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«Das wird die Welt nicht revolutionieren»

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Bisher verfügten die Gemeinden in der Schweiz über ein Entsorgungsmonopol für den Siedlungsabfall. Mit dem neuen Jahr hat sich das geändert: Eine neue Regelung bringt eine Teilliberalisierung mit sich. Künftig können Unternehmen mit mehr als 250 Vollzeitstellen wählen, ob sie ihren Abfall von der Gemeinde entsorgen lassen, das selber übernehmen oder ein Unternehmen damit beauftragen.

Reglemente anpassen

Eine kleine Umfrage bei Gemeinden im Kanton Freiburg zeigt, dass sich die meisten gar nicht bewusst sind, dass sich etwas ändert. Und dass die anderen davon ausgehen, dass die neue Regel kaum Auswirkungen haben wird. Eines müssten aber doch einige Gemeinden: Ihr Reglement so anpassen, dass es künftig vorsieht, dass Grossunternehmen ihren Siedlungsabfall nicht von der Gemeinde abholen lassen müssen. Die Gemeinden müssen den Unternehmen, die den Abfall einsammeln, eine Konzession erteilen – auch das gehört in das Reglement.

Droht Mehrverkehr?

Die Stadt Freiburg plant sowieso, ihr Abfallreglement anzupassen, wie Stadtingenieur Fabien Noël den FN sagt. «Das wird wohl zwei bis drei Jahre in Anspruch nehmen.» Er geht davon aus, dass die Anzahl an Unternehmen in der Stadt, die an einem privaten Abfallentsorger interessiert sein könnten, marginal sei. «Bis jetzt hatten wir auf jeden Fall keine Anfragen.»

Aus Sicht der Stadt Freiburg sei die Teilliberalisierung keine gute Sache. «Wir sammeln so oder so den Abfall in der Stadt ein – ob wir nun einen Stopp bei einem Unternehmen mehr oder weniger machen, ändert nichts an unserem Zeit- und Personalaufwand», sagt Fabien Noël. Hingegen bringe es Mehrverkehr, wenn private Unternehmen in der Stadt unterwegs seien, um Abfall einzusammeln: «Damit würden mehr Lastwagen als heute durch Freiburg fahren.»

Für 90 Prozent ändert nichts

Das Unternehmen Trans­auto ist im Auftrag von Gemeinden mit Kehrichtwagen unterwegs und entsorgt für Firmen deren betriebsspezifischen Abfälle. Geschäftsführer und Verwaltungsratspräsident Norbert Vonlanthen geht davon aus, dass die Teilliberalisierung seinem Unternehmen kaum neue Kundschaft bringen wird – vor allem nicht auf dem Land. «Das wird nicht so heiss gegessen, wie es im Bundeshaus gekocht wurde.»

Vonlanthen war in der Arbeitsgruppe des Bundesamts für Umwelt, welche die neue Regelung vorbereitet hat. Und er ist überzeugt: «Eigentlich bringt die Teilliberalisierung gar nichts, denn noch immer können 90 Prozent der Unternehmen nicht frei wählen, wer ihren Abfall entsorgt.» Und auch er sagt: «Es kann nicht sein, dass zehn verschiedene Kehricht-Lastwagen in einer Stadt unterwegs sind.»

Auch Marcel Aebischer von der Andrey Group, die ebenfalls in der Abfallentsorgung tätig ist, findet: «Das wird die Welt nicht revolutionieren.» Die neue Regelung ändere für sein Unternehmen nichts. Dazu gebe es im Kanton Freiburg zu wenige Grossunternehmen.

Was aus seiner Sicht problematisch wäre: Wenn nun Abfallentsorger aus anderen Kantonen ihre Dienste in Freiburg anbieten würden. «Es wäre schade, würde durch die Teilliberalisierung in der Schweiz ein Abfalltourismus entstehen, bei dem der Abfall durch die halbe Schweiz gekarrt würde.»

SBB ändern nichts

Mit ihrer ruhigen und abwartenden Haltung könnten die beiden Unternehmer und die Stadt Freiburg recht haben. Eine Firma, die schweizweit sicher mehr als 250 Angestellte hat, sind die SBB. Und diese schreiben auf Anfrage: «Die SBB behält die Entsorgung durch die Gemeinden wenn immer möglich bei. Eine abweichende Organisation an einzelnen Standorten wäre für uns kaum nachhaltig.»

«Es wäre schade, würde durch die Teilliberalisierung in der Schweiz ein Abfalltourismus entstehen, bei dem der Abfall durch die halbe Schweiz gekarrt würde.»

Marcel Aebischer

Andrey Group

Umweltamt

Der Aufwand sollte nicht zu gross werden

Loïc Constantin, Chef der Sektion Abfall und Altlasten beim kantonalen Amt für Umwelt, bestätigt die Einschätzung der Gemeinde Freiburg und der privaten Entsorger (siehe Haupttext): «Allgemein sollte die neue Regelung keine gros­sen Änderungen mit sich bringen.» Die Gemeinden müssten zwar Vereinbarungen mit den Grossfirmen treffen, wenn sie weiterhin deren Abfall einsammelten. «Wir gehen jedoch davon aus, dass sich Lösungen finden werden, die keinen gros­sen administrativen Aufwand verursachen.» Ihre Abfallreglemente müssten die Gemeinden nicht sofort anpassen. Der Bund habe die Kantone erst Mitte Dezember über die Details der neuen Regelung informiert. «Wir werden nun bald die Gemeinden informieren.»

njb

«Bis jetzt hatten wir keine Anfragen von grossen Unternehmen.»

Noël Fabien

Freiburger Stadtingenieur

Siedlungsabfälle

Gemeinden hatten bisher das Entsorgungsmonopol

In der Schweiz fallen jährlich rund sechs Millionen Tonnen Siedlungsabfälle an. Das sind Abfälle aus den Haushalten sowie Abfälle von Unternehmen, deren Zusammensetzung mit Abfällen aus Haushalten vergleichbar sind. Unternehmen produzieren aber auch betriebsspezifische Abfälle – beispielsweise Bauabfälle, Metallspäne und Restholz. Diese müssen von den Firmen selber entsorgt werden.

Private Firmen dürfen einen öffentlichen Entsorgungshof nur im Auftrag einer Gemeinde führen. Auch die Kehricht­abfuhr muss ihnen von einer Gemeinde übertragen werden. Bisher hatten die Gemeinden zudem das Entsorgungsmonopol für den Siedlungsabfall inne. Ab Januar können private Anbieter den Abfall von Unternehmen, die schweizweit mehr als 250 Vollzeitstellen haben, einsammeln. Öffentliche Verwaltungen fallen nicht unter diese neue Regelung. Hingegen gelten Universitäten, Verkehrsbetriebe, Spitäler, Zweckverbände, die Post und Kantonalbanken als Unternehmen; sind sie gross genug, können sie ihren Abfall künftig von Privaten entsorgen lassen.

Zwei Motionen

Die Teilliberalisierung der Siedlungsabfallentsorgung geht auf eine Motion des früheren CVP-Ständerats Carlo Schmid aus dem Kanton Appenzell Innerrhoden sowie eine Motion des FDP-Nationalrats Kurt Fluri aus Solothurn zurück.

njb

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