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Das Steuerpaket ist viel besser als sein Ruf

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Das Steuerpaket ist viel besser als sein Ruf
Erstmals haben Kantone von einem seit 1874 in der Bundesverfassung verankerten Instrument Gebrauch gemacht: Elf von ihnen haben gegen eine Vorlage des Bundes das Kantonsreferendum ergriffen. Ihr Sturmlauf gegen das Steuerpaket hat zwei Hauptgründe: Einerseits führt die darin vorgesehene Reform der Wohneigentumsbesteuerung zu Einnahmeausfällen, die als untragbar angesehen werden. Andererseits zwingt der Bund die Kantone, den Systemwechsel ebenfalls zu übernehmen. Auch ein links-grünes Komitee hat das Referendum ergriffen und beklagt insgesamt Steuergeschenke für die Reichen und höhere Abgaben für die anderen.
Im emotionsgeladenen Abstimmungskampf ist es sehr wichtig zu überlegen, welches die Hauptzielsetzung des Steuerpakets sind. Schon vor zwanzig Jahren hat das Bundesgericht die fiskalische Benachteiligung von Eheleuten gegenüber Konkubinatspaaren gerügt. Das Steuerpaket hebt nun diese langjährige, krasse Ungerechtigkeit auf – was überfällig ist. Dabei ist mit der Erhöhung resp. Einführung neuer Abzüge auch für Alleinerziehende und Alleinstehende gesorgt, dass keine Familienform bevorzugt wird. Das Schwergewicht des Steuerpakets liegt somit richtigerweise bei der Entlastung von Ehepaaren und Familien, was angesichts der Überalterung und des Geburtenrückgangs von höchster Dringlichkeit ist.

Gleichzeitig mit diesen gezielten Massnahmen für mehr Gerechtigkeit im Steuersystem wird die seit Jahren sich drehende Spirale steigender Steuerlast abgebremst. Seit etwa 1990 hat der Anteil der Steuern und der Staatsausgaben in der Schweiz im Vergleich zu den anderen OECD-Staaten überdurchschnittlich zugenommen. Zudem hatte die Schweiz auch das schwächste Wirtschaftswachstum dieser Staaten.

Signale, die mittelfristig das Wirtschaftswachstum beschleunigen können, sind deshalb heute unbedingt notwendig. Die Korrektur der Ehegattenbesteuerung und die Entlastung der Familien kann hiezu wichtige Impulse auslösen. In diesem Zusammenhang ist zu sagen, dass dieser Effekt auch mit dem Systemwechsel bei der Wohneigentumbesteuerung und den damit verbundenen flankierenden Massnahmen gesucht wird. Das Steuerpaket beinhaltet zudem als dritten Teil Anpassungen im Bereich der Stempelabgaben, welcher im Finanzsektor die steuerlichen Nachteile gegenüber der internationalen Konkurrenz abbaut und damit zur Arbeitsplatzsicherung beiträgt.

Wer behauptet, dass die unteren Einkommensschichten, die im Kanton Freiburg zahlreich sind, wenig profitieren und dass die Revision der Familienbesteuerung in grossem Masse den Besserverdienenden zu Gute kommt, hat nicht Unrecht. Die unteren Einkommensschichten sind bereits von der direkten Bundessteuer befreit. Sie können also in diesem Bereich beim besten Willen nicht noch mehr entlastet werden. Von den zusätzlichen Abzügen, die nach einer gewissen Übergangszeit ebenfalls von den Kantonen übernommen werden müssen, werden auch die mittelständischen Familien profitieren. Die dank der Steuererleichterungen ausgelöste Steigerung ihrer Kaufkraft wird mittelfristig das Wachstum fördern, was meistens übersehen wird. Vom höheren Wachstum profitiert letztlich wieder die öffentliche Hand, die mehr Steuereinnahmen erhält, die beispielsweise zur Erhöhung der Kinderzulagen oder zur Linderung der (neuen) Armut verwendet werden können.
Was ist nun von der Stellungnahme der Kantone zu halten, die sich in erster Linie gegen die Einnahmeausfälle der neuen Wohneigentumbesteuerung wehren? In diesem Bereich hat das Parlament zweifellos in der Hitze des Gefechtes und unter dem Einfluss bevorstehender Wahlen übers Ziel hinausgeschossen. Der Bundesrat hat bereits angekündigt, dass er nach Annahme der Vorlage Korrekturen vorschlagen wird. Hiezu bleibt noch genügend Zeit, denn die Inkraftsetzung dieser Revision ist sowieso erst für 2008 vorgesehen. Deshalb jetzt das Steuerpaket abzulehnen, wäre unklug, den benachteiligten Steuerzahlern gegenüber ungerecht und dem dringend erwarteten Wachstum der Schweizer Wirtschaft zum Nachteil aller Bewohner abträglich.
Dabei ist zu ergänzen, dass das Steuerpaket nicht isoliert betrachtet werden darf, wie es leider im laufenden Abstimmungskampf getan wird. In der Reform- und Wachstumsagenda des Bundesrates hat es verschiedene Teile: Neben dem Steuerpaket sind die Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA), die Verwendung der nicht mehr benötigten Goldreserven der Nationalbank und andere Massnahmen zu nennen. Wenn die (Freiburger) Kantonsbehörden die Einnahmenverluste des Steuerpakets beklagen, müssten sie auch sagen, dass sie in anderen Bereichen Gewinner sind. Der Anteil Ehepaar- und Familienbesteuerung bringt übrigens für Freiburg keine Nachteile, weil der Kanton diese Hausaufgaben bereits erledigt hat. Der Steuerausfall beim Familienteil dürfte nach heutigem Wissen durch zusätzliche Einnahmen in den anderen erwähnten Bereichen mehr als wettgemacht werden. Wenn man in diesem Frühjahr die Abschlüsse der Gemeinden zur Kenntnis genommen hat, dürften sich auch bei ihnen kaum unüberwindbare Hürden ergeben.
Neben negativen Aspekten, die leider in jedem Paket enthalten sind, können mit dem Steuerpaket wichtige Zielsetzungen erreicht werden: Heirat und Kinder werden nicht mehr durch höhere Steuern bestraft. Die «Heiratsstrafe» wird somit abgeschafft, die Budgets vieler Familien entlastet und auch Alleinstehende profitieren von höheren Abzügen. Das schafft dringend notwendige Anreize für ein Wirtschaftswachstum, ohne das der Staat seine Aufgaben im Dienste der weniger Bemittelten nicht erfüllen kann, weshalb sich schlussendlich doch alle zu den Gewinnern zählen können.

Von WALTER BUCHS

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