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«Das hätte jedem von uns passieren können»

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«Das hätte jedem von uns passieren können»

Unfall mit tödlichen Folgen am Schiffenensee

Im Frühling 2003 passierte vor der Schiffenen-Staumauer ein Unfall, bei dem ein 83-jähriger Fussgänger ums Leben kam. Der in den Unfall verwickelte junge Mann wurde vom Gericht vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen.

Von ELISABETH SCHWAB-SALZMANN

Der 16. März 2003 war ein gewöhnlicher Sonntag. In der Familie von A, einem 20-jährigen jungen Mann, beschloss man, zum Sonntagsnachtessen von Gurmels nach Tafers zu fahren. Der gelernte Sanitär-Installateur A fuhr mit seiner Freundin im Honda Civic voraus, die Familie folgte in einem anderen Wagen. In Kleinbösingen, ausgangs der scharfen Rechtskurve, unmittelbar vor der Schiffenen-Staumauer, kam es zum Drama: Der 83-jährige B stand am rechten Strassenrand, von wo aus er plötzlich die Fahrbahn überquerte, um zu seinem Auto zu gelangen. Der junge Autofahrer A sah den Fussgänger und leitete eine Vollbremsung ein. Ein Zusammenstoss konnte aber nicht mehr verhindert werden. B blieb schwer verletzt liegen und starb kurz darauf im Inselspital Bern.

«Ein höchst gefährlicher Übergang»

Der junge Sanitär-Installateur, der einmal Polizist werden möchte, und der von seiner Freundin als ein eher vorsichtiger Autofahrer beschrieben wird, musste sich vor dem Strafgericht des Seebezirks wegen fahrlässiger Tötung und Übertretung des Strassenverkehrsgesetzes verantworten. Markus Ducret leitete die Gerichtsverhandlung und den Augenschein am Unfallort. Das Richterkollegium, der Rechtsanwalt des Beschuldigten, André Clerc, sowie die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Alessia Chocomeli, nahmen daran teil.

Bei der Ortsbesichtigung wurden ausnahmslos allen Beteiligten, inklusive den beiden aufgebotenen Polizisten, die besondere Lage des Unfallortes bewusst. «Das ist ein höchst gefährlicher Übergang, das hätte jedem von uns passieren können», sagten die Mitglieder des Gerichtes übereinstimmend. Ein offizieller Wanderwegweiser leitet Wanderer von der rechten auf die linke Seite, zum Parkplatz, ein Fussgängerstreifen fehlt.

Zum Zeitpunkt des Unfalles waren die Sichtbedingungen gut, damals galt die Höchstgeschwindigkeit von 80 Kilometern in der Stunde. Seit dem Unfall wurde sie auf 60 km/h herabgesetzt.
Gemäss Unfallprotokoll fuhr A mit rund 75 km/h, als er die Vollbremsung einleitete. Gemäss dem Expertenbericht hätte der Fahrer 58 km/h fahren müssen, um den Unfall zu vermeiden. «Zwei Sekunden haben beide Leben verändert. Das des Opfers, das sein Leben lassen musste, und das des Beschuldigten, der zeitlebens mit dem Geschehen leben muss», sagte Clerc. Weniger als eine Sekunde blieb dem Fahrer, um die Gefahr des plötzlich die Fahrbahn überquerenden Mannes zu realisieren, zu handeln, d.h. eine Vollbremsung einzuleiten.

In dieser Angelegenheit gebe es nur einen Freispruch, meinte der Verteidiger. Sein Klient habe adäquat reagiert. Das Unfallopfer habe hier keinen Vortritt gehabt, es habe seine Fehleinschätzung mit dem Leben bezahlen müssen. Die Staatsanwältin sprach von einem leichtem Verschulden des Autofahrers und forderte zehn Tage Gefängnis bedingt.

Freispruch für den Fahrer

Gerichtspräsident Ducret verkündete das Urteil, das Gericht stützte sich in seiner Beurteilung auf die Analyse des Expertenberichtes. Der Beschuldigte A wurde vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen und auch von der Übertretung des Strassenverkehrsgesetzes. Eine an der Frontscheibe angebrachte getönte Folie konnte nicht als gesetzeswidrig ausgemacht werden. Auch wenn leider ein Todesfall aus dem Unfall resultierte, könne dieser mit strafrechtlichen Sanktionen nicht rückgängig gemacht werden. A sei kein Raser, er habe sich im damals erlaubten Geschwindigkeitsrahmen bewegt und beim Auftauchen der Gefahr adäquat reagiert. Das Opfer habe die Situation falsch eingeschätzt und sei im falschen Moment über die Strasse gesprungen, sagte Ducret. Die Verfahrenskosten gehen zu Lasten des Staates.

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