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Denkmalschutz im Clinch mit Eigentümern

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Autor: Frederic Auderset

Romeo Civelli ist empört. «Wir wurden vom Kulturgüteramt behindert», sagt er. Civelli ist einer der sieben Eigentümer des Hauses an der Burgstatt in Kerzers, das Ende Oktober 2007 abgebrannt ist. Heute, über vier Jahre nach dem Brand, ist immer noch nicht klar, ob an dem Ort wieder ein Haus gebaut wird. Zwar haben sich die Eigentümer nach langem, vergeblichem Ringen um ein günstiges Gutachten des kantonalen Kulturgüteramts im letzten Jahr entschieden, auf einen Neubau zu verzichten, wie Miteigentümerin und Hausverwalterin Trudi Ruprecht erklärt. Doch weil die Gebäudeversicherung in dem Fall rund einen Drittel weniger auszahlen würde und Civelli damit seine Hypothek nicht begleichen könnte, möchte er einen weiteren Versuch unternehmen, einen Neubau zu realisieren. «Ich gebe noch nicht auf», sagt er – trotz der mühseligen Erfahrungen, welche die Eigentümer bisher mit dem Kulturgüteramt und der Kulturgüterkommission des Kantons gemacht haben.

Das Amt und die Kommission haben in Gutachten zwei Neubau-Projekte, welche die Eigentümer erarbeiten liessen, als ungünstig beurteilt. Auch die Kommission für Architektur und Siedlungsgestaltung gab abschlägigen Bescheid. Ein weiteres Projekt lehnte die Kulturgüterkommission in einer Stellungnahme zwar nicht grundsätzlich ab, verlangte aber zahlreiche und einschneidende Änderungen. Heinz Schuler vom Kulturgüteramt sagt, das abgebrannte Haus, an dem sich alle diese Projekte stark orientiert hätten, sei in mehreren Etappen umgebaut worden, und dies sei nicht zum Vorteil des Ortsbilds gewesen. «Aus unserer Sicht macht es keinen Sinn, eine Kopie eines stark veränderten Hauses zu erstellen», so Schuler. Nach dem Brandfall bestehe die Chance, es besser zu machen und ein Haus zu bauen, das sich ins – national bedeutsame und geschützte – Ortsbild einfüge.

Civelli, Ruprecht und die anderen Eigentümer haben allerdings das bereits umgebaute und erweiterte Haus erworben. Das Kulturgüteramt nimmt laut einem Gutachten jedoch das Volumen des Gebäudes vor 1962 als Richtlinie für einen Neubau – «ein vernichtendes Urteil», wie Trudi Ruprecht sagt.

Weiterhin Zinsen bezahlt

Das Amt für Kulturgüter hat auch selber ein Projekt in Auftrag gegeben, mit dem die Eigentümer aber nicht einverstanden waren. «Das war eine Scheune und kein Haus», meint Romeo Civelli. Und Trudi Ruprecht sagt, dass dabei zwar nicht von der Geschossfläche, aber vom Gesamtvolumen her eine ganze Wohnung gefehlt habe und überhaupt die Raumaufteilung nicht den früheren Besitzverhältnissen entsprochen habe. Ein Beispiel: Anstatt wie vor dem Brand eine Fünfeinhalb- und eine Zweieinhalb-Zimmer-Wohnung zu besitzen, wäre Civelli Eigentümer von drei Drei-Zimmer-Wohnungen geworden, sagt er. «Wie soll ich mit meiner vierköpfigen Familie in einer Drei-Zimmer-Wohnung leben? Es ist rücksichtslos, wie das Kulturgüteramt mit den Bürgern und den Familien umspringt.»

Zudem habe sich das Kulturgüteramt für seine Gutachten jeweils viel Zeit gelassen, sagt Civelli und fügt an, dass er derweil weiterhin habe Hypothekarzinsen zahlen müssen, obwohl seine Wohnungen zerstört gewesen seien. Das sei zwar gesetzeskonform, aber unvernünftig, findet Trudi Ruprecht. Immerhin sei die Gebäudeversicherung den Eigentümern entgegengekommen und habe im letzten Jahr die frühzeitige Auszahlung der Hälfte der Schadensumme von rund 2,7 Millionen Franken veranlasst. Heinz Schuler entgegnet, das Kulturgüteramt habe sich stets um eine rasche Abwicklung bemüht und sich auch kooperativ gezeigt, doch mehrmals von den Eigentümern nichts mehr gehört.

Den Oberamtmann des Seebezirks, Daniel Lehmann, der verschiedentlich zu schlichten versucht hat, betrübt es, dass keine Einigung erzielt werden konnte. «Die ganze Sache wirft die Frage auf, ob unser System eine für alle vernünftige Lösung verhindert.» Sicherlich wäre die Situation bei nur einem Eigentümer einfacher. Im vorliegenden Fall hätte von den Ämtern aber auch berücksichtigt werden müssen, dass ein Wiederaufbau den Bedürfnissen mehrerer Eigentümer gerecht werden muss. Er sagt auch, dass die Eigentümer bestrebt waren, sich noch vor dem eigentlichen Baubewilligungsverfahren mit dem Kulturgüteramt zu einigen. Daher sei es gar nie bis zu einem Entscheid zu einem Baugesuch gekommen. «Ich weiss daher nicht, wie ein Entscheid ausgefallen wäre. Und niemand weiss, wer recht bekommen hätte, wenn eine der Parteien dann den Entscheid bis zur letzten Instanz gerichtlich angefochten hätte.»

Kulturgüteramt verhindert Wiederaufbau: Seit dem Hausbrand 2007 klafft an der Burgstatt in Kerzers eine Baulücke.Bild Charles Ellena

Gewölbekeller:Kulturgüteramt nicht gegen Abriss

Unter dem Gebäude an der Burgstatt in Kerzers, das im Oktober 2007 abgebrannt ist, befindet sich ein alter Gewölbekeller. Der Keller ist laut dem Historiker Jean-Pierre Anderegg seit 1834 in der Brandversicherung erwähnt und vermutlich für die Bierbrauerei genutzt worden. Der Keller sei erst in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wieder zum Vorschein gekommen, erzählt Grossrat Ueli Johner-Etter. Johner-Etter befürchtete, dass bei Räumungsarbeiten auf der Brandruine im Juni 2009 der Keller zerstört werde. Er schrieb dem kantonalen Amt für Kulturgüter mit der Bitte, den Abbruch zu stoppen. Das Amt antwortete, der Keller stehe nicht unter ausdrücklichem Schutz und es habe keinen Anlass gegeben, einen allfälligen Abbruch zu verbieten. Weil der Keller damals aber gar nicht abgebrochen werden sollte, steht er auch heute noch.fa

«Das wirft die Frage auf, ob unser System eine für alle vernünftige Lösung verhindert.»

Autor: Daniel Lehmann

Autor: Oberamtmann des Seebezirks

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