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Auswüchse des Informationsangebots im Visier

W elche rechtlichen Grundlagen bestehen, um die Ausbreitung der Pornografie im Internet und Gewaltdarstellungen in den Medien in den Griff zu bekommen? Mit den damit zusammenhängenden Fragen haben sich Kommunikationsrechtler an einer Tagung befasst.

Von WALTER BUCHS

Gewaltdarstellungen in Videofilmen, (Kinder-)Pornografie auf dem Internet, Folter bis zur Tötung von Entführten und Gefangenen in der Fernsehberichterstattung. An aktuellen Problemstellungen fehlte es den Veranstaltern der diesjährigen Medien-
rechtstagung an der Universität Freiburg nicht, die das Thema «Das Bild in der Informationsgesellschaft» gewählt hatten. Die Veranstaltung vom Mittwoch stand unter der Leitung des Straf- und Kommunikationsrechtlers Professor Franz Riklin sowie des Journalisten und Medienrechtlers Denis Barrelet.

Gesetzgebung im Rückstand

In seinem Referat zur «Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet – Was macht der Staat?» legte Philippe Kronig, Leiter der Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (Kobik), die Instrumente und Arbeitsweise der Bundesstellen dar. Dabei gab er unter anderem bekannt, dass auf der seit anfangs 2003 eingerichteten Website monatlich zwischen 500 und 700 Meldungen über verdächtige E-Mails und Internetangebote eingehen (www.cybercrime.admin.ch) .

Die Überwachung und Überprüfung der strafrechtlichen Relevanz habe im laufenden Jahr dazu geführt, dass 366 Verdachtsdossiers angelegt wurden. Die Schwerpunkte liegen in den Kantonen Zürich, Bern und Aargau. Im Kanton Freiburg waren es fünf. Philippe Kronig glaubt, dass auch mit den vorhandenen Instrumenten Erfolg möglich ist. Man müsse allerdings innovativ und initiativ sein; zudem müsse die Kooperation unter allen Partnern spielen.

Der in Lausanne lehrende Strafrechtler Laurent Moreillon zeigte auf, dass die Schweiz beim einschlägigen Strafrecht im Rückstand sei. Dies gelte namentlich im Vergleich zum amerikanischen Strafrecht und jenem in den angelsächsischen Ländern. Die Schweiz habe auch die Konvention des Europarates gegen die Internetkriminalität (noch) nicht ratifiziert, die weiter gehe als das Schweizer Recht, wie Professor Moreillon anhand verschiedener Begriffe anschaulich aufzeigte.

Grenzen von Gewaltdarstellungen

In seinem fundierten Referat zu den Grenzen von Gewaltdarstellungen in den Medien ging Professor Daniel Cornu, bis vor kurzem Präsident des Westschweizer Ausbildungszentrums für Journalisten, namentlich auch auf Fragen der journalistischen Berufsethik ein. Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen, sind etwa: Wie kann man dem Informationsrecht der Öffentlichkeit nachleben, ohne Gewaltdarstellungen zu fördern? Wie kann in Filmen die Freiheit der Kunstschaffenden mit der Verantwortung der Programmverantwortlichen unter einen Hut gebracht werden? Für Professor Cornu müssen dabei Aufsichts-instanzen eine wichtige Mediationsrolle übernehmen und aufzeigen, wo die Grenzen zu setzen sind.

Rechtsprechung im Medienbereich

Neueste Gerichtsurteile, namentlich in Deutschland, haben die rechtlichen Grundlagen beim Schutz der Privatsphäre und beim Urheberrechtsschutz der Fotografen erheblich geändert. Dieser Thematik war das Referat «Starkult und Persönlichkeitsgüterrecht» anhand von Beispielen in den USA, Deutschland und der Schweiz gewidmet. Anhand von konkreten Fällen und aktuellen Diskussionen wurde dabei festgestellt, dass sich die Rechtsauffassungen in den drei Ländern einander annähern.

An der von der Medienrechtszeitschrift «Medialex» durchgeführten Tagung wurde wie jedes Jahr die jüngste Rechtsprechung zu Medienfragen erläutert. Verschiedene aufschlussreiche Gerichtsurteile wurden dabei in sprachlich getrennten Gruppen besprochen.

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