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«Den Missbrauch in Kauf genommen»

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«Den Missbrauch in Kauf genommen»

Zwölf Monate Gefängnis für einen Hanfbauern aus dem Seebezirk

Das Strafgericht des Seebezirks befand, dass ein Landwirt bewusst in Kauf genommen hatte, dass der von ihm angebaute Hanf als Betäubungsmittel missbraucht wurde. Er verurteilte den Mann zu zwölf Monaten Gefängnis mit einer Probezeit von zwei Jahren.

Von IMELDA RUFFIEUX

Der Landwirt aus dem Seebezirk hatte 1999 begonnen, auf seinem Gemüsebau-Betrieb Hanf anzubauen. Die Samen erhielt er vom CannaBioland in Litzistorf, nachdem er sich auf ein Inserat gemeldet hatte. Nach Versuchen im eigenen Garten zog er selber Stecklinge, wie er vor dem Strafgericht des Seebezirks in Murten angab.

Anbau ab 1999

Ab 1999 baute der Mann Hanf auf etwa 20 bis 30 Aren an. Die getrocknete Ware verkaufte er für etwa 150 Franken pro Kilo an das CannaBioland und erwirtschaftete so einen Erlös von etwa 35 000 Franken. Die Fläche blieb 2000 und 2001 etwa gleich, der Ertrag betrug 36 000 bzw. 84 000 Franken. Nachdem der Absatz über das CannaBioland nicht mehr ganz garantiert war, suchte er neue Möglichkeiten. Ganz zufällig sei er auf den Hanfladen «Growland» in Bern gestossen, sagte der 44-Jährige aus. Diese hätten ihm dann eigene Stecklinge verschiedener Hanfsorten angeboten. Für ein Kilo Hanf am Stängel zahlte man ihm bis zu 800 Franken.

Mehrfach nachgefragt

Der Angeklagte betonte an der Verhandlung unter der Leitung von Gerichtspräsident Markus Ducrey zwar mehrfach, dass er bei seinen Abnehmern immer wieder nachgefragt habe, was mit dem Hanf passiere und ob alles in Ordnung sei. «Man hat mich immer wieder beruhigt, mir die Produkte gezeigt, wie Salben und Kleidungsstücke. Sie sagten mir», sagte er aus. Das habe ihm damals gereicht.

Er musste aber zugeben, dass er zuweilen schon ein schlechtes Gefühl hatte. «Ich habe es verdrängt.» Erst später war es ihm nicht mehr so wohl. Einen Teil der Ernte 2001 hat er zu Öl verarbeiten lassen und 2002 pflanzte er wesentlich weniger Hanf an, gab aber einem ihm bekannten Landwirt noch etwa 5000 Stecklinge ab. Im Sommer 2002 kam es zu einer Durchsuchung durch die Polizei. Die Analyse der Hanfpflanze aus der Ernte 2001 ergab einen THC-Gehalt von 6 Prozent, diejenige von 2002 gar zwischen 13 und 16 Prozent – also wesentlich höher als der erlaubte Grenzwert von 0,3 Prozent.

In der Folge hat der Landwirt den Rest der Ernte 2002 vernichtet. Insgesamt hatte er einen Gesamtumsatz von rund 150 000 Franken erzielt, wie die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Gabriele Berger, in ihrem Plädoyer nachrechnete. Sie sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte den Missbrauch seines Hanfs bewusst in Kauf genommen hatte. Er habe auch keine Massnahmen getroffen, um diesen Missbrauch zu verhindern.
Seine Rückfragen hätten reinen Alibi-Charakter, um sich aus der Verantwortung zu ziehen, führte sie aus. Sie beurteilte das Vergehen als qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und beantragte eine Strafe von 14 Monaten bedingt auf 3 Jahre sowie eine Ersatzforderung an den Staat von 80 000 Franken.

Hanfanalysen lückenhaft

Der Anwalt des Hanfbauern, Ingo Schafer, baute seine Verteidigung auf Lücken beim THC-Gehalt des angebauten Hanfs auf. Bei der ersten Analyse sei nur eine einzige Pflanze von mehreren Sorten analysiert worden, kritisierte er die Untersuchung. Man dürfe auch keine Rückschlüsse auf die Ernten 1999 und 2000 ziehen, da keine Beweise vorhanden seien.

Für ihn war auch klar, dass bei seinem Mandanten der Eventualvorsatz fehlte. Er habe mehrfach nachgefragt, ob sein Produkt auch wirklich nicht missbräuchlich verwendet werde, machte der Anwalt geltend. Er beantragte einen Freispruch oder zumindest eine bedingte Strafe und wies auf die kooperative Haltung seines Mandanten hin. «Sein Verschulden wiegt nicht schwer. Er wurde Opfer seiner Gutgläubigkeit und hat bestimmt fahrlässig, aber nicht vorsätzlich gehandelt.»
Das Gericht folgte in seinem Urteil weitgehend den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Das Urteil lautete auf zwölf Monate Gefängnis, mit einer Probezeit von zwei Jahren. Ausserdem muss der Verurteilte dem Staat 60 000 Franken Ersatzforderung bezahlen und die Gerichtskosten übernehmen.

Bedenken beiseite geschoben

In seiner kurzen Begründung führte Gerichtspräsident Markus Ducrey an, dass man davon ausgehen könne, dass auch der Hanf von 1999 und 2000 über dem zulässigen THC-Gehalt war. Der hohe Verkaufspreis und das in der Öffentlichkeit bekannte hängige Verfahren gegen den Betreiber von CannaBioland hätten den Bauern stutzig machen müssen. «Er hat mehrfach sein Misstrauen angemeldet, schob die Bedenken aber beiseite und muss nun dafür einstehen.»

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