Noch unklar ist, was mit den Betonsockeln geschieht, auf denen die Masten der Bahn befestigt waren. «Sie zu räumen, wäre sehr aufwändig, und es stellt sich die Frage, ob es Sinn macht», sagt Otto Lötscher. Die betroffenen Grundbesitzer sind deshalb angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten worden.
Gutachten der Ämter
Seitens des Oberamtmannes soll dieser Aspekt vertieft geprüft werden. Wie es in der Verfügung heisst, hat er die Ämter für Umwelt und Gewässer sowie die Naturgefahrenkommission um ein diesbezügliches Gutachten gebeten. Erst dann will er entscheiden.
Einer der Grundbesitzer verlangt ausdrücklich die Räumung der Betonsockel. Zugleich macht er eine finanzielle Entschädigung für das Durchgangsrecht der Bahn aus dem Jahr 2004 geltend. Für Letzteres verweist der Oberamtmann ihn aber auf den zivilrechtlichen Weg. Wie Otto Lötscher ausführte, rechnet die Gemeinde mit rund 50 000 Franken für die Demontage. Für das Räumen der Sockel ist noch keine Kostenberechnung vorgenommen worden. im