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Damit Geldspiele dem Gemeinwohl dienen

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Autor: Arthur Zurkinden

Bisher hat die Abstimmungsvorlage «Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke» kaum Diskussionen ausgelöst. Dies wohl auch, weil sie mit Ausnahme der Evangelischen Volkspartei (EVP) von allen Parteien unterstützt wird. Die Vorlage geht auf den Herbst 2009 zurück. Damals ist mit über 170000 Unterschriften die Volksinitiative «Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls» zustande gekommen. Lanciert wurde sie von den beiden Lotteriegesellschaften Loterie Romande und Swisslos. Zur Abstimmung gelangt aber nun ein Gegenvorschlag des Bundes, da sich die Initianten mit dem Bundesrat auf eine klarere Ergänzung der Bundesverfassung einigen konnten und sie ihre Initiative in der Folge zurückgezogen haben.

Neuer Verfassungsauftrag

Casinos respektive Spielbanken sind Sache des Bundes, während die Lotterien und Sportwetten in den Zuständigkeitsbereich der Kantone fallen. Bis heute ist nur der Betrieb der Casinos in der Bundesverfassung geregelt, nicht aber die Lotterien und Sportwetten. Neu sollen nun auch die Kantone auf Verfassungsebene zur Aufsicht über Lotterie- und Sportwetten-Gesetze verpflichtet werden. Neu wird dabei in der Verfassung verankert, dass der Reinerlös dieser Geldspiele und Sportwetten vollumfänglich an gemeinnützige Institutionen geht.

20 Millionen für Freiburg

Dies ist in der Tat wichtig, stellten doch gerade die Kantone in den letzten Jahren fest, dass ihnen die Durchführung von Lotterien und Sportwetten erschwert wurde. «Die Auflagen des Bundes für die Lotterien wurden immer strenger, während er die Casinos gewähren liess», hält die ehemalige Staatsrätin Ruth Lüthi gegenüber den FN fest. Sie vertritt den Kanton Freiburg im Verwaltungsrat der Loterie Romande (LoRo) und war auch Co-Präsidentin des Initiativkomitees.

Die Loterie Romande, die den Westschweizer Kantonen gehört, überwies im vergangenen Jahr den Gewinn von rund 200 Millionen Franken an die kantonalen Kommissionen, die für die Verteilung der Gelder zuständig sind – Gelder, die dem Sport, der Kultur und dem Sozialen zugutekommen. Freiburg erhielt über 20 Millionen Franken. «Ich habe in den 15 Jahren als Staatsrätin gesehen, was alles dank der LoRo auf die Beine gestellt werden konnte», sagt Lüthi. Sie denkt etwa an die Notschlafstelle «La Tuile», an die Organisation für Notbedürftige «Banc public» oder an die Brustkrebsprävention. «Um ein Projekt zu lancieren, braucht es oft eine Starthilfe, die die LoRo leistet. Ist das Bedürfnis einmal erkannt, fliessen dann meist auch öffentliche Gelder.» Als Präsidentin des Vereins des Internationalen Filmfestivals Freiburg weiss Lüthi, dass ohne Unterstützung der LoRo dieses Festival nicht durchzuführen wäre.

Streit um Automaten

Dass eine klare Regelung der Geldspiele wünschenswert ist, kann auch am Beispiel der Tactilo-Geldspielautomaten erläutert werden. Aufgrund des Spielbankengesetzes dürfen die reinen Geldspielautomaten nur noch in den Casinos aufgestellt werden, verboten wurden sie in den Restaurants und Spielsalons. Dort sind nur noch die Geschicklichkeitsautomaten erlaubt: Nur wer geschickt ist, gewinnt Geld. In den Restaurants und Einkaufszentren sind aber weiterhin die Tactilo-Automaten der LoRo anzutreffen, im Kanton Freiburg rund siebzig an der Zahl. Dies ist deshalb problematisch, weil bei diesen Automaten auch das Glück und nicht nur das Geschick entscheidend dafür ist, ob der Spieler gewinnt. Nach einem jahrelangen juristischen Hin und Her kam das Bundesgericht zum Schluss, dass diese Apparate dem Lotterie- und nicht dem Spielbankengesetz unterstellt werden müssen, weil die Gewinne nach einem gewissen Plan festgesetzt werden und die Automaten nur die herkömmlichen Lottoscheine ersetzen. Statt dass auf Papier gerubbelt wird, werden die Felder durch einen Druck auf den Bildschirm freigelegt. «Es ist eine Art elektronische Lotterie», sagt Ruth Lüthi. Bei einem Verbot dieser Automaten wären dem Kanton Freiburg jährlich rund vier Millionen Franken entgangen.

