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Da in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 30

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Sitzung vom 26. Oktober 2004

Da in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 30 Tagen kein Referendumsbegehren angekündigt wurde, das Zivilstandsgesetz vom 14. September 2004 (Inkrafttreten: rückwirkend auf den 1. Januar 2004); das Dekret vom 15. September 2004 über die Anwendung neuer Techniken zur Resultatermittlung bei Volksabstimmungen (Inkrafttreten: am 1. November 2004).

Er zuhanden des Grossen Rates: einen Dekretsentwurf über einen Verpflichtungskredit für den Ausbau der Bushaltestellen auf dem Kantonsstrassennetz; einen Dekretsentwurf über den Steuerfuss der Kantonssteuer für die Steuerperiode 2005; einen Dekretsentwurf über den Zusammenschluss der Gemeinden Bulle und La Tour-de-Trême; einen Bericht zum Postulat Antoinette Romanens über die Folgen der Änderungen des Gesetzes über die Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung.
Er die Anstellung durch die Volkswirtschaftsdirektion von Pierre-Alain Jenny, Prez-vers-Noréaz, zurzeit Stellvertreter des Registerführers des Handelsregisters, zum Registerführer dieses Amtes; er tritt die Nachfolge des zurücktretenden Pascal Friolet, Murten, an.
Er eine Verordnung über die Stelle für die Festlegung der bei den Ergänzungsleistungen vergüteten Pflege und Betreuung.

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