Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Damit die Polizei einschreiten kann

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

In Laupen wird heute Abend an der Gemeindeversammlung die Einführung eines Ortspolizeireglementes verhandelt. Die Idee sei schon lange bei ihnen in der Schublade gelegen, sagt der Laupener Gemeindepräsident Urs Balsiger auf Anfrage. Während Jahren hätten sie keinen Grund zur Eile gehabt, so Balsiger. «Doch dann kamen diesen Sommer viermal Fahrende.» Diese wiederholte Besetzung habe das Verfahren beschleunigt. Denn diese Häufung sei aussergewöhnlich, so Balsiger. Er erinnere sich an einen einzigen anderen ungebetenen Besuch dieser Art zu Beginn seiner Zeit im Gemeinderat vor zwölf Jahren.

Viermal liessen sich die Fahrenden auf dem Gemeindegebiet nieder und verliessen es einige Tage später wieder (siehe Kasten). Es zeigte sich, dass den Behörden die Hände gebunden waren, selbst wenn die Eigentümer des Bodens mit dem Aufenthalt nicht zufrieden waren. Das Auftauchen der Fahrenden löste Unruhe in der Bevölkerung aus, so Balsiger weiter. Und die Forderung nach einem Reglement wurde laut, das den Umgang mit ihnen definiert. Schon bei diesen Besuchen hatten die Verantwortlichen das Fehlen eines Ortspolizeireglements und eines Verbots für wildes Campieren bedauert. «Der Druck wurde gross, etwas machen zu müssen, und wir beschlossen, die Pläne, die wir schon länger hatten, umzusetzen.» Umgehend arbeiteten die Verwaltung und der Gemeinderat das Reglement aus. Die Verantwortlichen hoffen, dass das Reglement auf den nächsten Sommer hin in Kraft treten kann.

Beschränkte Handhabe

Das Papier regelt unter anderem das wilde Campieren auf öffentlichem Grund. Das Verbot betrifft also nicht privaten Boden. Private dürfen auch mit dem neuen Reglement Fahrende auf ihrem Boden zulassen, solange keine anderen grundlegenden Bestimmungen verletzt werden. Auf der Grundlage des Reglements kann die Gemeinde in Zukunft eine umgehende Wegweisung verfügen. Diese kann allerdings angefochten werden. Die Kantonspolizei würde andernfalls die Räumung angehen.

Private können, wenn sie die Gäste von ihrem Boden weghaben wollen, selbst Klage erheben. Allerdings erst, nachdem die Polizei die Personalien der Campierenden aufgenommen hat. Tatsächlich dauere es auch mit dem neuen Reglement deshalb eine Weile, bis die Polizei einschreiten könne, räumt Balsiger ein. «Wir können sie auch mit dem neuen Reglement nicht einfach innerhalb von fünf Minuten wegschicken.» Nur bei einem gravierenden Verstoss gegen die Bestimmungen könne das Verfahren rasch umgesetzt werden. Im Übrigen seien die Probleme mit den ausländischen Fahrenden ohnehin auf höherer Ebene zu lösen, beim Kanton oder beim Bund. Es liegen Forderungen nach Standplätzen für Fahrende vor, so Balsiger, doch es wolle sie ja niemand in seiner Gemeinde. Einfach sei die Lösung also nicht.

Vielzahl von Regelungen

Den Kern des Reglements bilden Bestimmungen zu einer Vielzahl von Themen. So regelt es den Einsatz von Überwachungskameras, zum Beispiel, um Sachbeschädigungen zu vermeiden. Zudem definiert es die Nachtruhe, ermöglicht die Bekämpfung von Littering, fordert von Organisatoren von Kundgebungen und Anlässen Bewilligungen und allenfalls Gebühren und nimmt Tierhalter bei Bedarf in die Pflicht.

Als besondere Bestimmung erlaubt das Reglement das Anhängen von Glocken an Weidetiere, «eine Reminiszenz an die ländliche Lage Laupens», so die Botschaft des Gemeinderates.

Zur Geschichte

Vier ungebetene Besuche in wenigen Wochen

Erstmals tauchten ausländische Fahrende dieses Jahr am 15. Juli in Laupen auf, und zwar im Gebiet Hirsried. Nach intensiven Verhandlungen mit der Kantonspolizei, den Landbesitzern und Einwohnern erhielten die Fahrenden Bedingungen und eine Frist von zwei Wochen aufgelegt, um abzuziehen (die FN berichteten). Rund zwei Wochen später reisten sie weiter und liessen sich vorübergehend in Galmiz im Freiburger Seebezirk nieder. Eine andere Gruppe tauchte Mitte August in Laupen auf. Reklamationen über Ruhestörungen und Verschmutzungen gingen ein. Diesmal wollte die Burgergemeinde Laupen als Landeigentümerin ein Verbot durchsetzen. Doch die Parteien fanden noch eine Verhandlungslösung, welche die Burgergemeinde «zähneknirschend» annahm. Wieder zogen die Fahrenden weiter, in diesem Fall nach Kerzers. Nur wenige Tage später kam eine dritte Gruppe in Laupen an. Diesmal beschloss die Burgergemeinde, Strafklage einzureichen. Die Fahrenden erhielten weder Wasseranschlüsse noch Abfallcontainer. Die Burgergemeinde evaluierte eine Wegweisung. Die Fahrenden liessen den Platz ordentlich zurück, abgesehen von Exkrementen in Gebüschen. Doch die Unruhe in der Bevölkerung wuchs zusehends. Es sei noch zu einem vierten «Besuch» gekommen, ergänzte der Laupener Gemeindepräsident Urs Balsiger auf Anfrage, doch der sei nach nur zwei Stunden gegangen.

fca

 

Meistgelesen

Mehr zum Thema