Autor: Arthur zUrkinden
Freiburg Bereits seit 1979 hat Freiburg ein Gesetz über das Trinkwasser. Am Freitag hat der Staatsrat einen Vorentwurf für ein neues Gesetz in die Vernehmlassung geschickt. Sein Hauptziel ist es «sicherzustellen, dass das Trinkwasser aus öffentlichen Gewässern wirtschaftlich für alle zugänglich bleibt sowie in genügender Menge und nachhaltig verteilt wird, um prioritär den Nahrungsbedarf der Allgemeinheit zu decken».
Das neue Gesetz soll auch verhindern, dass Bürgerinnen und Bürger oder ganze Gemeinden von privaten Unternehmen oder Personen abhängig sind, um mit Trinkwasser versorgt zu werden. «Ja, mit dem neuen Gesetz könnten wir einen Fall Bärfischen besser und schneller regeln», sagte Staatsrat Pascal Corminboeuf gestern, als er den Vorentwurf vorstellte. So kann von einem Eigentümer einer privaten Quelle verlangt werden, die betroffene Gemeinde mit Trinkwasser zu versorgen, wenn diese Probleme hat. Im schlimmsten Fall ist auch eine Enteignung möglich. az
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