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Der Buchpreis an der Urne

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Der Buchpreis an der Urne

Autor: Carolin Foehr

Wer kennt das nicht? Den neuesten Schmöker gibt’s bei Thalia oder Orell Füssli mit einem attraktiven 20-Prozent-Rabatt – schön blöd, wer da die teure Variante im Buchladen um die Ecke wählt. Diese Erfahrung macht Marianne Walti, Co-Geschäftsleiterin der Altstadt-Buchhandlung in Murten, immer wieder: «Wenn ein Harry Potter im Westside um die Hälfte billiger ist, kaufen ihn die Kunden sicher nicht bei uns. In der Sparte der Top-Bestseller haben wir wenig Chancen mitzuhalten.»

Meist sogar billiger

In der knapp 50 Quadratmeter grossen Buchhandlung arbeiten vier Buchhändlerinnen in Teilzeit. Die Einnahmen reichen gerade, um die Löhne und die Miete zu bezahlen. «Wer reich werden will, sollte keinen Buchladen aufmachen», sagt Marianne Walti halb lachend.

Die 69-Jährige leitet das Buchgeschäft seit 2007 und engagiert sich aktiv im schweizerischen Unterstützungskomitee «Ja zum Buch mit Buchpreisbindung». «Die Situation wäre gerechter», ist sie überzeugt. «Ohne die Buchpreisbindung wird es bald nur noch Mainstream-Bücher geben.» Denn wenn kleinere Läden aussterben, bleiben nur noch die Grossverkaufsflächen übrig – und die verkaufen einzig, was Profit bringt, so der Tenor.

Als einzige Buchhandlung Murtens müsste sich der Altstadt-Laden eigentlich wenig Sorgen um diese Konkurrenz machen. Doch das Westside sei nur zehn Minuten entfernt, widerspricht Walti, und selbst die Post biete reduzierte Top-Bestseller an ihrem Schalter an. Trotzdem hat die AltstadtBuchhandlung eine ebenso breite Palette im Angebot wie Grossbüchereien – und die seien meist sogar günstiger.

Dass die Murtner Buchhandlung überlebt, ist laut der Geschäftsführerin der guten Kundenbindung zu verdanken. «Wir kennen unsere Kundschaft und wissen, was sie lesen wollen.» Es sei auch schon vorgekommen, dass ein Kunde zunächst auf der Internetseite amazon.de ein Buch gesucht habe, um es dann bei ihnen zu bestellen. «Wir haben wirklich eine tolle, treue Kundschaft», sagt Walti, die nicht jammern will.

Zwei Schliessungen

Anderen Buchhandlungen in der Schweiz geht es schlechter. Laut Hochrechnungen ging der Umsatz 2011 landesweit um 7,4 Prozent zurück, wie der Schweizerische Buchhändler- und Verlegerverband (SBVV) Anfang Jahr erklärte. Seit 2004 müssten jährlich 8 bis 14 unabhängige Buchhandlungen schliessen – eine Tendenz, die sich seit 2007 verschärft habe.

In der Stadt Freiburg musste etwa 2009 die Lindwurm-Buchhandlung schliessen. Auch Ex Libris, die zum Detailhändler Migros gehört, hat ihr Geschäft an der Perollesallee aufgegeben. Hingegen überleben in der Innenstadt weiterhin drei französisch- und zwei deutschsprachige Buchgeschäfte.

Über die Konkurrenz durch die Grossverteiler Fnac und Payot will sich Samir Sawwaf, Direktor von Albert Le Grand, zwar nicht äussern. Doch auch er ist überzeugt, dass durch eine gesetzliche Regelung die Preise in der Romandie sinken und in der Deutschschweiz zumindest nicht stärker ansteigen würden. Er unterstreicht: «Das Gesetz ist nicht nur ein Preis-, sondern vor allem ein Kulturgesetz.» Als solches solle es die Vielfalt der Buchlandschaft sichern.

