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«Das Verschulden wiegt schwer»

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«Das Verschulden wiegt schwer»

Daniela T.: Kantonsgericht folgt weitgehend dem Urteil des Bezirksstrafgerichts

Das Verschulden von Daniela T. wiege schwer und zeuge von Skrupellosigkeit, hielt das Kantonsgericht in seinem Urteil fest und bestätigte damit – bis auf die Höhe des Strafmasses – die Entscheidung des Strafgerichts Tafers.

Von IMELDA RUFFIEUX

«Daniela T. hat ihren damaligen Freund einzig und allein deshalb getötet, weil er sie verlassen wollte», hielt Gerichtspräsident Adrian Urwyler bei der Urteilsverkündung fest. Das Töten eines Menschen aus einem solch geringfügigen Anlass zeuge von Skrupellosigkeit. Die Tat an sich und das Verschulden der Angeklagten würden schwer wiegen, führte er aus. «Die Tatgründe waren rein egoistischer Natur.» Daniela T. habe bei der Ausführung der Tat und in ihrem Verhalten Kaltblütigkeit und Gefühlskälte an den Tag gelegt. Einsicht und Reue wurden nicht gezeigt, hielt der Gerichtspräsident fest.

Das Gericht sei zur Überzeugung gekommen, dass die Zurechnungsfähigkeit nicht eingeschränkt gewesen sei. Auch die Theorie, dass der Tat ein Kampf vorausgegangen sei, hielt es für wenig wahrscheinlich. Zudem könne man dem Opfer nicht vorwerfen, Daniela T. zu dieser Tat getrieben zu haben.
Einzig die Tatsachen, dass eine gewisse Strafempfindlichkeit von Daniela T. zu Tage gekommen sei und dass sie im Strafvollzug eine gute Führung gezeigt habe, würden für eine Minderung des Strafmasses sprechen, hielt das Kantonsgericht fest.

Amnesie nach Treppensturz

Dieses Urteil des Strafappellationshofes stand am Ende des Berufungsverfahrens im Fall Daniela T. Dieses hatte am Morgen mit der Aussage der Angeklagten seinen Anfang genommen, nachdem es am 13. Oktober 2005 vertagt worden war. «Es geht mir ziemlich schlecht», sagte die Angeklagte unter Tränen und mit leiser Stimme. Seit einem Treppensturz vor einigen Monaten könne sie sich kaum mehr an etwas erinnern, auch nicht an das Verfahren in Tafers. Aus ihrer frühesten Kindheit erinnere sie sich nur an einen Hund und an Pferde.

Auf die Frage des Gerichtspräsidenten, wie sie sich heute zur Tat stelle, antwortete sie: «Ich habe darüber gelesen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass ich zu so etwas fähig bin. Ganz tief in mir weiss ich, dass ich kein böser Mensch bin. Es tut mir Leid, dass jemand wegen mir sein Leben verloren hat. Die Familie tut mir Leid.»

Von der Öffentlichkeit vorverurteilt

Ihr Pflichtverteidiger Theo Studer betonte, dass das Strafgericht Sense mehrfach das Prinzip «Im Zweifel für den Angeklagten» verletzt habe. Seine Mandantin sei vor der Verhandlung von der Öffentlichkeit vorverurteilt worden, was gewisse Erwartungen an das zu urteilende Gericht gestellt habe.

Einen Grossteil seiner Ausführungen widmete er dem Paarkonflikt zwischen Daniela T. und dem Opfer, dem Arzt Walter Plüschke. Das Strafgericht Tafers habe die Beziehung falsch eingeschätzt. Walter Plüschke sei zwar kein Sexmonster gewesen, habe aber seine sexuellen Fantasien auszuleben versucht. Das sei im Gegensatz gestanden zu den starken sexuellen Hemmungen und dem ausgeprägten Schamgefühl von Daniela T. Sie sei auf sexueller Ebene verletzt worden, weil sie die Praktiken ihres Freundes nicht mitmachen wollte. Das habe sie mehrfach vor der Polizei und in der Untersuchung ausgesagt.

Vielschichtige Beziehung

«Die These, dass Walter Plüschke die Beziehung definitiv beenden wollte und dass sich Daniela T. dagegen wehrte, stimmt nicht.» Beide hätten sich in dieser komplizierten und vielschichtigen Beziehung nicht voneinander lösen können, hielt Theo Studer fest. «Dieser Paarkonflikt hat das übliche Mass überstiegen.» Bei der Beurteilung der Beziehung sei das Strafgericht Sense von der für Daniela T. ungünstigsten Variante ausgegangen.

