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Dem Wasser zu nahe getreten

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Dem Wasser zu nahe getreten

Autor: Hannes Währer

In seiner Stimme schwingt keine Spur von Triumph mit, als Christophe Joerin, Chef der Sektion Gewässer im kantonalen Tiefbauamt, sagt: «Wir haben für unsere Arbeit volle Rückendeckung durch Staatsrat Georges Godel und Kantonsingenieur André Magnin.» Joerin und der für Deutschfreiburg zuständige Ingenieur Jean-Claude Raemy reagieren damit auf heftige Vorwürfe von Vertretern des Wasserbauunternehmens Bibera (WBU) und SVP-Grossrat Ueli Johner, Kerzers, die im Februar zu einer Aussprache mit allen Beteiligten führte.

Kein Öl ins Feuer giessen

Früher wollte sich die Sektion Gewässer nicht zu den Anschuldigungen äussern. Man befürchtete, so Joerin, nur Öl ins Feuer zu giessen. Inzwischen habe sich die Situation aber entspannt. Hauptsächlich wurde aus dem Seebezirk kritisiert, laufende Projekte würden nicht schnell genug vorangetrieben und der Umgang mit Landwirten, welche durch Hochwasserschäden Ertragseinbussen oder durch die Erosion Landverluste erlitten hätten, sei inakzeptabel.

Mehr Personal gewünscht

Dass die Sektion Gewässer in der Tat oft recht lange brauche, um hängige Dossiers zu bearbeiten, räumt Joerin unumwunden ein. «Aber», erklärt er, «wir bearbeiten Dossiers aus dem gesamten Kanton und sind tatsächlich absolut überlastet.» Man bemühe sich deshalb intern darum, mehr Personal zu erhalten, um die anstehenden Aufträge bewältigen zu können. Eine weitere Ursache für Verzögerungen seien öfters unvollständig eingereichte Dossiers der Ingenieurbüros. Dem wolle man abhelfen, indem man die entsprechenden Anforderungen für die Projekteingaben in einem Rundschreiben nochmals klar definiere.

Der Vorwurf, nicht genügend auf die Anliegen der Landwirte einzugehen, wollen weder Joerin noch Raemy so stehen lassen. Zwar könne man verstehen, wenn Landwirte mit Unverständnis reagieren würden, wenn Erosionsschäden nicht mit Verbauungen korrigiert würden, die Sektion Gewässer müsse sich aber auf geltendes Recht stützen. Und hier habe in den letzten Jahren ein Wertewandel stattgefunden, der in der Praxis erst jetzt seine volle Wirkung zeige.

Ausgehend vom Plan Wahlen, der als Grundlage für die sogenannte «Anbauschlacht» im Zweiten Weltkrieg gedient habe, war man während Jahrzehnten überzeugt, man müsse dem Wasser jeden möglichen Quadratmeter an Fläche abgewinnen. Eine direkte Folge davon sei, dass über 60 Prozent der Freiburger Gewässer durch bauliche Massnahmen begradigt wurden.

Wandel bei Gesetzgeber

Mit dem 1993 in Kraft getretenen Bundesgesetz über den Wasserbau seien aber neue Prioritäten gesetzt worden. So fordert beispielsweise Artikel 4.2 des besagten Gesetzes: «Bei Eingriffen in das Gewässer muss dessen natürlicher Verlauf möglichst beibehalten oder wiederhergestellt werden …» Im Jahr 2001 hat der Bund klare Direktiven erlassen, welche der Kanton Freiburg in den kantonalen Richtplan übernommen hat. Im Leitbild Fliessgewässer Schweiz, das von vier Bundesämtern im Jahr 2003 herausgegeben wurde, ist der Geist des Gesetzes in Kurzform auf einen Nenner gebracht: «Der Mensch ist den Fliessgewässern zu nahe getreten.»

«Es hat ein Paradigmenwechsel stattgefunden», sagt Joerin. Statt dem Wasser Land abzuringen, will man ihm heute den minimalen Raumbedarf zurückgeben, weil kanalisierte Gewässer durch die hohe Abflussgeschwindigkeit die Situation bei Hochwasser generell verschärfen. Zudem sei der Stellenwert der Ökologie beim Bund stark gestiegen und in den Gesetzen verankert.

Auf Kosten der Landwirte?

Auf dieser Basis sei es korrekt, wenn bei Ausschwemmungen nicht jede Uferböschung der Bibera wieder befestigt werde. – Auch, wenn dies auf Kosten der Landwirte geschieht?

«Ja, selbst wenn es für Landwirte schmerzlich ist», erklärt Joerin. Bis heute würde keine gesetzliche Grundlage existieren, um betroffenen Landbesitzern Entschädigungen zu zahlen. «Wer an einem Gewässer wohnt oder wirtschaftet, tut dies auf eigenes Risiko», führt der Chef der Sektion Gewässer aus. Auch verfüge der Kanton über keinen Fonds für Hilfeleistungen bei Härtefällen.

Zudem werden Investitionen in Schutzmassnahmen nur noch da getätigt, wo das Schadenpotenzial deutlich grösser ist als der Aufwand für Schutzmassnahmen. «Bei landwirtschaftlichen Flächen ist das meist nicht der Fall», so Joerin. Bei den Kosten/Nutzen-Abschätzungen müsse man darauf achten, dass Steuergelder in Form von Subventionen wirtschaftlich eingesetzt würden.

Gerade aufgrund dieser Ausgangslage sei man auf ein gutes Einvernehmen mit dem WBU angewiesen. «Wir können den Schutz vor Hochwasser nur dann effizient umsetzen, wenn alle konstruktiv zusammenarbeiten», so Joerin.

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