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Das feierliche Ende des langen Weges zum Schweizerpass

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Nach fast zwei Jahren Zwangspause hat der Kanton am Mittwoch im Podium in Düdingen wieder eine Einbürgerungszeremonie durchgeführt. Zwei Staatsräte hiessen 191 neue Freiburger Bürgerinnen und Bürger willkommen. 

Wer ihn einmal durchgemacht hat, weiss es: Ein Einbürgerungsprozess dauert lange, und die Voraussetzungen dafür wurden 2018 ebenso verschärft wie die Vollzugsverordnung des Bundes (siehe Kasten). In seiner Rede am Mittwoch im Podium in Düdingen dankte SP-Staatsrat Jean-Francois Steiert allen Anwesenden, die den Aufwand nicht gescheut hatten, Bürgerinnen und Bürger der Schweiz zu werden.

Da zusätzlich die Corona-Pandemie den Ablauf erschwert und verzögert hatte, dauerte der Einbürgerungsprozess bei vielen Anwesenden drei Jahre und länger. «Gespräche mussten wir per Zoom führen», erinnert sich Juliane Britz zurück. Die 47-jährige Deutsche lebt seit 16 Jahren in der Schweiz, die letzten sieben Jahre in der Stadt Freiburg. «Mein Lebensmittelpunkt ist seit langem hier. Deshalb will ich es jetzt offiziell machen», begründet sie den Entscheid. Sie liess sich zusammen mit ihren beiden in der Schweiz geborenen Söhnen einbürgern. Ihr holländischer Lebenspartner dagegen hat darauf verzichtet. Er will seine holländische Staatsbürgerschaft nicht aufgeben.

Praktisch sein ganzes Leben schon in Murten verbracht hat Geoffrey Charles Erwin Bouschbacher. Der heute 42-Jährige war sechs Monate alt, als seine Eltern von Deutschland in die Schweiz zogen. «Besser spät als nie», kommentiert Bouschbacher seinen Entscheid, Schweizer zu werden. Aber für ihn ist klar: «Murten ist mein Zuhause.» Seit langem schon macht er Stadtführungen in Murten.

Aus über 30 Nationen

Die 191 Menschen, die im Juni 2022 per Staatsratsdekret eingebürgert wurden, stammen aus über 30 verschiedenen Nationen. «Unser Land lebt davon, viele Kulturen zu haben», sagte Steiert. Wie Irmgard Steiner vom kantonalen Zivilstandsamt auf Anfrage erläutert, kann man entweder als Einzelperson oder als Familie eingebürgert werden. Ein Beispiel für Letzteres ist die vierköpfige Familie Zekjiri aus Nordmazedonien. Der 45-jährige Milaim lebt schon seit 20 Jahren an verschiedenen Orten im Kanton Freiburg, seine 40-jährige Frau Gjilizare sogar seit 26 Jahren. Seit acht Jahren leben sie nun mit ihren beiden Söhnen in Düdingen. «Unsere Kinder sind hier geboren, wir fühlen uns hier zu Hause», sagt Gjilizare, «Die Zukunft der Kinder ist hier.»

Feierliches Versprechen

1200 Menschen haben sich im vergangenen Jahr im Kanton Freiburg einbürgern lassen, sagte Steiert. Mit ein Grund, warum Freiburg einer der am stärksten wachsenden Kantone in der Schweiz ist. Bis ins Jahr 2050 wird der Kanton wohl über 400’000 Einwohner haben. «Wir sind deshalb aber auch gefordert, etwa in der Klimapolitik. Jeder steht in der Verantwortung», mahnte der SP-Magistrat und ermutigte die Anwesenden, sich aktiv an der Politik zu beteiligen.

Den frisch ernannten Schweizern wird das Versprechen abgenommen, dass sie ihre Verpflichtungen als Schweizer Bürger erfüllen. FDP-Staatsrat Didier Castella rief jede neu eingebürgerte Familie und jeden Einzelnen im Saal nacheinander persönlich auf, sich zu erheben und zu schwören:

Ich verpflichte mich.

Nach dem letzten Aufruf und dem einsetzenden Applaus erinnerte auch Castella nochmals an das aufwendige Verfahren, das jeder und jede Gesuchsstellende bewältigen musste, und schloss mit den Worten:

Ich heisse Sie alle als neue Eidgenossin und neuer Eidgenosse willkommen.

Zum Abschluss sangen alle Anwesenden im Saal zusammen mit dem Chor Da Capo die Schweizer Nationalhymne auf Französisch und auf Deutsch.

Bedingungen

Anforderungen für eine Einbürgerung

Wer sich in der Schweiz einbürgern will, muss …

– im Besitz einer Niederlassungsbewilligung C sein,

– einen Aufenthalt in der Schweiz von insgesamt zehn Jahren nachweisen, wovon drei in den letzten fünf Jahren – dabei wird die zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr in der Schweiz verbrachte Zeit doppelt gerechnet,

– Wohnsitz im Kanton während mindestens drei Jahren haben, wovon zwei in den letzten fünf Jahren. Für Ausländer der zweiten Generation gilt die Wohnsitzpflicht im Kanton Freiburg sowie in bestimmten weiteren Kantonen schon nach zwei Jahren als erfüllt,

– Französisch- oder Deutschkenntnisse in Wort und Schrift nachweisen können,

– in den letzten 3 Jahren vor der Gesuchstellung keine Sozialhilfe beziehen dürfen,

– die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachten, insbesondere keine Verurteilung wegen einer schweren Straftat in den letzten fünf Jahren vor der Gesuchstellung aufweisen;

– am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben teilnehmen,

– die für das friedliche Zusammenleben in der Gesellschaft elementaren Verhaltensregeln beachten,

– die grundlegenden verfassungsmässigen Prinzipien und schweizerischen Lebensgewohnheiten beachten,

– bereit sein, Bürgerpflichten wie beispielsweise den Militärdienst und weitere öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen, 

– angemessene Kenntnisse des öffentlichen und politischen Lebens, elementare Kenntnisse in Geografie, Geschichte und des politischen Systems der Schweiz, des Kantons und auf lokaler Ebene nachweisen können,

und von einer Gemeinde die Bestätigung für eine Einbürgerung erhalten.

Im Juni 2022 wurden insgesamt 191 Personen eingebürgert: 66 Frauen, 58 Männer und 67 Kinder.

Die im Juni 2022 eingebürgerten Personen im Kanton Freiburg, verteilt nach Nationalität.

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