auf den Tisch

Eine Mehrheit von 52 Grossrätinnen und Grossräten – mehrheitlich von Links-Grün und der SVP – sprach sich gegen die Abschreibung der Motion aus. Vertreter der FDP und der Mitte hatten sich zwar sensibel gegenüber der institutionellen Problematik des staatsrätlichen Vorschlags gezeigt, ihr Steckenpferd des schlanken Staates indes höher gewichtet.

Während seines Bussgangs, pardon, seiner Wortmeldung hatte Staatsrat Curty noch gesagt, das Gesetz liege in einer Schublade bereit. «Sie können es morgen in der Kommission besprechen.» Curtys Aussage erntete Kopfschütteln, nicht nur im linken Lager. Der Bericht, beschloss der Grosse Rat, dürfe durchaus wieder in der Schublade verschwinden. Das Gesetz aber, das muss wieder auf den Tisch.

Kommentar (1)

  • 23.05.2024-Ivo Gut

    Es geht also um einen Machtkampf. Die Linke und die SVP nehmen dafür vereint noch mehr unnütze Bürokratie und damit höhere Baukosten in Kauf. Dies resultiert wiederum in höheren Wohnungskosten. Hoffentlich schauen die Bürger genau hin, wer Ihnen dies aufbürdet.

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