Und die Spielsucht?

Künftig fallen die Bewilligung und die Beaufsichtigung der Geldspiele ausserhalb der Casinos sowie der Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele in den Kompetenzbereich der Kantone. Dies ist der Hauptgrund, weshalb die EVP die Nein-Parole beschlossen hat. Sie befürchtet, dass die Kantone, um Einnahmen zu generieren, die Geldspiele fördern werden, womit auch die Gefahr der Spielsucht wächst. Zudem hat sie Bedenken, dass die Kantone wieder die reinen Glücks-Geldspielautomaten in den Restaurants zulassen.

«Das ist in keiner Weise die Absicht des Bundesrates, des Parlaments oder der Kantone», sagt Ruth Lüthi. Nehme das Volk die Ergänzung der Bundesverfassung an, so werde ein Bundesgesetz ausgearbeitet, das klare Regeln festlege. Zudem weist sie darauf hin, dass der Bund und neu auch die Kantone durch neue Schutzmassnahmen die Spielenden vor den Gefahren der Geldspiele schützen müssen.

Nichts Neues für Casinos

Auch der Schweizer Casino-Verband unterstützt den Gegenvorschlag des Bundesrates, weil sich für Casinos fast nichts ändert. Während der Reinerlös der LoRo und von Swisslos vollumfänglich dem Gemeinwohl zugutekommt, können Casinos weiterhin Gewinne in die eigene Tasche stecken. Zwischen 40 und 80 Prozent des Bruttospielertrags müssen sie der Allgemeinheit abliefern. In der Vergangenheit lag dieser Prozentsatz etwas über 50 Prozent. Bei den A-Casinos mit den grossen Tischspielen kommt diese Abgabe vollumfänglich der AHV/IV zugute. Bei den B-Casinos gehen 60 Prozent an AHV/IV, 40 Prozent erhalten die Standortkantone. Im Jahre 2010 haben die Casinos insgesamt 450 Millionen Franken abgeliefert (Swisslos und Loterie Romande 544 Millionen).

Die Casinos begrüssen die Vorlage, weil sie wie die Lotteriegesellschaften auch Geldspiele im Internet anbieten können. «Wir wollen dieses wachsende Geschäft nicht den ausländischen Anbietern überlassen», sagt Ruth Lüthi. «Es wird eine Bewilligungspflicht geben, und vor allem ist eine Kontrolle gewährleistet.»

Künftig sollen die Kantone die Aufsicht übernehmen für Geldspiele ausserhalb der Casinos.Bild Aldo Ellena

Loterie Romande:Freiburger nicht so spielfreudig

Rund 20 Millionen des Reinerlöses von 200 Millionen Franken hat Freiburg 2011 von der Loterie Romande (LoRo) erhalten. Dies entspricht nicht ganz dem Anteil, den Freiburg aufgrund der Einwohnerzahl zugute hätte. Denn zur Hälfte ist auch der Umsatz innerhalb des Kantons für die Gewinnverteilung massgebend. «Die Freiburger sind nicht so spielfreudig», sagt Ruth Lüthi. Sie sieht zwei Gründe: Zum einen hätten die Freiburger ihr Glück in der Vergangenheit oft an den Geldspielautomaten in Restaurants versucht, die in den andern Westschweizer Kantonen verboten waren. «Zum andern kaufen Deutschfreiburger ihre Lottoscheine teilweise im Kanton Bern, also nicht bei der Loterie Romande.» Freiburg profitiert auch von Euro Millions, wenn die Lottoscheine im Kanton gekauft werden: Die Schweizer Lotterien sind an der internationalen Lotterie beteiligt. az

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