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Das kleinere Übel

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Das kleinere Übel

System bei Gemeindewahlen beibehalten

Nach geltendem Wahlverfahren ist es möglich, dass ein Gemeinderat bei seiner Konstituierung noch nicht vollständig ist. Trotzdem ist der Staatsrat der Meinung, dass das gegenwärtige System beibehalten werden kann.

Autor: Von WALTER BUCHS

Wenn bei der Gesamterneuerungswahl der Gemeindebehörden nach dem Proporzsystem die Anzahl Kandidaten geringer ist als die Zahl der erlangten Mandate, dann muss auch die folgende Ergänzungswahl nach dem Proporzverfahren durchgeführt werden. Dies schreibt das Gesetz über die Ausübung der politischen Rechte (ABRG) vor.In einer Motion stellten die Grossräte Paul Sansonnens (CVP, Forel) und Michel Losey ( SVP, Sévaz) fest, dass sich ein Gemeinderat innert zehn Tagen nach der Vereidigung konstituieren muss. Bei Respektierung dieser Frist und Beibehaltung des Proporzsystems auch für die Ergänzungswahl finde diese Wahl nach dem für die Vereidigung und die Konstituierung des Gemeinderats vorgeschriebenen Termin statt. Sie verlangen nun vom Staatsrat, das ABRG in dem Sinne zu ändern, dass der zweite Wahlgang nach dem Majorzsystem erfolgen kann, oder eine andere Änderung, welche das Problem behebt.In der soeben zu Handen des Grossen Rates veröffentlichten Antwort erinnert der Staatsrat daran, dass man bei der Formulierung des ABRG im Jahre 2001 dem ausdrücklichen Wunsch Rechnung getragen habe, dass alle Personen derselben Exekutive nach dem gleichen Verfahren zu wählen sind. Dieses Anliegen sei nach wie vor legitim. Auch wolle man vom im vergangenen Jahr beschlossenen Grundsatz der Harmonisierung der Fristen für die Einreichung von Wahllisten nicht schon wieder abweichen.

Gegen unnötige Komplikationen

Zudem stelle die Tatsache, dass der Gemeinderat bei seiner Konstituierung noch nicht ganz vollständig ist, «kein allzu heikles Problem» dar. Es gebe ja nicht selten Situationen, in denen ein Gemeinderat nach einem Rücktritt mit einer reduzierten Mitgliederzahl arbeiten müsse. In den meisten Fällen sei dabei die ordnungsgemässe Verwaltung der Gemeinde nicht gefährdet.Die Regierung gibt weiter bekannt, dass er trotzdem weitere Möglichkeiten analysiert habe, ob und wie die von den Motionären erwähnten Schwierigkeiten behoben werden könnten. Die Analyse hat keine befriedigenden Lösungen gebracht, so dass in Übereinstimmung mit der Oberamtmännerkonferenz vorgeschlagen wird, beim geltenden System zu bleiben. Der Staatsrat beantragt deshalb dem Grossen Rat, die Motion abzulehnen.

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