Davon ist auch Marianne Walti überzeugt. Das Buch als Kulturgut sollte nicht den generellen Marktmechanismen unterliegen. Und neben Internet und E-Books könne es sehr wohl weiter bestehen – wenn sein Verkauf gesetzlich geregelt wird. Die Altstadt-Buchhandlung bietet auf ihrer Internetseite seit einigen Jahren Online-Bestellungen an – ein Service, der täglich genutzt werde, so Walti.

Das Angebot reiche aber nicht aus, um junge Leser zwischen 16 und 25 Jahren anzusprechen. «Hier fehlt uns eine Generation», bedauert die Geschäftsleiterin. Ob dies an den Preisen liege, am Überangebot im Internet oder daran, dass Jugendliche einfach seltener lesen – das kann sich die Buchhändlerin nicht recht erklären.

Mehr Platz liegt nicht drin

Über die Forderung der Gesetzesgegner, Buchläden sollten innovativer werden, anstatt ein Preiskorsett zu verlangen, kann sie nur lachen. «Wir haben ausgerechnet, was es kosten würde, unser Angebot zu erweitern.» Damit meint Walti Kalender, Postkarten, Kerzen, Plüschtiere und Spielzeuge, sogenannte Non-Books-Angebote. Die gehören bereits zum Grundsortiment grosser Buchläden und rentieren besser als Bücher. «Doch unser Laden ist schon zu klein, um alle Bücher anzubieten. Wir müssten ein zweites Geschäft mieten, und eine weitere Buchhändlerin anstellen – das alles wäre zu teuer.» So profitieren von den zusätzlichen Angeboten letztlich wieder nur die Grossverteiler.

Buchpreisbindung versus Marktfreiheit – am 11. März entscheiden die Bürgerinnen und Bürger, ob ein Buch überall gleich viel kosten soll oder nicht.Bild Charles Ellena

Silvia Kaeser:«Wir müssten mehr bezahlen»

Die Bibliothek Düdingen kauft jährlich 1350 Bücher, CD und DVD für rund 25 000 Franken ein. Das Gesetz hätte für sie negative Folgen: Sie könnte neue Bücher nur noch mit höchstens fünf Prozent Rabatt einkaufen. Heute profitiere die Bücherei von 10 bis 15 Prozent Preisnachlass, sagt Silvia Kaeser, Bibliothekarin aus Düdingen.

Frau Kaeser, befürworten Sie persönlich die Wiedereinführung der Preisbindung?

Nein, ich würde das neue Gesetz nicht begrüssen. In der Bibliothek könnten wir nicht mehr so viele Bücher einkaufen und müssten besonders für Bestseller mehr bezahlen. Denn das sind gerade die Bücher, die am häufigsten ausgeliehen werden.

Als 2007 der Einheitspreis abgeschafft wurde, waren Sie aber zunächst dagegen. Warum sind Sie heute anderer Meinung?

Es stimmt, damals war ich skeptisch. Am Anfang bedeutete die freie Preiswahl einen Mehraufwand, da wir mit den Lieferanten verhandeln und das günstigste Angebot erst finden mussten. Heute muss ich sagen: Ich habe keine negativen Folgen festgestellt. Ich habe zum Beispiel nicht den Eindruck, dass das Angebot kleiner geworden ist, auch wenn ich die Schwierigkeiten der kleinen Verlage nicht kenne. Seit 2007 sind die Preise nicht gestiegen, sondern gesunken.

Kleinere Buchläden und Schweizer Verlage sind überzeugt, mit der Preisbindung bessere Überlebenschancen zu haben. Wie sehen Sie das?

