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«Das Gesetz zwingt den Mieter, sich zu wehren»

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«Das Gesetz zwingt den Mieter, sich zu wehren»

«Das Gesetz zwingt den Mieter, sich zu wehren»
Im Gespräch mit Basile Cardinaux, Präsident des Mieterverbandes Deutschfreiburg
Der Mieterinnen- und Mieterverband Deutschfreiburg kann in diesem Jahr auf sein 20-jähriges Bestehen zurückblicken. Nach Ansicht von Präsident Basile Cardinaux müssen sich die Mieterinnen und Mieter für ihre Rechte wehren.
Mit BASILE CARDINAUX sprach ARTHUR ZURKINDEN
Basile Cardinaux, der Deutschfreiburger Mieterverband weist 550 Mitglieder aus, in Welschfreiburg sind 4000 Mieter dem Verband angeschlossen. Weshalb dieser grosse Unterschied?
Dem Deutschfreiburger Verband fehlt die kritische Masse, um die finanziellen Mittel für Werbekampagnen zu generieren. Vielleicht ist es aber auch eine Mentalitätsfrage. Es ist auffallend, wie wenig der Mietzins hinterfragt wird. Die Leute scheinen die hohen Mieten zu akzeptieren. Sie sind offenbar mit der Gegenleistung zufrieden oder nehmen es einfach hin, dass die Mieten hoch sind und tendenziell steigen. Gerade bei einem Mieterwechsel werden die Mieten oft angehoben, was auch erlaubt ist. Aber es gibt eine Missbrauchsgrenze. In den Westschweizer Kantonen Genf, Waadt, Neuenburg, aber auch in Welschfreiburg werden solche Erhöhungen relativ oft angefochten, sehr selten dagegen in Deutschfreiburg und überhaupt in der Deutschschweiz. Vielleicht ist dies auch so, weil es in Deutschfreiburg gegenwärtig keine Wohnungsnot gibt, mit Ausnahme vielleicht des unteren Seebezirks mit seiner attraktiven Wohnlage. Die Anfangsmietzinse sind am ehesten dort missbräuchlich, wo Wohnungsnot herrscht und es dem Vermieter aufgrund der Marktsituation möglich ist, übersetzte Mietzinse zu verlangen.
Der Mieterverband bietet ja Beratungen an. Werden diese Möglichkeiten zu wenig genutzt?
Wir bieten je zweimal pro Monat in Düdingen, Freiburg und Murten Beratungen an. Es gibt Abende, die recht gut besucht werden, und an welchen acht bis neun Parteien erscheinen, manchmal sind es aber nur ein bis zwei Parteien. Ich würde sagen, im Schnitt sind es etwa vier Parteien pro Beratungsabend.
Mit welchen Problemen wenden sich die Mieter an Sie?
Es werden sehr unterschiedliche Fragen gestellt: Bezahle ich Nebenkosten, die mit dem Mietzins eigentlich schon bezahlt sind? Was kann ich tun, wenn ich in meiner Wohnung friere? Wie wehre ich mich gegen eine Mietzinserhöhung? Habe ich Anspruch auf eine Mietzinssenkung? Gegenwärtig sind die Hypothekarzinsen noch stabil, aber es gibt Anzeichen für eine Erhöhung im nächsten Jahr. Ein Mieter, der bei den früheren Zinssenkungen von seinem Vermieter keine Mietzinssenkung verlangt hat, kann die verpassten Senkungen bei Mietzinserhöhungen nicht mehr geltend machen.
Wie weit geht die Beratung?
Wir zeigen dem Ratsuchenden, was Recht ist und welche Möglichkeiten er hat, um sich zu wehren. Es ist klar, dass wir niemanden bevormunden. Es wird oft gewünscht, dass wir praktisch eine Anwaltstätigkeit ausüben und für den Ratsuchenden etwa die Korrespondenz mit dem Vermieter übernehmen. Es kann zwar schon vorkommen, dass wir helfen, einen Brief aufzusetzen, aber weiter können wir nicht gehen. Wir Berater üben diese Tätigkeit ehrenamtlich aus. Unsere Mitglieder können jedoch gegen einen geringen Selbstbehalt die Dienste von einem unserer Vertrauensanwälte in Anspruch nehmen, wenn sie vor die Schlichtungsstelle oder das Mietgericht müssen. Allerdings müssen sie bereits während drei Monaten Mitglied gewesen sein. Im Übrigen ist auffallend, dass viele Mieter keinen Streit mit dem Vermieter wollen. Sie verzichten oft lieber darauf, ihre Rechte durchzusetzen. Manchmal dürfte es einfach auch die Bequemlichkeit sein, die einen Mieter daran hindert, weitere Schritte zu unternehmen. Wir versuchen jedenfalls, den Leuten die Hemmungen vor dem Gang zur Schlichtungsstelle zu nehmen. Über 90 Prozent der Fälle können von der Schlichtungsstelle, in der auch ein Vertreter des Mieterverbandes sitzt, einvernehmlich gelöst werden. Nur selten wird die Angelegenheit ans Mietgericht weitergezogen.
