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Das Umziehen soll als Arbeitszeit gelten

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Die Freiburger Sekt­ion des Verbands des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) fordert, dass das Anziehen der Berufskleidung für das Staats­personal als Arbeitszeit gilt. Dies betreffe insbesondere das Personal des Freiburger Spitals (HFR), wie die Gewerkschaft in einer Medienmitteilung schreibt. Die Praxis des HFR, das Umziehen nicht anzurechnen, widerspreche dem schweizerischen Arbeitsrecht. Zudem habe auch der Zürcher Regierungsrat im Januar dem VPOD recht gegeben und bestätigt, dass die Umkleidezeit als Arbeitszeit gelte. Die Angestellten des HFR würden auf diese Weise um rund 20 Minuten pro Arbeitstag oder zwei Wochen pro Jahr geprellt, schreibt die Gewerkschaft in ihrer Mitteilung. Sie behalte sich rechtliche Schritte vor.

jcg

 

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