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«Das ist Ihre letzte Chance»

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Autor: Imelda Ruffieux

Tafers Es war nicht das erste Mal, dass sich ein Gericht mit den kriminellen Aktivitäten des Senslers befassen musste. Bereits früher war er vom Strafgericht verurteilt worden, weil er seiner Frau nach der Scheidung nachgestellt und sie beschimpft und bedroht hatte. Weitere Strafen hatte das Untersuchungsrichteramt ausgesprochen. Deshalb ging es am Gerichtsverfahren vom Donnerstag in Tafers auch darum, ob die vor fünf Jahren bedingt ausgesprochene achtmonatige Strafe nicht in eine unbedingte Freiheitsstrafe umgewandelt werden sollte.

Fünf Jahre Probezeit

Das Bezirksgericht unter der Leitung von Präsident Reinold Raemy war insofern gnädig, als es dem Angeklagten noch einmal eine bedingte Gefängnisstrafe von drei Monaten aufbrummte. Es ordnete aber während der fünf Jahre dauernden Probezeit Bewährungshilfe an und verpflichtete den Verurteilten, die ärztlichen Therapien fortzusetzen. «Das Gericht hat sich das Urteil gut überlegen müssen», sagte Reinold Raemy in der Begründung des Urteils. Weil in den letzen zwei Jahren jedoch nichts mehr vorgefallen war, ging es von einer günstigen Prognose aus. «Es ist Ihre letzte Chance», betonte Reinold Raemy. «Sie müssen sich bewusst sein, dass nichts mehr drinliegt.» Das Gericht befand das Verschulden als erheblich, berücksichtigte jedoch auch eine verminderte Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten.

Nichts bezahlt

Was war geschehen? Der 55-jährige Mann hat während zwei Jahren seiner Frau den Unterhalt nicht bezahlt. Es geht um rund 74000 Franken. Zudem ist er auch während anderthalb Jahren der Verpflichtung nicht nachgekommen, monatlich 300 Franken seines Einkommens an das Betreibungsamt für die Tilgung seiner Schulden zu zahlen.

Der dritte Anklagepunkt lautete Drohung und Beschimpfung. Er hatte seine Ex-Frau auf einem Parkplatz abgefangen, sie übel beschimpft, versucht, ihr den Mund zuzuhalten, und ihr gedroht, sie zusammenzuschlagen oder sie gar «aus dem Weg zu schaffen».

Aussage verweigert

Das Gericht versuchte, den Hintergrund der Anklagepunkte zu ergründen. Doch nach einigen Fragen zur persönlichen und finanziellen Situation blockte der Angeklagte plötzlich ab und machte von seinem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern. Zu den Vorfällen mit seiner Ex-Frau sagte er, dass er die Unterhaltszahlungen als ungerecht empfunden habe. Seine Worte seien aber nicht ernst gemeint gewesen: «In Stresssituationen lasse ich manchmal etwas heraus, was man eigentlich nicht sagen sollte.» Seit ein Gericht seine finanzielle Situation neu beurteilt hat und die Unterhaltspflicht weggefallen ist, gehe es ihm besser. Der Mann arbeitet heute teilzeitlich als Selbstständigerwerbender und bezieht daneben Sozialhilfe.

Freispruch gefordert

Sein Pflichtverteidiger, Anwalt Max B. Berger, verlangte für alle Anklagepunkte Freispruch. «Mein Mandant konnte gar keinen Unterhalt bezahlen, weil er die Mittel nicht hatte.» Der Mann sei nach der Scheidung psychisch angeschlagen gewesen, habe sein Leben nicht mehr im Griff gehabt und im Geschäft den Durchblick verloren. «Er hatte ein Riesenchaos – im Kopf und in der Buchhaltung seines Geschäfts», erklärte Berger.

Auch die Vorfälle mit der Ex-Frau führte der Verteidiger auf die finanzielle und persönliche Überforderung zurück. «Die Situation ist ihm über den Kopf gewachsen, und er hat kein anderes Ventil gefunden.»

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