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Das Strafverfahren eingestellt

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Untersuchungsrichter Patrick Lamon entlastet

«Der Spezialrichter Michel Mooser hat festgestellt, dass die gegen Untersuchungsrichter Patrick Lamon erhobenen Vorwürfe keine Verletzung des Strafgesetzes darstellen. In seinen Erwägungen hat er wichtige Fakten berücksichtigt, die dem Amtsgeheimnis unterliegen und die von Patrick Lamon hervorgehoben wurden, von denen aber Franz Riklin keine Kenntnis haben konnte», erklärt Michel Mooser in seiner Pressemitteilung. Mehr will er dazu nicht sagen, denn er liess dieses Urteil just zu der Zeit veröffentlichen, in welcher er im Militärdienst weilt.

Geheimniskrämerei

Weil er die «wichtigen Fakten» nicht kennt, welche den Spezialrichter Michel Mooser bewogen haben, das Strafverfahren einzustellen, kann Franz Riklin auch nicht viel dazu sagen. «Die dürre Pressemeldung äussert sich nicht zu den konkreten Gründen, sondern verlegt alles in den Dunstkreis der Geheimhaltung. Geheimniskrämerei hat in Freiburg eben System. So soll z.B. auch der Prozess gegen Paul Grossrieder unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt werden. Wenn man Patrick Lamon etwas vorwirft, schiebt er das Amtsgeheimnis vor. Und wenn Untersuchungsrichter Michel Mooser Deliktsvorwürfe abklärt, stützt er sich auf wichtige Gründe, die der Geheimhaltung unterliegen. Die Kabinettsjustiz lässt grüssen», hält Franz Riklin in einer Stellungnahme zur Verfahrens-einstellung gegenüber den FN fest.

Besteht ein Deliktsverdacht, müssen die Behörden der Sache nachgehen. «Ich hatte festgestellt, dass dies verschiedentlich nur geschah, wenn eine unliebsame Person betroffen war», begründet Franz Riklin, weshalb er eine Strafklage gegen Patrick Lamon eingereicht hatte. «Paul Gross-rieder z.B. wurde von zwei Dirnen beschuldigt, die wegen zahlreicher Delikte in Strafverfahren stehen und deren Lügenhaftigkeit notorisch ist. Dort wurde erklärt, man müsse jedem Verdacht nachgehen, auch wenn er von zweifelhaften Leuten stamme, sonst mache man sich der Begünstigung schuldig. In Bezug auf Lamon galt das alles nicht, obwohl damals zahlreiche Indizien den Verdacht strafbarer Handlungen erweckten. Der Umstand, dass Untersuchungsrichter Michel Mooser eine Untersuchung eröffnete und viele Recherchen tätigte, belegt im Übrigen, dass meine Strafanzeige berechtigt war. Als Anzeiger hatte ich jedoch keine Verfahrensrechte und keine Möglichkeit, den Gang des Verfahrens zu beeinflussen. Leider kann man bei Verdacht auf Behördenkriminalität auch nicht auf die Staatsanwaltschaft zählen, die gerade in solchen Fällen ohne Ansehen der Person das Verfahren kritisch begleiten müsste», hält Franz Riklin weiter fest.

Strafanzeige wegen der
Verhaftung von Albert Perler

Der Freiburger Professor für Strafrecht hat seine Strafanzeige vor allem auch wegen der Verhaftung des Chefs der Polizeihundeführer, Albert Perler, eingereicht, die seiner Ansicht nach illegal war. Albert Perler ist bekanntlich von allen gegen ihn gerichteten Vorwürfen entlastet worden. «Die Behauptung des Untersuchungsrichters, er habe gestützt auf Fakten das Verfahren eingestellt, die dem Amtsgeheimnis unterliegen und ich nicht kennen konnte, kann jedenfalls auf den Verdacht der illegalen Verhaftung von Albert Perler nicht zutreffen. Ihm wurde vorgeworfen, eine Dirne begünstigt zu haben, deren Schönheitssalon 1993 brannte und die seit 1994 der Brandstiftung verdächtigt wird. Gestützt auf die Strafakten bestand nach meiner Überzeugung kein stichhaltiger Grund, Albert Perler 1998 wegen Verdunkelungsgefahr zu verhaften. Da nach meinem Wissen in diesem Zeitpunkt auch ein Geheimverfahren wegen Drogenhandels gegen Albert Perler lief, wäre es nicht zulässig gewesen, sich im offiziellen Verfahren wegen Begünstigung auf einen Haftgrund zu stützen, der nicht aktenkundig war, sondern allenfalls aus Geheimakten hervorging. Diese Angelegenheit bleibt für mich dubios», erklärt Franz Riklin weiter.

Ihm ist auch nicht klar, ob die Einstellung des Verfahrens den viel später angezeigten Verdacht betrifft, Polizisten könnten durch Patrick Lamon gezwungen worden sein, illegal nach Spanien zu reisen. «Diesbezüglich ist mir lediglich bekannt, dass sich im Februar dieses Jahres zwei hohe Beamte der Freiburger Kriminalpolizei weigerten, mit Patrick Lamon weiter zusammenzuarbeiten, und ihn der Lüge bezichtigten», hält Franz Riklin fest.

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