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Damit alles seine Ordnung hat

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Ein lokaler Veranstalter will für eine Jubiläumsfeierlichkeit eine Reihe kantonaler Behördenvertreter empfangen. Wen soll er zum Bankett einladen? Wer wird eine Ansprache halten? In welcher Reihenfolge sollen die Würdenträger in der Grussbotschaft begrüsst werden?

Diese und weitere Fragen werden im Protokollreglement des Freiburger Staatsrats im Detail beantwortet. Die Staatskanzlei hat dieses Reglement gestern erstmals öffentlich gemacht; ab sofort ist es auch auf der Website des Staats ein­sehbar.

«Wir haben immer häufiger von ausserhalb Anfragen erhalten, die das Protokollreglement betreffen», sagte Vizekanzler Marc Valloton auf Anfrage der FN. «Deshalb fiel der Entscheid, es öffentlich zu machen.» Gleichzeitig ist das Reglement von 2011, das auf das Gesetz über die Organisation des Staatsrates und der Verwaltung zurückgeht, in einigen Punkten leicht angepasst worden. Es geht dabei insbesondere um die Tabelle der Rangordnungen.

«In diesem Reglement wird festgelegt, welche Rangordnungs- und Gewohnheitsvorschriften bei den amtlichen Feiern, Veranstaltungen und Beziehungen beachtet werden müssen», heisst es im Einstiegsartikel. Der Grosse Rat und die Gerichtsbehörden haben ihr eigenes Protokollreglement, heisst es weiter.

Über die Freiburger Rangordnung steht unter anderem folgender Grundsatz: «Die Präsidentin oder der Präsident des Staatsrats ist ausserhalb der Sessionen des Grossen Rates in der Rangordnung höher als die Präsidentin oder der Präsident des Parlaments.» Haben zwei Personen denselben Rang, bestimmen die Dienstjahre in der Funktion oder im Auftrag und subsidiär das Alter, wer Vorrang hat, wird präzisiert. Geregelt ist auch, dass man erst Staatsratspräsident werden kann, wenn alle vorher gewählten Kolleginnen und Kollegen die Präsidentschaft schon einmal innehatten.

Banner und Hundertjährige

Zu den Begrüssungen liefert das Reglement eine Liste der Rangordnung. Es empfiehlt indessen, nur die wichtigsten Behörden sowie die Personen mit einem besonderen Bezug zur Veranstaltung persönlich zu begrüssen, um Wortmeldungen nicht zu verlängern.

Geregelt ist weiter, wann Fahnen mit dem Kantonswappen gehisst werden. Etwa zum Nationalfeiertag, zu Fronleichnam oder bei Besuchen von Kantonsregierungen, Botschaftern und ausländischen Regierungsvertretern. Das Kantonsbanner mit Gendarmerie-Pikett wird etwa bei Vereidigungen verwendet. Festgehalten ist zudem das Vorgehen bei der Wahl eines Freiburgers in den Bundesrat oder als Nationalrats- oder Ständeratspräsident. «Im Salon des Bundeshauses wird ein Aperitif offeriert», heisst es für diesen Fall.

Auch einige traditionelle Freiburger Veranstaltungen haben Aufnahme in das Dokument gefunden. Dazu gehören die Neujahrswünsche des Staatsrats an die Behörden, der Jahrestag der Schlacht von Murten und die Gedenkfeier In Memoriam.

Weitere im Reglement erwähnte traditionelle Veranstaltungen sind die Empfänge der Grossratspräsidenten, die Polizeivereidigung, der Dies academicus, der Dreikönigsabend der Landwehr und jener der Grenadiere sowie kantonale Sport- und Kulturfeste.

Schliesslich klärt das Reglement auch, wann Ehrenwein ausgeschenkt wird und wer dafür verantwortlich ist. Ausserdem, dass Hundertjährige mit einem Besuch des Staatsrats rechnen dürfen.

«Wir haben immer häufiger Anfragen von ausserhalb erhalten, die das Protokollreglement betreffen.»

Marc Valloton

Vizekanzler

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