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«Das Geld muss sicher angelegt sein»

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57 Millionen Franken: So gross war das Loch, das ein Vermögensverwalter mit riskanten Anlagen in die Kasse der Vorsorgestiftung der medizinisch-sozialen Dienste des Saanebezirks (ACSMS) gerissen hatte (die FN berichteten). Drei Jahre, nachdem das Debakel publik wurde, schickt nun die stellvertretende Generalstaatsanwältin Alessia Chocomeli-Lisibach laut Mitteilung vier Mitglieder des Stiftungsrats vor das Wirtschaftsstrafgericht. «Sie waren Mitglieder der Anlagekommission», sagt Choco­meli den FN. In dieser Funktion hätten sie die Anlagestrategie der Pensionskasse regelmässig überprüfen müssen. Chocomeli klagt sie der ungetreuen Geschäftsbesorgung sowie Verstössen gegen das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) an.

Mit oder ohne Vorsatz?

Chocomeli überweist auch den Revisor der Pensionskasse sowie den Vorsorge-Experten vor das Gericht; ihnen wirft sie Verstösse gegen das BVG vor. In der Mitteilung betont die stellvertretende Generalstaatsanwältin, dass die Unschuldsvermutung gilt. «Vor Gericht wird unter anderem die Frage wichtig sein, ob die Angeklagten mit oder ohne Vorsatz gehandelt haben.» Für Geldanlagen in der beruflichen Vorsorge gälten strenge Regeln: «Das Geld muss sicher angelegt sein.» Und es sei am Stiftungsrat, dies auch zu kontrollieren.

Ganz anders sehen das die beiden Anwälte der vier angeklagten Stiftungsratsmitglieder. «Es war nicht die Rolle meiner Mandanten, die Anlagepapiere zu kontrollieren», sagt Alexandre Emery. «Dazu waren sie ja von Experten umgeben.» Und Olivier Carrel fragt: «Wenn schon der Stiftungsrat zur Verantwortung gezogen werden soll – warum kommen nur die vier Mitglieder der Anlagekommission vor die Richter?» Die Kommission habe keine Entscheidbefugnisse gehabt; entschieden habe immer der Gesamtrat.

«Das ist in meinen 32 Jahren Erfahrung als Anwalt die Affäre, in der ich das stärkste Gefühl von Ungerechtigkeit habe», sagt Emery. Beide Anwälte kritisieren, dass es keine Voruntersuchung gab, in der überhaupt erst einmal die Umstände geprüft wurden. «Mit dieser Untersuchung hat die Staatsanwaltschaft Leben zerstört», sagt Emery. Das sei unerträglich.

Der Straftatbestand der ungetreuen Geschäftsbesorgung muss vorsätzlich erfüllt werden, damit jemand dafür verurteilt werden kann. «Das ist doch unglaublich», sagt Emery. Seine Mandanten seien vom Vermögensverwalter getäuscht worden, «da können sie doch gar nicht vorsätzlich die Pensionskasse geschädigt haben».

Der Vermögensverwalter

Chocomeli führt auch das Verfahren gegen den Vermögensverwalter. Der Finanzberater aus Lausanne hat 600 Tage in Untersuchungshaft verbracht. «Es wird ihm auch vorgeworfen, mehrere Privatpersonen um ihr Geld gebracht zu haben», sagt sie. Der Fall sei sehr komplex und komme später vor Gericht. «Ich hoffe, ihn bis Ende Jahr ans Gericht überweisen zu können.»

«Vor Gericht wird die Frage wichtig sein, ob die Angeklagten mit oder ohne Vorsatz gehandelt haben.»

Alessia Chocomeli-Lisibach

Stellvertretende Generalstaatsanwältin

Chronologie

Pensionskasse fehlten 57 Millionen Franken

Im September 2014 wurde bekannt, dass ein Vermögensverwalter mit riskanten Anlagen ein Loch von 57 Millionen Franken in die Kasse der Vorsorgestiftung der medizinisch-sozialen Dienste des Saanebezirks (ACSMS) gerissen hatte. Der Stiftungsrat hatte fast das ganze Vermögen einem einzigen Vermögensverwalter der Lausanner Firma Hope Finance anvertraut. Gegen den Verwalter ermittelte zuerst die waadtländische Staatsanwaltschaft. Gegen fünf Stiftungsratsmitglieder eröffnete die Freiburger Staatsanwältin Alessia Chocomeli-Lisibach eine Strafuntersuchung wegen ungetreuer Geschäftsführung und möglicher Veruntreuung – was nun in einer Anklage gegen vier Personen endete (siehe Haupttext). Später übernahm Chocomeli auch die Strafuntersuchung gegen den Vermögensverwalter. Er sass wegen Verdachts auf Betrug, Veruntreuung, ungetreue Geschäftsführung, Geldwäscherei und Urkundenfälschung während knapp zwei Jahren in Untersuchungshaft. Die Berner Stiftungsaufsicht setzte die Pensionskasse im Dezember 2014 in Liquidation. Der nationale Sicherheitsfonds sicherte die Spar- und Altersguthaben ab. Unterdessen sind die Angestellten des ACSMS der Pensionskasse der Waadtländer Pflegeheime angeschlossen. Im April 2015 eröffnete Oberamtmann Carl-Alex Ridoré eine Administrativuntersuchung gegen zwei Stiftungsratsmitglieder, die auch Mitglieder des ACSMS-Vorstands waren. Ridoré will wissen, ob der Geldverlust hätte verhindert werden können, wenn sie den Vorstand besser über die Entscheide des Stiftungsrats informiert hätten.

njb

 

«Mit dieser Unter- suchung hat die Staatsanwaltschaft Leben zerstört.»

Alexandre Emery

Anwalt

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