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Das neue Jagdgesetz ist kein Abschussgesetz

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Die Gegner des Jagdgesetzes versuchen momentan, mit willkürlichen Mitteln das revidierte Jagdgesetz zu bekämpfen. Die Regulierung der Grossraubtiere wird in einem ersten Schritt an die Kantone übertragen, was völlig korrekt ist, da die Bergkantone nicht die gleichen Probleme haben mit den Wölfen wie zum Beispiel Genf oder Zürich. Somit besteht für die Regierungen der Bergkantone bei Annahme des Gesetzes die Möglichkeit, Regulierungen vorzunehmen, wenn ein Wolf übermässigen Schaden an Nutztieren verursacht. Für die Konfliktsituationen mit den Grossraubtieren braucht es inskünftig klare Regelungen. In den Berggebieten ist ein Herdenschutz nur begrenzt möglich. Nicht nur die finanziellen Folgen durch Tierverluste beschäftigen die Bauern, sondern auch das grosse Leid der gerissenen Tiere entsetzt die Landwirte und alle Tierliebhaber. Die Landwirtschaft hat sich in den letzten Jahren gerade im Berggebiet immer sehr offen gezeigt für eine Zusammenarbeit in ökologischen Belangen und mit ihrer Arbeit auch viel für die Artenvielfalt erreicht. Wenn der Bestand der Grossraubtiere unkontrolliert zunimmt, werden Alpweiden nicht mehr bewirtschaftet und verganden, was auf Kosten der Artenvielfalt, der Alpwirtschaft und unseres Kulturguts im Berggebiet geht. Das betrifft die Bevölkerung von Stadt und Land. Deshalb braucht es zum Schutz unserer Tiere und der Landschaft ein klares Ja zum Jagdgesetz am 27. September.

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