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Das höhere Rentenalter ist vom Tisch – nun sollen wir freiwillig länger arbeiten

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Arbeit statt Nichtstun auch nach Erreichen des offiziellen Pensionsalters von 65 Jahren. Das freiwillige Weiterarbeiten soll sich lohnen: Der Arbeitgeberverband und Pro Senectute fordern bessere Rahmenbedingungen – und ein Umdenken der Firmen.

Krachend scheiterte ein höheres Rentenalter Mitte März an der Urne. Eine Initiative der Jungfreisinnigen hatte verlangt, das Rentenalter schrittweise von 65 auf 66 Jahre zu erhöhen – und danach an die Lebenserwartung anzupassen. Damit scheint die Erhöhung des Rentenalters in die weite Ferne gerückt.

Die demografischen Herausforderungen aber bleiben. Für die AHV und ihre Finanzierung – aber auch für den schweizerischen Arbeitsmarkt. Die Generation der Babyboomer geht zunehmend in Rente. 2021 haben fast 100’000 Personen zum ersten Mal eine AHV-Rente bezogen. Das verschärft den Arbeitskräftemangel. Um ihm entgegenzuwirken, gibt es in erster Linie zwei Hebel: die (eher unbeliebte) Zuwanderung und die bessere Ausnutzung des inländischen Potenzials. Sprich Frauen und ältere Arbeitnehmer sollen mehr oder länger arbeiten.

Die freiwillige Weiterarbeit ist unattraktiv

Nun versetzen Arbeitgeberverband und Pro Senectute der festgefrorenen Debatte einen neuen Impuls. Das freiwillige Arbeiten über das Rentenalter hinaus soll gefördert werden. Die beiden Verbände stellen fest, dass «die freiwillige Weiterarbeit derzeit in vielen Fällen selbst dann unmöglich oder unattraktiv ist, wenn dies von den Arbeitnehmenden ausdrücklich gewünscht wird.» Sie präsentieren fünf Massnahmen, die es den Menschen ermöglichen sollen, ihre berufliche Laufbahn flexibler zu gestalten und ihre Fähigkeiten so lange einzusetzen, wie sie wollen.

Alexander Widmer, Leiter Innovation und Politik bei Pro Senectute, betont dabei: «Wer nicht kann oder möchte, soll nicht müssen. Aber die, die wollen, sollen weiterarbeiten können.» Stefan Heini vom Arbeitgeberverband sagt: «Wir dürfen den Menschen keine Steine in den Weg legen, wenn sie über das Pensionierungsalter weiterarbeiten wollen».

Zwei dieser Massnahmen adressieren direkt die Politik: Die beiden Organisationen glauben, dass durch Gesetzesänderungen bei der AHV der Anreiz zur Weiterarbeit erhöht werden könnte.

Ü65 zahlen weiterhin AHV-Beiträge

Zum einen soll der AHV-Freibetrag bei über 65-Jährigen angehoben werden. Wer heute länger arbeitet, muss ab einem Einkommen von 1400 Franken pro Monat AHV-, IV- und EO-Beiträge leisten. Für Personen mit einem Anspruch auf eine Maximalrente handelt es sich dabei um Solidaritätsbeitrage. Sie können ihre Rente nicht mehr aufbessern. Interessant dabei: Abgaben für die Arbeitslosenversicherung müssen Personen über 65 nicht mehr leisten.

Der Freibetrag sei zu tief angesetzt, monieren nun Arbeitgeberverband und Pro Senectute. Das zeige sich etwa auch daran, dass viele über 65-Jährige in tiefen Teilzeitpensen arbeiteten. Tatsächlich kommt auch der Bund in einem Bericht von 2022 zum Schluss, dass 62 Prozent der Erwerbseinkommen unter dem Freibetrag liegen.

Besonders die Einkommen von Angestellten lägen «auf oder nahe am Freibetrag». Ein Hinweis darauf, dass der Freibetrag das Arbeitspensum beeinflusst. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) kam in einer Arbeitsmarktstudie 2020 zum Schluss, dass die Erhöhung des Freibetrags eine wirksame Massnahme zur Erhöhung der Erwerbstätigkeit im Rentenalter wäre. Allerdings ginge das natürlich mit tieferen Einnahmen für die AHV einher.

Andere Länder belohnen das längere Arbeiten

Zudem fordern Arbeitgeber und Pro Senectute, dass der aufgeschobene Rentenbezug stärker belohnt wird. Versicherte können den Bezug der Rente bis zum Alter von 70 Jahren aufschieben. Tun sie das, erhalten sie später eine höhere AHV. Bei einem Bezug mit 66 statt 65 Jahren erhöht sich die lebenslängliche Rente um 5,2 Prozent. Das macht bei einer Maximalrente 30’929 statt 29’400 Franken pro Jahr.

Der spätere Bezug rechnet sich finanziell nur, wenn die entsprechende Person das 86. Lebensjahr erreicht, wie das Vermögenszentrum berechnet hat.Arbeitgeberverband und Pro Senectute schlagen nun vor, dass der Rentenzuschlag stärker steigt, je länger der Bezug aufgeschoben wird. Gemäss einem Bericht der OECD kennen Estland, Island, Korea, Japan und Portugal deutlich höhere Rentenzuschläge als die Schweiz, was einen starken Anreiz zur Weiterarbeit setze. In Portugal etwa kann ein zusätzliches Arbeitsjahr die Rente um bis zu 12 Prozent erhöhen.

Auch die Unternehmen müssen umdenken

Die Verbände sehen allerdings nicht nur die Politik in der Pflicht. «Auch die Arbeitgeber müssen umdenken und die älteren Arbeitnehmenden mit ihrer Erfahrung und ihrem Wissen stärker als wertvolle Ressource sehen», sagt Widmer von Pro Senectute. Praktisch jede Personalabteilung habe Pläne für Frühpensionierungen in den Schubladen: «Ich habe grosse Zweifel, dass die Mehrheit der Unternehmen auch Ideen hat, wie sie mit Spätpensionierungen umgehen». Hier setzen die drei weiteren Forderungen im Positionspapier an – sie adressieren direkt die Arbeitgeber. Dazu gehört die Idee, dass Karrieren neu gedacht werden.

Stichwort dazu ist die Bogenkarriere: Dass Mitarbeitende ihre Führungsverantwortung abgeben und den Beschäftigungsgrad reduzieren – dafür aber länger im Arbeitsprozess bleiben. Zudem müssten Firmen das lebenslange Lernen fördern und ihre Mitarbeitende auch mit 60 noch weiterbilden. Schliesslich schlagen die beiden Organisationen regelmässige Standortbestimmungen vor. Stefan Heini vom Arbeitgeberverband sieht das Diskussionspapier denn auch als «Selbstverpflichtung».

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