Ich glaube nicht, dass das Gesetz etwas an den Problemen der Büchergeschäfte ändern wird. Die Gewinner werden vor allem die grossen Verleger sein. Unklar ist ja nach wie vor, wie ein festgelegter Preis in den Online-Käufen durchgesetzt würde. Die Regelung wäre nur ein Schritt zurück. cf

Referendum: Gewinne nur für Grossverleger

Gegen das Gesetz über die Buchpreisbindung hat eine Allianz aus FDP, SVP, GLP, Piratenpartei und Konsumentenforum sowie Wirtschaftsverbänden das Referendum ergriffen. Von festgelegten Preisen profitierten nur die Grossverleger, so ihr Argument – und die kämen mehrheitlich aus dem Ausland. 80 Prozent der in der Schweiz verkauften Bücher werden importiert.

Für die Gegner steht am Ende der Käufer als Verlierer da: Das «Kartellgesetz» werde zu höheren Preisen führen, anstatt sie zu senken. Es zementiere die Macht der Verleger – dem müsse man statt fixen Preisen Alternativen zum heutigen Vertriebssystem entgegensetzen. So kündigte beispielsweise Payot im Januar an, künftig direkt mit den französischen Verlagen verhandeln zu wollen. Trotzdem unterstützt die Geschäftskette die Buchpreisbindung.

Preisüberwacher greift ein

Was würde das Gesetz konkret ändern? Verlage und Lieferanten würden nach dem neuen Gesetz die Preise festlegen, an die sich die Buchhändler zu halten haben. Der Preisüberwacher darf eingreifen, wenn er die Preise als zu hoch ansieht. Rabatte wären nur bis höchstens fünf Prozent vorgesehen. Die Preisbindung kann nach 18 Monaten aufgehoben werden.

Bibliotheken könnten, je nach Grösse, weiter Bücher zu Vorzugspreisen einkaufen – jedoch nicht mehr so frei wie bisher. Die Freiburger Kantonsbibliothek, deren Kosten für Neuerwerbungen bei 5,2 Millionen Franken liegt, könnte allerdings weiter uneingeschränkte Rabatte erhalten.

Internet nicht reguliert?

Heftig diskutieren Ja- und Nein-Vertreter die Frage, ob und wie die Preisbindung auf Internetanbieter wie Amazon, Weltbild oder buch.ch anzuwenden ist. Der Gesetzestext besagt, dass nur «gewerbsmässig in die Schweiz eingeführte Bücher» der Preisbindung unterliegen. Für Bundesrat Johann Schneider-Ammann (FDP) fallen darunter keine privaten Einkäufe übers Internet – eine Auslegung, die die Befürworter bestreiten.

So oder so kritisieren die Gegner, eine Preisregelung des Onlinehandels sei «absurd» und illusorisch, weil vom Gesetz nur schweizerische Internetseiten betroffen wären. Zudem würde das Gesetz nicht für E-Books gelten. cf

Chronologie

Gerichtsentscheide und Rekurse seit 12 Jahren

Über die Buchpreisbindung führen Befürworter und Gegner seit Jahren einen harschen Kampf:

1999: Verbot der Wettbewerbskommission (Weko) gegen den einheitlichen Buchpreis in der Deutschschweiz.

2002: Das Bundesgericht gibt einem Rekurs gegen das Verbot teilweise recht.

2005: Der zweite Entscheid der Weko klingt genauso wie sechs Jahre vorher.

2007: Das Parlament schafft den einheitlichen Buchpreis ab. Das Buch solle keine Sonderstellung erhalten.

2009: Der Nationalrat nimmt sich dem Buchpreis wieder an.

März 2011: Der Gesetzesentwurf erhält eine knappe Mehrheit der Räte. FDP und SVP lancieren ein Referendum.

Juli 2011: 70 344 Unterzeichner fordern eine Abstimmung über die Buchpreisbindung – aus dem Kanton Freiburg kommen nur gerade 324 Unterschriften.

Januar 2012: Johann Schneider-Ammann stellt die Anwendbarkeit des Gesetzes auf private Online-Käufe infrage. Die Befürworter ziehen rechtliche Schritte in Betracht. cf

«Wer reich werden will, sollte keine Buchhandlung aufmachen.»

Autor: Marianne Walti

Autor: Altstadt-Buchhandlung Murten

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