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Das neue Hundegesetz wird im Herbst diskutiert

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Das neue Hundegesetz wird im Herbst diskutiert

Grosser Rat lehnt dringliche Massnahmen ab

Das neue kantonale Hundegesetz wird dem Grossen Rat in der nächsten September-Session unterbreitet. Deshalb hat er am Mittwoch eine Motion abgelehnt, welche dringliche Massnahmen gegen gefährliche Hunde verlangte.

Von ARTHUR ZURKINDEN

Der Staatsrat muss nicht in aller Eile einen Leinen- und Maulkorbzwang für als gefährlich geltende Hunde erlassen, wie dies die Grossräte Pierre-André Page (SVP) und Dominique Corminboeuf (SP) in ihrer Motion forderten. «Diese Massnahme ist im neuen Hundegesetz vorgesehen», hielt Landwirtschaftsdirektor Pascal Corminboeuf am Mittwoch vor dem Grossen Rat fest. Und er versprach, dem Kantonsparlament den Entwurf zu diesem Gesetz bereits in der September-Session 2006 vorzulegen. Die Motion wurde in der Folge mit 61 zu 33 Stimmen (7 Enthaltungen) abgelehnt.

Der Grosse Rat sprach sich auch gegen dringliche Massnahmen aus, weil hätte definiert werden müssen, welche Rassen als gefährlich gelten. So rief Cédric Castella als Sprecher der Bewegung Öffnung in Erinnerung, dass kürzlich ein Bernhardiner Hund ein Drama verursacht hat; dennoch figuriere diese Rasse nicht unter jenen zwölf Rassen, die im Kanton Wallis verboten wurden.

Alle Hunde können gefährlich sein

Charly Brönnimann (SVP, Onnens) schilderte auf eindrückliche Weise, wie sein braver «Appenzeller» vor Jahren ein Mädchen angegriffen und schwer verletzt hatte, weil Kinder dem Hund beim Spielen Wasser ins Gesicht gespritzt hatten. «Alle Hunde können gefährlich sein», betonte er. Seiner Ansicht nach sollte jeder Eigentümer eine Prüfung ablegen müssen.

FDP-Sprecherin Christiane Feldmann gab zu verstehen, dass es vor allem die Besitzer sind, die einen Hund aggressiv machen können. Sie wies auf Studien hin, die beweisen, dass viele bekannte Hunderassen den Menschen grosse Bisswunden zufügen können. So wollte sie wie auch CVP-Sprecherin Christine Schneuwly lieber auf ein vollständiges Gesetz warten, als in aller Eile Massnahmen zu treffen.

26 verschiedene Hundegesetze?

Einige Grossräte konnten ihre Enttäuschung über die «Schwachstrom-Verordnung» des Bundes nicht verbergen. So befürchtete Marie-Thérèse Weber-Gobet, dass nun 26 kantonale Hundegesetze erlassen werden müssen. Dabei schloss sie nicht aus, das am Berner und Freiburger Ufer der Sense nicht dieselben Regeln für Hundehalter gelten werden.

Auch SP-Sprecher Martin Tschopp hielt fest, dass die Bundespolitik das Problem «verschlafen» hat. Er setzte sich aber für dringliche Massnahmen ein. «Die Bevölkerung muss sich im öffentlichen Raum frei bewegen können», betonte er.

Für Motionär Pierre-André Page ist das Problem aktueller denn je, nachdem Bern nicht gehandelt hat und sich neue Dramen abgespielt haben. «Wir wollen nicht warten, bis sich im Kanton Freiburg ein Drama ereignet», verteidigte er seinen Vorstoss.
Der Grosse Rat wurde evakuiert

Durch die «Hintertür» mussten die Grossrätinnen und Grossräte am Mittwochvormittag das Rathaus verlassen, als sie vom Grossratspräsidenten André Ackermann in die Pause «entlassen» wurden. Angesagt war eine Evakuierungsübung.

Laut Monica Engheben, Generalsekretärin des Grossen Rates, muss das rasche Verlassen des Rathauses im Falle einer Bedrohung oder eines Brandes geübt werden. Aus diesem Grunde erhielten die Grossräte Weisungen zur Evakuierung. Damit nicht alle gleichzeitig das Weite suchen und es beim Ausgang zu einem Gedränge kommt, wurde das Parlament in Blöcke aufgeteilt. Der Staatsrat und auch das Präsidium des Grossen Rates konnten dabei feststellen, dass sie demjenigen Block zugeteilt wurden, welcher im Ernstfall zuerst einer der beiden Fluchtwege antreten kann.
Vorgesehen sind auch zwei Sammelplätze, «damit die Grossrätinnen und Grossräte gezählt werden können, ob niemand fehlt», hielt Monica Engheben fest. az

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