Ausführlich widmete sich der Verteidiger dem Mordvorwurf. Es gebe zu viele Lücken und ungeklärte Dinge, um einfach auf die Theorie eines kaltblütigen Erschiessens abzustellen. Das Gericht in Tafers habe den Aussagen der Frau, es sei zu einem Kampf gekommen, zu wenig Beachtung geschenkt. Dabei sprechen der Schuss in die Fussleiste und die Blutspuren beim Sofa dafür. Auch die Verletzung seiner Mandantin unterstreiche die Kampftheorie. «Viel spricht für den Kampf. Die Wahrscheinlichkeit ist gross.»
Und wenn es sich tatsächlich um einen Kampf mit tödlichem Ausgang gehandelt habe, dann könne es unmöglich ein geplanter Mord gewesen sein. Theo Studer plädierte für fahrlässige Tötung, wenn nicht sogar Totschlag. Es sei höchstens vorsätzliche Tötung, aber nicht Mord, unterstrich er.

Selbst wenn es Mord gewesen wäre, sei die Strafe zu hoch, kritisierte der Verteidiger. Er zitierte zahlreiche Mordfälle mit tieferem Strafmass. «Die schwere Strafe der Vorinstanz ist nicht zu rechtfertigen. Sie steht quer in der Landschaft der schweizerischen Jurisprudenz.» Er verlangte, dass das Urteil aufgehoben oder die Strafe vermindert wird. «Daniela T. hat Anspruch auf ein adäquates Urteil.»

Keine sexuelle Drangsalierung

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Alessia Chocomeli-Lisibach, ging in ihrem Plädoyer auf die von der Verteidigung angesprochenen Punkte ein. Das Beweisverfahren habe ergeben, dass der Paarkonflikt zwar vorhanden gewesen sei, dass Daniela T. aber keine sexuelle Drangsalierung habe erdulden müssen. Sie wies auf das frühere Verhältnis der Angeklagten mit einem anderen Arzt hin, den Daniela T. auch mit einer vorgetäuschten Schwangerschaft bedrängt hatte. Sie erachtete es als klar erwiesen, dass Walter Plüschke sich endgültig von Daniela T. trennen wollte und dass diese die Trennung mit allen Mitteln verhindern wollte.

Aus egoistischen Motiven gehandelt

Zur Kampftheorie führte die Vertreterin der öffentlichen Anklage aus, dass Daniela T. immer die Tatherrschaft innehatte. Mit der defekten Waffe sei es kaum denkbar, dass sich die Schüsse zufällig gelöst hätten. Daniela T. habe ihren Freund nach der Tat verbrannt und verscharrt und dann über längere Zeit an der Geschichte eines Überfalls festgehalten. «Sie hat aus egoistischen Motiven gehandelt, deshalb ist die Verurteilung wegen Mordes gerechtfertigt.» Das Gericht müsse nicht unkritisch die für die Angeklagte günstige Variante wählen, sondern die wahrscheinlichste, hielt Alessia Chocomeli-Lisibach fest.

Zweifel äusserte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft auch, was den Treppensturz und die Amnesie betreffen. Es ähnle zu sehr dem Verhalten von Daniela T. nach der Tat. «Die Erinnerungslücken werden durch erfundene Geschichten gefüllt.»

Perfides Spiel

Noch härter ins Gericht ging Anwalt Max Berger, der Vertreter der Opferfamilie Plüschke, mit der Angeklagten. «Nach fünf Jahren kommen knappe Worte der Einsicht.» Daniela T. habe von Anfang an ein perfides Spiel gespielt, sich selbst zum Opfer und Walter Plüschke zum Täter gemacht. Die Faktenumkehrung ziehe sich wie ein roter Faden durch das ganze Verfahren. «Die Angehörigen leiden seit fünf Jahren. Sie reisst immer wieder alte Wunden auf.» Er bezeichnete die Angeklagte als begabte Lügnerin. Sie habe durch Manipulation und Rücksichtslosigkeit versucht, mit der Beziehung zu Walter Plüschke zu einem sozialen Aufstieg zu kommen, betonte Anwalt Max Berger.

«Ich lüge nicht»

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