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Das Internet in der Schule

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Das Internet in der Schule

Lernen Schüler mit Gefahren umgehen?

Mit der Nutzung der neuen Technologien an den Freiburger Schulen wird auch der korrekte Umgang mit den Informationen geschult. Dies versichert der Staatsrat.

Den Schülerinnen und Schülern werden Kenntnisse über das Copyright, die Nutzungsregeln und das Verbot des Herunterladens von Sites mit pornografischen, rassistischen oder zu Gewalt auffordernden Inhalten vermittelt. Dies hält der Staatsrat in seiner Antwort auf eine Anfrage der Sensler Grossrätin Antje Burri-Escher fest.

Die CSP-Vertreterin aus Tentlingen stellte fest, dass in den Freiburger Schulen grosse Anstrengungen unternommen werden, um mit den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) Schritt zu halten. Sie erinnerte dabei an das Projekt «fri-tic». Sie vertrat aber die Ansicht, dass dabei die Themenbereiche «Ethik» und «Implikationen» nur marginal behandelt werden, und wies auf die Gefahren hin, die die Internetnutzung mit sich bringen kann: Sucht, Anonymität, Kinder-Pornografie, Rechtsextremismus, Informationsflut, die nicht erfassbar ist, nicht eingeordnet und nutzbar gemacht werden kann, Kulturimperalismus (Identitätsverlust der benachteiligten Kulturkreise).

«Die Weiterbildung der Lehrpersonen räumt dieser Thematik im Rahmen des Projekts viel Platz ein», fährt der Staatsrat in seiner Antwort fort. Er erwartet denn auch, dass die speziell ausgebildeten Lehrpersonen, die auf einen kritischen Umgang mit den Inhalten sensibilisiert werden, ihr Wissen und ihre Erfahrungen den Schülerinnen und Schülern weitergeben.

Charta für korrekte Nutzung

Nach seinen Worten geht es auch um die neuen IKT-Lehrprogramme, deren Einführung im Kanton derzeit geprüft werde. «Den Lehrpersonen stehen Lehrmittel verschiedener Verlage zur Verfügung. Einige Schulen schliessen mit den Schülerinnen und Schülern bereits Verträge in Form einer Charta über die korrekte Nutzung der neuen Technologien ab, in die auch die Eltern einbezogen werden», schreibt die Freiburger Regierung weiter.

Auch Lehrlinge

Sie macht auch deutlich, dass ebenfalls die Lehrtöchter und Lehrlinge lernen, das Internet und die elektronische Post rationell zu nutzen. Auch die Berufsschüler haben laut Staatsrat eine Charta zu unterschreiben. «Die Charta verlangt ausdrücklich von den Lehrlingen, dass sie sich verpflichten, keine Dokumente einzusehen, zu speichern oder zu verbreiten, die die Würde der Person verletzten, pornografischen Inhalts sind, den Rassenhass schüren oder Verbrechen und Gewalt bejahen», führt der Staatsrat weiter aus und weist darauf hin, dass die Lehrpersonen über eine Software verfügen, mit der sie jederzeit überprüfen können, wie die Lehrlinge das Internet und die elektronische Post nutzen.

Der Staatsrat verheimlicht aber nicht, dass die ethische Nutzung der Informationstechnologien in den Berufsschulen derzeit nicht allgemein thematisiert werde. In einigen neuen Bildungsverordnungen seien diese Themen aber aufgenommen worden. Dabei erwähnt er die Ausbildung zu kaufm. Angestellten.

Verordnung für Staatsangestellte

Was die Nutzung des Internets beim Staat betrifft, so verweist der Staatsrat auf die Verordnung vom 20. August 2002. Sie erwähne explizit die nicht erlaubten Operationen und den Zugang zu privaten Zwecken. Zudem verhinderten technische Mittel das Laden bestimmter Dateitypen. Eine spezielle Ausbildung werde den Staatsangestellten in diesem Themenbereich aber nicht angeboten. az

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