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Datenschutz und mehr Transparenz

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Autor: Pascal Jäggi

Freiburg Ab diesem Monat nehmen die erweiterte Kommission für Öffentlichkeit und Datenschutz und die kantonale Behörde für Öffentlichkeit und Datenschutz ihre Arbeit auf. Während Erstere von fünf auf sieben Mitglieder vergrössert wurde, stösst neu eine Person als Beauftragte für Transparenz zur Behörde. Dass die beiden Gebiete zusammengelegt werden, sei kein Widerspruch, fand Kommissionspräsident Johannes Frölicher an der Jahrespressekonferenz vom Montag: «Der Staat wird glaubwürdiger für die Bürger, wenn er transparent kommuniziert. Gleichzeitig garantiert der Datenschutz den Schutz der Persönlichkeitsrechte.»

Insgesamt hat die kantonale Aufsichtsbehörde für Datenschutz 2009 190 Dossiers behandelt. Darunter fallen Anfragen von kantonalen Ämtern, Gemeinden, aber auch von Privatpersonen. Häufig wollten Gemeinden etwa wissen, ob sie bei Eheschliessungen, Geburten oder Neuzuzügern die Namen der Betroffenen veröffentlichen dürfen. «Mit der Zustimmung der berechtigten Personen ist das möglich», erklärte Dominique Nouveau Stoffel.

Den Hauptteil der Arbeit machten 2009 aber andere Aufgaben aus, wie die Vorbereitung des neuen Datenschutzgesetzes, das am 1. Januar 2011 in Kraft treten wird, und Gesetzgebungsarbeiten zur Videoüberwachung oder den Sozialinspektoren, sagte die Datenschutzbeauftragte.

Überwachung klar regeln

Betreffend Videoüberwachung gab sich Nouveau Stoffel zurückhaltend. «Bilder einer Videokamera dürfen nur konsultiert werden, wenn es einen dringenden Verdacht auf ein Delikt gibt», erklärte Dominique Nouveau Stoffel. Ziel von Videokameras im öffentlichen Raum könne nicht eine jahrelange Überwachung der Bürger sein, meinte die Datenschutzbeauftragte. Zudem könne nicht einfach jeder die Bilder sehen. «Nur ein Richterbeschluss erlaubt das Anschauen der Bilder», hielt Nouveau Stoffel fest. Spätestens nach 100 Tagen müssten die Aufnahmen gelöscht werden.

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