Ist die Beratung gratis?
Für unsere Mitglieder, die einen jährlichen Beitrag von 60 Franken bezahlen, ist die Beratung gratis. Nichtmitglieder zahlen pro Beratung 30 Franken. All unsere Berater sind Juristen und verfügen über Berufserfahrung. Die Schlichtungsstelle ist ebenfalls gratis. Wer aber mit seinem eigenen Anwalt dort erscheint, hat diese Kosten selber zu tragen.
Welche Erfahrungen haben Sie mit ausländischen Mietern gemacht?
Wie gesagt, wehren sich die Mieter eher wenig, etwa weil sie mit der Gegenleistung zufrieden sind. Dies trifft nicht unbedingt für Mieter aus Nicht-EU-Staaten zu. Sie müssen häufig qualitativ bescheidene Wohnungen zu einem Mietzins nehmen, den die Schweizer nicht zu bezahlen bereit wären. Die ausländischen Mieter suchen unsere Beratungsstellen regelmässig auf. Sie sind aber im Verhältnis zu den Schweizer Mietern weder über- noch untervertreten.
Der Deutschfreiburger Mieterverband wurde vor 20 Jahren von Erwin Jutzet, dem designierten SP-Staatsrat, gegründet. Hat der Verband nicht das Image, links zu stehen?
Gewiss denken viele, dass der Mieterverband nahe der SP anzusiedeln ist. Tatsächlich ist Erwin Jutzet wie einige andere unserer Vorstandsmitglieder ein Sozialdemokrat. Wir haben aber auch ein Vorstandsmitglied aus der CVP, und ich stehe beispielsweise eher dem Freisinn nahe. Der Verband sollte nicht allzu sehr mit Parteipolitik in Verbindung gebracht werden. Ich habe jedenfalls kaum das Gefühl, dass die Mitglieder aus politischen Gründen dem Verband beitreten. Sie sind vor allem an unseren Dienstleistungen interessiert. Es ist ja auch nicht so, dass alle Mieter sozial benachteiligt sind und deshalb eher der politischen Linken angehören. Es gibt auch reiche Mieter. Genauso gibt es Hauseigentümer, die finanziell am Limit sind und die Kosten ihres Hauses kaum zu tragen vermögen. Man sollte das Ganze nüchtern sehen: Mieter und Vermieter sind Vertragspartner, nicht Vertragsfeinde. Sowohl der Mieter wie auch der Vermieter wollen ihren Vorteil aus dem Vertrag. Wenn die Rechnung für beide aufgeht, herrscht Frieden. Und genau das wollen sowohl Mieter als auch Vermieter.
Das Mietrecht ist regelmässig ein Thema. Als Vertreter einer liberalen Haltung könnte man ja auch die Marktmiete verteidigen?
Das Wohnen ist ein Grundbedürfnis, auf das man nicht verzichten kann. Solange die Bevölkerung wächst, steigt auch die Nachfrage. Der Boden, auf dem die Wohnungen gebaut werden, ist aber aus natürlichen Gründen beschränkt. Kommt hinzu, dass ein Wohnungswechsel aufwendig ist, und die Nachfrager wenig flexibel sind. Die Wohnung wechselt sich nicht so schnell wie etwa die Krankenversicherung. Aus diesen Gründen ist der Anbieter, also der Vermieter, auf dem Wohnungsmarkt in der Regel in der stärkeren und der Nachfrager, also der Mieter, in der schwächeren Position. Ein gewisser Schutz des Mieters ist daher gerechtfertigt. Ich finde, dass unser Mietrecht nicht so schlecht ist. Die Hauptschwäche ist die, dass sich der Mieter regelmässig für den richtigen Mietzins wehren muss, etwa bei Senkung der Hypozinsen. Sonst bezahlt er zuviel. Rechtsberatungen : In Düdingen: «Zentrum Drei Rosen», Alfons-Aeby-Strasse 15, Lokal Kinderspielgruppe, jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat von 19.30 bis 20.30 Uhr. In Freiburg: im Alten Bürgerspital, Spitalgasse (Eingang G, S

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