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Das Kantonsgericht erhöht die Strafe

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«Es geht hier um ein leidiges Thema: eine gescheiterte Beziehung, die Rache mit sich zieht», sagte Rechtsanwalt Krishna Müller am Donnerstag vor dem Freiburger Kantonsgericht. Das Bezirksgericht Sense hatte Müllers Mandanten, einen 38-jährigen Mann, im Sommer 2013 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Dies wegen Vergewaltigung, Nötigung, Körperverletzung und anderer Delikte. Gegen das Urteil legte sein Anwalt Berufung ein.

Der Beschuldigte lebte gut drei Jahre in einer Beziehung mit einer heute im Sensebezirk lebenden Frau. Er habe sie zum Geschlechtsverkehr gezwungen, geschlagen, bedroht, verleumdet und terrorisiert, lautete die Anklage. Die Frau habe sich aus Angst lange nicht von ihm trennen können. Der Beschuldigte hatte stets alle Vorwürfe von sich gewiesen.

Anwalt fordert Freisprüche

Krishna Müller forderte am Donnerstag in den wesentlichen Punkten Freisprüche für seinen Mandanten. Denn es bleibe vieles offen. Müller fragte sich etwa, wie es möglich sein könne, dass das Opfer jahrelang keine Hilfe gesucht habe, und weshalb die Frau im Jahr 2009, nach der Trennung, noch mit seinem Mandanten in die Ferien gefahren sei.

Der Anwalt betonte, dass der Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» gelten müsse. Die Anklage und das erstinstanzliche Urteil stützten sich lediglich auf die Aussagen der Frau und auf ein psychologisches Glaubwürdigkeitsgutachten. «Es gibt keine Beweise für eine Vergewaltigung und für Körperverletzung.» Zwar hätten Zeugen die blauen Flecken im Gesicht der Frau bemerkt, aber gewisse Frauen würden leicht blaue Flecken bekommen, dazu brauche es nicht unbedingt feste Schläge. Ausserdem habe die ehemalige Freundin seines Mandanten widersprüchlich ausgesagt, das belege das Glaubwürdigkeitsgutachten sogar.

Rechenschaft, nicht Rache

Die Staatsanwältin Christiana Dieu-Bach und die Rechtsanwältin der Frau, Manuela Bracher-Edelmann, sahen das anders. «Die Aussagen der Frau sind von hoher Qualität und glaubwürdig», sagte Dieu-Bach. Es gehe nicht um Rache, sondern es gehe darum, dass der Mann für seine Taten zur Rechenschaft gezogen werde.

«Zeugen haben das geschwollene Gesicht meiner Mandantin gesehen und sie haben mitbekommen, wie der Mann sie per Telefon terrorisierte», sagte Manuela Bracher-Edelmann. «Sie musste ihm gehorchen, das tun, was er befahl.»

Weiterzug ist möglich

Das Kantonsgericht folgt nun in den meisten Punkten dem Bezirksgericht Sense. Es erhöht allerdings die Strafe für den Mann: Er erhält eine Freiheitsstrafe von drei Jahren, davon sind zwei Jahre bedingt.

«Ich bin mit dem Urteil sehr zufrieden», sagte Staatsanwältin Dieu-Bach gegenüber den FN. «Wahrscheinlich gehe ich vor Bundesgericht», sagte hingegen Krishna Müller. Mit den Glaubwürdigkeitsgutachten fälle nicht mehr das Gericht, sondern ein Psychologe das Urteil. «Und ein Gutachter kann getäuscht werden.»

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