Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Da in der gesetzlichen Frist von 30 Tagen kein Ref

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Da in der gesetzlichen Frist von 30 Tagen kein Referendumsbegehren angekündigt wurde, mit Inkrafttreten am 1. Januar 2004: das Dekret vom 12. September 2003 über den Zusammenschluss der Gemeinden La Corbaz, Cormagens und Lossy-Formangueires; das Dekret vom 12. September 2003 über den Zusammenschluss der Gemeinden Mannens-Grandsivaz und Montagny; das Dekret vom 12. September 2003 über den Zusammenschluss der Gemeinden Besencens, Fiaugères und Saint-Martin.

Er zuhanden des Grossen Rates: einen Dekretsentwurf zur Genehmigung des Anhangs über den Vollbeitritt des Kantons Bern zum Interkantonalen Konkordat über die Errichtung der Fachhochschule der Westschweiz (FH Westschweiz); einen Dekretsentwurf über den Beitritt des Kantons Freiburg zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen.

Meistgelesen

Mehr zum Thema