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«Das Gericht fällt einen Nicht-Entscheid»

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Wie geht es weiter im CannaBioland-Prozess?

Autor: Von IMELDA RUFFIEUX

Es war Markus Meuwly, Verteidiger des Angeklagten Armin Käser, der am letzten Freitag den Antrag gestellt hatte, dass das Strafgericht Sense unter der Leitung von Gerichtspräsident Reinold Raemy in den Ausstand treten muss. Er hatte in seiner Argumentation ein Protokoll einer Sitzung zitiert, an der verschiedene Untersuchungsrichter, Gerichtspräsidenten, Vertreter der Staatsanwaltschaft und der Polizei teilgenommen haben.

Darin waren gewisse Absprachen über das weitere Vorgehen bei Hanf-Fällen vereinbart worden. Der Präsident des Strafgerichts Tafers war zwar an dieser Sitzung nicht dabei gewesen, hat aber eine Kopie des Protokolls erhalten. Ein Grund für Markus Meuwly, an der Unparteilichkeit des Gerichts zu zweifeln.
Sein Antrag auf Ausstand sollte von einem Sondergericht beurteilt werden. Als bekannt wurde, dass dieses unter der Leitung von Markus Ducret stand, haben beide Parteien reagiert. Markus Meuwly zeigte sich einverstanden mit der Wahl – Jean-Pierre Egger ganz und gar nicht.

Potenzial an Richtern
bald ausgeschöpft

An der gestrigen Verhandlung formulierte Egger, der sich als Anwalt selbst vertritt, diese Bedenken in einem Antrag um den Ausschluss von Ducret. Er verstehe zwar, dass man gerade ihn angefragt habe, da das Potenzial an Richtern im Kanton Freiburg bald ausgeschöpft sei.

Aber das Prinzip eines fairen Verfahrens könne nicht eingehalten werden, wenn Ducret in den Entscheidungsprozess einbezogen werde, argumentierte Egger. Nachdem die Herren Carlo Bulletti und André Piller jahrelang nichts dazu beigetragen hätten, den Fall zu klären, habe man Markus Ducret als ausserordentlicher Untersuchungsrichter eingesetzt. Dieser habe aber bis jetzt auch noch nicht viel geklärt, obwohl er dies in einem Brief an Egger angekündigt hatte. «Wenn auch nur der Anschein von Parteilichkeit besteht, dann muss Markus Ducret in den Ausstand treten», erklärte er zum Schluss seiner Begründung.

Der einzige unabhängige Richter
im Kanton Freiburg

Markus Meuwly konterte, dass Markus Ducret seiner Meinung nach wohl einer der einzigen Freiburger Richter sei, der unabhängig ist. Es gehe beim Sondergericht ja nicht darum, über die Strafsache Egger/Käser zu entscheiden, sondern um die Befangenheit des Gerichts unter Reinold Raemy. «Meine Absicht ist es nicht, das Verfahren zu verschleppen, sondern ein faires Verfahren für meinen Mandanten Armin Käser zu erzielen», erklärte der Anwalt, der seine Argumentation auch mehrseitig schriftlich notiert hatte und den Parteien aushändigte.

Mehrheit der Richter in Ausstand

Etwa dreissig Minuten dauerte es, bis die Beteiligten, gefolgt von einem nicht unerheblichen Tross von Journalisten, wieder in den Gerichtssaal gerufen wurden. «Das Gericht fällt einen Nicht-Entscheid», liess Präsident Markus Ducret verlauten. Das Gericht sehe sich nicht in der Lage zu entscheiden. Damit gab es dem Begehren um Ausstand, das von Jean-Pierre Egger vorgängig formuliert worden war, Recht.

Die Mehrheit, nämlich acht der fünfzehn Richter am Bezirksgericht des Sensebezirks (die drei Präsidenten Rentsch, Raemy, Ducret, die vier Amtsrichter sowie die acht Ersatzrichter) seien entweder freiwillig oder durch Antrag der Parteien in den Ausstand gesetzt worden. Also könne das Gericht nicht mehr über den eigenen Ausschluss entscheiden, erklärte Markus Ducret.

Was entscheidet das Kantonsgericht?

Der Gerichtspräsident ordnete an, dass die Akten sofort ans Kantonsgericht überwiesen werden, damit dieses einen Entscheid treffen kann. Jetzt ist aber nicht ganz klar, ob das Kantonsgericht nur über den Ausschluss des Sondergerichts befinden wird, sondern auch über die Angelegenheit, die eigentlich Gegenstand der Verhandlung an diesem Spezialgericht gewesen wäre, nämlich die Befangenheit von Gerichtspräsident Reinold Raemy und den vier Amtsrichtern.

Je nachdem wie der Entscheid ausfällt, geht die Verhandlung weiter oder nicht. Eigentlich wären für übermorgen Freitag die Plädoyers, die Schlussworte sowie das Urteil angesagt gewesen. Wie es aussieht, wird der Prozess aber erst am kommenden Montag fortgesetzt – natürlich unter der Voraussetzung, dass das Kantonsgericht und dann auch das Sondergericht die beiden Ausstands-Begehren abweisen.

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