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Das neue freiburgische Bürgerrecht tritt in Kraft

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Autor: Irmgard Lehmann

FREIBURG Am 1. Juni hat das Freiburger Stimmvolk zum neuen freiburgischen Bürgerrechtsgesetz Ja gesagt. Und gegen dieses Votum ist keine Beschwerde eingegangen. Somit ist das neue Bürgerrecht seit Dienstag gültig. Das bedeutet, dass künftig der Gemeinderat über die Erteilung des Gemeindebürgerrechts entscheidet und nicht mehr die Gemeindeversammlung oder der Generalrat. Und lehnt der Gemeinderat ein Gesuch ab, so muss er dies begründen.

Gesetz 12 Jahre alt

Das Gesetz über das freiburgische Bürgerrecht stammt aus dem Jahre 1996. Weil die Bundesgesetzgebung geändert hat, musste es angepasst werden. Auf Bundesebene wurden die Einbürgerungsgebühren, die über die eigentlichen Schreibgebühren hinausgehen, abgeschafft.

Ebenfalls musste der Bundesgerichtsentscheid berücksichtigt werden, der besagt, dass jede Ablehnung der Einbürgerung begründet werden muss.

Referendum ergriffen

Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das freiburgische Bürgerrecht wurde im Mai 2007 vom Grossen Rat angenommen. Dagegen hat aber die SVP das Referendum ergriffen, das auch zustande kam. Über das Gesetz hatte das Volk am 1. Juni abzustimmen. Die Freiburger Stimmvolk hat das Gesetz mit fast 60 Prozent der Stimmen angenommen.

Das Freiburger Stimmvolk hat aber nicht nur das Referendum der Freiburger SVP verworfen, sondern noch deutlicher Nein gesagt zur Volksinitiative der SVP Schweiz «Für demokratische Einbürgerungen». Mit einem Anteil von 73 Prozent hat es diese abgelehnt, noch massiver als im schweizerischen Schnitt (63,8 Prozent).

Nur noch im Amtsblatt publiziert

Das neue Gesetz hat Auswirkungen: Seit Dienstag veröffentlicht die Staatskanzlei die Einbürgerungsdekrete nur noch im Amtsblatt. Somit wird die Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Kantons Freiburg (ASF) in Papier- und elektronischer Form eingestellt.

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