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Dem Alkohol den Kampf angesagt

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Die Direktion für Gesundheit und Soziales hat den kantonalen Alkoholaktionsplan für die Jahre 2018 bis 2021 in eine dreimonatige Vernehmlassung geschickt. Gestern wurde der Plan im Freiburger Rathaus den Medien vorgestellt. Dabei stellten unter anderem Staatsrätin Anne-Claude Demierre (SP), Fabienne Plancherel, Beauftragte für Gesundheitsförderung und Prävention, sowie Nicolas Dietrich, Suchtbeauftragter des Kantons Freiburg, ihre Sicht der Dinge dar.

Vision für die Gesellschaft

«Der kantonale Alkoholaktionsplan ist eine der Prioritäten der kantonalen Strategie für Gesundheitsförderung und Prävention», so Demierre. Denn die Problematik des Alkoholkonsums sei keine simple Frage der Entscheidung oder der persönlichen Freiheit. Der Plan solle alles, was bisher bereits in Sachen Alkoholpolitik getan wurde, aufwerten, aber auch die bislang nicht abgedeckten Bedürfnisse erkennen und durch realistische Massnahmen ergänzen. Auch ist vorgesehen, einen gemeinsamen Bezugsrahmen zu schaffen, mit dem alle betroffenen Partner koordiniert zugunsten der Gesundheit der Bevölkerung arbeiten können.

«Unsere Vision für den Kanton Freiburg ist folgende: Die Freiburger Gesellschaft ist sich bewusst, dass Alkohol eine Gefahr für die Gesundheit und die Lebensqualität birgt und dass er sich negativ auf die Gesellschaft als Ganzes auswirken kann», so Demierre. Diese solle sich solidarisch mit Personen verhalten, die Alkohol gegenüber besonders empfindlich seien, und Massnahmen zur Senkung des problematischen Konsums sowie der Sucht unterstützen.

Fast halbe Million vorgesehen

Die Umsetzung des Alkoholaktionsplans wird laut Fabienne Plancherel bereits diesen Herbst beginnen, nach dem Abschluss der Vernehmlassung und deren Auswertung. Es sind insgesamt 18 Massnahmen geplant, für die im Laufe der nächsten vier Jahre insgesamt 489 000 Franken vorgesehen sind. Sämtliche Massnahmen sollen gemäss Plancherel sowohl intern als auch extern evaluiert werden.

Der Aktionsplan ist aus einem partizipativen Vorgehen entstanden und definiert Rauschtrinken, Alkoholabhängigkeit und chronischen Alkoholkonsum als prioritäre Problembereiche, die Ad-hoc-Massnahmen verlangen, hielt Plancherel weiter fest. Die vier anderen Problembereiche, bei denen eine Intervention angezeigt sei, sind Alkohol am Steuer, Alkoholkonsum während Schwangerschaft und Stillzeit, Alkohol und Berufsleben sowie Wechselwirkungen zwischen Alkoholkonsum und Medikamenteneinnahme.

Die Bestandesaufnahme im Vorfeld hat aufgezeigt, dass im Kanton Freiburg derzeit bereits zahlreiche Massnahmen gegen Alkoholmissbrauch umgesetzt werden. Die gelte es nun aber aufzuwerten, zu koordinieren und durch verschiedene Massnahmen der Prävention zu ergänzen, die den wissenschaftlichen Evidenzen entsprechen.

Bei den Zielgruppen habe die Analyse gezeigt, dass insbesondere die Früherkennung im Umkreis von Jugendarbeit und Sport systematisiert werden müsse, weil die bestehenden Instrumente bei den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zu wenig bekannt seien. Aber auch Kurzinterventionen im medizinischen Bereich wie die entsprechende Schulung von Ärztinnen und Ärzten müssten systematisiert werden.

Die Bestimmungen verstärken

Das Einwirken auf die Verhaltensweise durch Präventionsmassnahmen ist laut Plancherel wichtig, jedoch nicht ausreichend. Der Alkoholaktionsplan sieht parallel dazu vor, Massnahmen der sogenannten Verhältnisprävention umzusetzen. Diese soll im Unterschied zur Verhaltensprävention das Umfeld des Konsums beeinflussen, vor allem durch zielgerichtete Aktionen zur Erhältlichkeit von Alkohol. Durch vorgesehene Testkäufe und einen Ausbau der Schulungen für das Verkaufspersonal könnten gezielte Massnahmen entwickelt werden. Dies in Absprache mit den Verkaufsstellen, wie es bereits beim Tabak getan wurde. Die Gesundheitsdirektion prüft auch die Möglichkeiten, die derzeitigen Gesetzesbestimmungen auf Kantonsebene zur Promotion von alkoholischen Getränken zu verstärken. Andere Massnahmen haben junge Erwachsene und Personen ab 50 Jahren im Auge.

Zahlen und Fakten

Alkoholismus – eine Volkskrankheit

Zwischen 250 000 und 300 000 Personen in der Schweiz sind alkoholabhängig. Jeder zwölfte Todesfall wird durch Alkohol verursacht. Im Jahr 2011 waren 1600 alkoholbedingte Todesfälle zu verzeichnen. 11,1 Prozent der Personen ab 15 Jahren tranken im Jahr 2012 mindestens einmal im Monat übermässig im Sinne des sogenannten Rauschtrinkens. 5,1 Prozent sind von chronischem Alkoholkonsum mit mittlerem bis hohem Gesundheitsrisiko betroffen. Es wurden 9,9 Liter reiner Alkohol pro Person konsumiert. Der Schnitt der OECD-Länder beträgt 10,1 Liter. Die alkoholbedingten Kosten in der Schweiz werden auf 4,2 Milliarden Franken jährlich geschätzt. Das sind 0,7 Prozent des Bruttoinlandprodukts. 80 Prozent, also 3,4 Milliarden Franken, betreffen Produktivitätsverluste in der Wirtschaft. Bei 15 Prozent oder 613 Millionen Franken handelt es sich um direkte Kosten aus dem Gesundheitswesen; 6 Prozent oder 251 Millionen sind Kosten der Strafverfolgung.

jcg

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